Hallo Zusammen,
mich interessiert es mal, ob Versicherungsunternehmen eigene Unternehmen Gründen dürfen und wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
Freue mich auf Antwort .
Viele Grüße
Hallo Zusammen,
mich interessiert es mal, ob Versicherungsunternehmen eigene Unternehmen Gründen dürfen und wenn ja unter welchen Voraussetzungen.
Freue mich auf Antwort .
Viele Grüße
Hallo User2000,
Ich weiß zwar nicht, welchen Hintergrund diese Frage hat, kann diese Frage auch so nicht beantworten, weil diese eigendlich eine Unterhemen-Gründungs-Frage ist und an einen RA oder evtl. an einen guten Unternehmensberater gestellt werden sollte. Meine Vermutungen werden hier nicht sehr hilfreich sein.
Ich wünsche Dir noch eine schöne Advendszeit
mogli-le
Gegenfrage: Warum sollten sie das nicht dürfen?
Hallo User2000,
eine Versicherung selber ist in der Regel entweder eine Kapitalgesellschaft ( z.B. Aktiengesellschaften )oder sie sind im Familienbesitz z.B. der Gründer.
Somit sind Versicherungen auch nur Unternehmen, die das Ziel haben,
Gewinne zu erwirtschaften.
Das Kerngeschäft einer Versicherung ist und wird wahrscheinlich immer der Versicherungsbereich sein und bleiben.
Wenn diese Versicherungen nun aber auf Gewinn ausgerichtete Unternehmungen sind,
( die natürlich die gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen erfüllen müssen, um als Versicherung die Zulassung zu behalten )
dann gibt es keinen Grund, weshalb eine solche Versicherung nicht eine andere Firma gründen darf.
Wenn in einer solchen Gründung eine strategische oder Gewinn-maximierende Ausrichtung steckt, ist es zumindest die Pflicht, für z.B. eine Aktiengesellschaft dieses Betätigungsfeld zu besetzen, da ja die Aktionäre erwarten können, daß ihr eingesetztes Kapital sich vermehrt.
Jeder andere darf ja auch Unternehmen gründen oder kaufen, um seinen Ertrag zu steigern und um das eventuell schon verdiente Kapital gewinnbringend einzusetzen.
Somit muß dieses auch für Versicherungsunternehmen gelten, da dieses sonst gegen das Gleichbehandlungs-Prinzip verstoßen würde.
Ich hoffe weitergeholfen zu haben. Bei Fragen einfach wieder anfragen.
Joachim Heising
1x1Gruppe
Assekuranz-Finanz-Makler
http://www.fondsturbo.de
Gegenfrage: Warum sollten sie das nicht dürfen?
Na na na. Auf Fragen mit einer Gegenfrage antworten ist aber nicht sie feine Art .
Ich stelle hier ja nicht Fragen, um sie mir selbst zu beantworten.
Aber zum Hintergrund.
Ich weiß das Versicherer auch nur horizontal Fusionieren dürfen, daher auch die Frage, ob das auch bei Selbstgründung gilt?
VG
Das klingt von der Theorie sehr vernünftig aber wie sieht es bei einer VVaG aus? Da ist nichts mit Aktionären, auch wenn natürlich der kapitalistische Aspekt eine wesentliche Rolle spielt.
Und Versicherer dürfen auch nicht mit Unternehmungen vertikaler Natur eine „Bindung“ eingehen. Das steht fest.
Daher halt die Frage.
Aber schonmal Danke für die schnelle Antwort.
Hi,
ein VVaG ( Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit )
ist wie der Name es schon sagt ein Verein.
Der Sinn der hier dahinter steht ist der Versicherte.
Der Versicherte ist Mitglied und somit Profiteur der Erträge des VVaG. Es soll verhindert werden, daß durch Fremdinteressen ( z.B. durch Aktionäre oder Beteiligungsgeber ) das Versicherungsergebnis geschmälert wird. Bei Versicherungsverträgen eines VVaG kommt der erwirtschaftete Überschuß wieder den Versicherten zugute, indem er den Verträgen in Form einer z.B. höheren Überschußbeteiligung zugute kommt.
