Hallo Gemeinschaft,
meine vermögenswirksamen Leistungen wurden von meinem Arbeitgeber eingestellt.Er hat gesagt,er möchte alle gleich halten und hat für die Mitarbeiter eine Zusatzrente gemacht(wer will ).Da aber meine VWL bei mir mit in die Eigentumswohnung einfließen,wären mir diese lieber.Denn die muß ich jetzt selbst bezahlen.Darf mein Chef das so einfach,auch wenn die LEistungen ja freiwillig sind ??
Hallo,
da die Leistung freiwillig gezahlt wird und der AG nach dem Art 3 -Gleichheitsgrundsatz- des Grundgesetzes (GG) alle AN gleich behandeln muss, wird es schwierig sein auf die VWL-Leistungen zu bestehen.
Andererseits bleibt die Frage, ob sich eine tarifvertragliche Regelung oder eine Betriebsvereinbarung über die VWL-Leistung besteht.
Ein zweiter Punkte wäre die „betriebliche Übung“… es ist dabei möglich, dass eine übliche Handhabung im Betrieb sich unter bestimmten Voraussetzungen zu einer rechtlichen Bindung verfestigen. Nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes wird durch eine mind. dreimalige vorbehaltlose Gewährung, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des AG aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, dass er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr durch einseitigen Widerruf wieder lossagen kann. (BAG 14.08.1996 AP Nr.47 zu § 242 BGB Betriebliche Übung)
Die Bindungswirkung einer betrieblichen Übung kann durch eine Gewährung der Leistung unter Vorbehalt ausgeschlossen werden. Der AG macht auf diesem Wege deutlich, dass er jedes Jahr neu über die zusätzliche Leistung entscheiden will. Selbst eine ständige Gewährung entfaltet dann keine Bindungswirkung für die Zukunkft. Der AG kann sich auch den Widerruf der Leistung vorbehalten.
In jedem Fall muss hier nachvollzogen werden, wie die Leistung gezahlt wurde. Da hilft immer ein Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten oder der Personalabteilung.