Dürfen Zeugen Jehovas auch Jugendliche ansprechen

Tja, vielmehr gibt es zu dem Thema eigentlich nicht zu sagen. Dürfen Mitglieder der Zeugen Jehovas, die von Tür zu Tür laufen, um „über die Bibel zu sprechen“ auch Jugendliche (also minderjährig und unter 14 J.) ansprechen und diese in ein Gespräch verwickeln?

Gruss und Danke im voraus

Evi (Akrimo)

Tja, vielmehr gibt es zu dem Thema eigentlich nicht zu sagen.
Dürfen Mitglieder der Zeugen Jehovas, die von Tür zu Tür
laufen, um „über die Bibel zu sprechen“ auch Jugendliche (also
minderjährig und unter 14 J.) ansprechen und diese in ein
Gespräch verwickeln?

Stellt Dir vor, Du bist 14 und ich frage Dich, wieviel Uhr es ist. Verboten?

Offensichtlich nicht. Solange es nicht um den Abschluß eines Rechtsgeschäftes geht, ist jedes Gespräch erlaubt.

Gruß,
Christian

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Offensichtlich nicht. Solange es nicht um den Abschluß eines
Rechtsgeschäftes geht, ist jedes Gespräch erlaubt.

Wieso darf man eine Gespräche führen, die auf ein Rechtsgeschäft gerichtet sind? Schlimmstenfalls sind sie unwirksam (nicht mal das ist immer so), oft sind sie schweben unwirksam oder sogar wirksam :smile:

Levay

Dürfen intelligente Menschen…
…dumme Fragen stellen?

Klar. Aber warum nun ausgerechnet eine bestimmte Bevölkerungsgruppe eine andere Bevölkerungsgruppe nicht ansprechen dürfen sollte, ist mir nicht klar. Wir sind hier nicht in Indien.

Grüße,

Anwar

Hallo,
na ja - diese zwei Glaubensrichtungen haben doch die Sonderstellung in Punkto staatlichem Support (u.a. dank Adolf) und Mitspracherecht. Dein Vergleich geht so ein bisschen in die Richtung Edelnutte vs. Straßenhure :wink:.

Gruss
Enno

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Offensichtlich nicht. Solange es nicht um den Abschluß eines
Rechtsgeschäftes geht, ist jedes Gespräch erlaubt.

Wieso darf man eine Gespräche führen, die auf ein
Rechtsgeschäft gerichtet sind? Schlimmstenfalls sind sie
unwirksam (nicht mal das ist immer so), oft sind sie schweben
unwirksam oder sogar wirksam :smile:

Gut, kümmern wir uns um semantische Spitzfindiggeiten. „Solange es nicht um den Abschluß eines Rechtsgeschäftes geht ist alles im Lot - auch ein Gespräch darf geführt werden. Natürlich darf auch ein Rechtsgeschäft abgeschlossen werden, nur ist das dann unwirksam oder schwebend unwirksam oder vielleicht sogar wirksam, kütt drauf an. Alles in allem darf sich jeder mit einem 14jährigen unterhalten, außer er wird anzüglich - oder sie, kommt auch drauf an.“

Darf ich jetzt meinen Koffer packen?

C.

… besonders die jüngeren, haben uns gegenüber einen beträchtlichen Vorteil: Sie sagen noch „lass mich in Ruhe“, während uns das das selbstauferlegte „Benehmen“ zur Höflichkeit zwingt.

Achwas, das kann man sich wieder abtrainieren. „Darf ich Ihnen…“ wird von mir immer mit „vielen Dank, sehr aufdringlich“ beantwortet und im Zweifel gehsts auch deutlicher.

Zum Beispiel finde ich diese sinnlose vor-dem-Archiv-Schützerei zum Kotzen - also so richtig scheiße.

Siehst Du, geht.

Gruß,
Christian

Mist, das passiert mir immer beim „Antworten per Email-Bestellen“. Da hak ich das fix vorm Abschicken noch an, damit ich auchmal eine Mail bekomme. Versehentlich dann beide Kästchen.