Wenn nun ein VVaG ein chancenreiches Betätigungsfeld erschließen kann, um seinen Versicherten noch mehr Überschüsse zu bescheren - um so besser.
Und vertikale sowie horizontale Bindungsverbote beziehen sich auf Kartellrechtliche Zusammenschlüsse oder Absprachen.
Sobald sich aber alternative Anbieter in einem Segment befinden, ist dieser Zustand ausgehebelt.
Beispiel :
Wenn eine Bank eine Firma gründet, die EC-Karten-Lesegeräte vertreiben soll und es keinen weiteren Anbieter gibt und eine Lizenz die Preise diktiert, dann würde das Kartellamt ein Machtwort sprechen.
( So geschehen bei der Telekom und Kabel-Deutschland )
Aber solange der Nutzer genügend Alternativen hat, dürften hier keinerlei Angriffsfläche bestehen.
Siehe Seite 8 bzw. Seite 163 des folgenden Dokumentes :
http://www.bildungsverlag1.de/bv1web/assets/Probesei…
Ich hoffe weitergeholfen zu haben. Bei Fragen einfach wieder anfragen.
Joachim Heising
1x1Gruppe
Assekuranz-Finanz-Makler
http://www.fondsturbo.de
Guten Tag.
Die Frage ist sehr offen formuliert. Geht es um eine spezielle Art der Unternehmung?
Grundsätzlich ist auch Versicherern erlaubt Unternehmen zu gründen. Welche das sind, ist u.a. im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt.
Viele Grüße
Claude Burgard
http://www.burgard-versicherungen.de
Hier kann ich nicht helfen.
Guten Tag
Es ist möglich und auch gängige Praxis, dass Versicherungsgesellschaften Tochterunternehmen gründen. Als Voraussetzung muss natürlich erfüllt sein, dass die Unternehmen nicht gegen geltendes Recht, insb. Versicherungsaufsichtsrecht und Kartellrecht verstoßen.
Versicherungskonzerne, wie z.B. die Allianz bestehen definitionsgemäß aus vielen Tochtergesellschaften unter einer großen Muttergesellschaft (der Allianz SE)
Beispielsweise wurden im letzten Jahrzehnt vermehrt Pensionskassen gegründet - Diese sind ein eigenständiges Lebens-Versicherungsunternehmen mit allen Rechten und Pflichten im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge und sind meist 100%ige Töchter.
Aber auch Vertriebs-, Beteiligungs- und Servicegesellschaften werden oft gegründet oder auch gekauft (siehe AWD).
Töchter von Versicherungsgesellschaften werden von der Versicherungsaufsicht überwacht: Siehe §104a VAG
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit getroffen
Hallo,
tut mit leid. Kann leider nicht weiterhelfen.
Viel Erfolg…
Hallo,
es herrscht grundsätzlich Freiheit in Deutschland: Also warum nicht ist die Frage. Ich kenne kein Verbot.
Viele Grüße
Andreas
Grundsätzlich würde ich sagen, sollten auch Versicherungsunternehmen eigene Unternehmen gründen können. Ich wüsste nicht, was dagegen spricht. Hierzu bin ich aber leider kein Experte.
Ja klar dürfen sie, Du darfst das ja auch.
Muss alles angemeldet werden bei der Stadt, dann kommt es auf die Firmung drauf an GmbH,AG oder Co.KG muss dann alles eingetragen, aber warum die Frage?
Wenn Du es genau wissen willst musst du beim Eintragsregister nachfragen.
LG
Ein Blick in die Geschäftsberichte/Bilanzen von Versicherungsunternehmen, z.B. ALLIANZ, zeigt, dass dies sehr wohl möglich ist und auch in großem Maße praktiziert wird. Ob dafür allerdings bestimmte Voraussetzungen nötig sind, kann ich nicht sagen.
Herzliche Grüße
Karl-Otto Kaiser
Hallo auch!
Klare Aussage: ja, die dürfen das und zwar unter den allgeimein üblichen rechtlichen Bedingungen, was unter anderem wiederum abhängig ist von der jweilig gewählten Unternehmensform.
Grüße
CKH