Hallo.
Wir wohnen nun seit einem Jahr in unserer Wohnung und haben folgendes Problem:
Das Mietverhältnis hat am 01.10.2012 begonnen, Voraussetzung unserer seits an den Vermieter war für den Einzug das das Badezimmer erneuert wird und zwei alte Holzfenster ausgetauscht oder überarbeitet werden, was wir auch im Mietvertrag festgehalten haben als Verpflichtung des Vermieters. Das neue Badezimmer wurde schnell eingebaut doch auf den austausch der alten zum teil undichten und verschimmelten Holzfenster warten wir heute noch, auch nach mehrmaligen schreiben und Telefonaten mit dem Vermieter kam er seinen Pflichten nicht nach und behauptet nun das er dazu nicht Verpflichtet sei diese umgehend auszutauschen. Nun unsere Frage, können wir dem Vermieter dieses als Vertragsbruch anrechnen und Fristlos das Mietverhältnis Kündigen?
Mit freundlichen Grüßen
Familie XY