Im Übrigen: Ich glaube, dass es Menschen gibt, zu denen du nicht „Danke, sehr aufdringlich…“ sagen würdest :wink:

HM

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Schade…
…irgendwie hab ich hier eine ernsthafte Antwort erwartet! Wie komm ich bloss darauf??
Es geht selbstverständlich nicht darum, dass die ZJ klingeln und den Jugendlichen (angenommen es wäre meine Tochter!) nach der Uhrzeit fragen. Ansprechen meine ich in dem Sinne, dass sie die minderjährige Person an der Haustür in ein Gespräch über ihre persönliche Ansicht von Glauben und Bibel ansprechen und das Kind, das es nach dem Gesetz ja noch ist, auffordern, sich dazu zu äussern. Das Alter habe ich nur angegeben, weil laut Gesetz ein Jugendlicher über 14 seine Religion frei wählen kann. Deshalb in meinem fiktiven Beispiel die Angabe „unter 14“.

Akrimo
(leicht verärgert!!)

Hallo Akrimo,

vielleicht lief die Diskussion inhaltlich nicht so wie von dir gewünscht, allerdings war schon die erste Antwort von exc mit der richtigen Antwort versehen.

Gruß Ivo

Praktische Hinweise
Hallo Akrimo,

…irgendwie hab ich hier eine ernsthafte Antwort erwartet!
Wie komm ich bloss darauf??

Nicht ärgern. Deine Frage mutet in rechtlicher Hinsicht etwas seltsam an. Natürlich kann ein erwachsener Mensch ein Kind ansprechen und ihm Fragen stellen oder etwas erzählen, solange er damit das Kind nicht belästigt und die Erziehungsberechtigten keine Einwände haben.
Er kann mit dem Kind über Politik, Automarken, Baumaterialien und alles mögliche Reden, auch über Religion.

Du kannst für deine eignenen Kinder und Kinder die du betreust festsetzen, dass sie nicht mit Z.J., dunkelhäutigen Menschen oder NPD-Mitglieder sprechen dürfen. Das kannst du den jeweiligen Menschen sagen oder ein entsprechendes Schild an deine Haustür machen.

Wenn Z.J. an der Haustür Kindern begegnen, fragen sie üblicherweise nach den Eltern. (Es sowieso nicht in Ordnung, dass Kinder fremden Personen die Tür öffnen). Wenn man das Kind instruiert hat zu behaupten, dass Mama nicht da ist, lassen die Z.J. häufig einen religiösen Gedanken und was Schriftliches zurück.

  1. Tipp: Bringe den Kindern bei die Türe nicht fremden Personen zu öffnen.
  2. Tipp: Schicke deine Kinder nicht an die Tür um dich verleugnen zu lassen, sondern sieh selber nach (Türspion).
  3. Tipp: Erkläre deinen Kindern, dass sie mit fremden Personen , insbesondere mit Z.J. nicht über Religion reden dürfen. Erkläre es ihnen so, dass sie es verstehen und nachvollziehen können.
  4. Tipp: Mache einen eindeutigen Hinweis, an deine Haustür.

Das Ganze ist also keine Rechtliche sondern eine erzieherische Frage.

Gruß
Carlos

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Darf ich jetzt meinen Koffer packen?

Ja.

Levay

Worüber ärgerst du dich? Du hast eine absurde Frage gestellt und trotzdem von exc eine korrekte Antwort bekommen. Natürlich dürfen die Kinder angesprochen werden, wer soll es ihnen denn verbieten? Und vor allem: warum?

Levay

Hi,
super Antwort!
Dafür hätte ich dir gerne mehr als einen Stern gegeben!

Gruß
Nelly

Hi,

Religionsfreiheit ist Grundgesetz fest geschrieben.

So steht im Artikel 4, Absatz 1: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Und im 18. Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist fest gehalten: „Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens-, und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

So einfach ist das „Gott sei Dank“ bei uns, nicht wahr.

nicki

Hai,

Achwas, das kann man sich wieder abtrainieren. „Darf ich
Ihnen…“ wird von mir immer mit „vielen Dank, sehr
aufdringlich“ beantwortet und im Zweifel gehsts auch
deutlicher.

Meiner Großmutter, einer sehr liebevollen und netten alten Dame, haben Z.J. mal das Übliche erzählt, dass die Welt demnächst untergehe und nur die übrig bleiben, die sich bekehren usw. usw.

Daraufhin hat meine gütige liebe Grossmutter erwidert: „Der Gedanke, alleine mit den Zeugen Jehovas übrig zu bleiben, ist für mich so schrecklich, da gehe ich lieber mit den Anderen unter.“

Ich bekam fast einen Erstickungsanfall … und wir hatten jahrelang Ruhe vor den Z.J. …

Grüße
Sebastian

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