Mich interessiert in wie weit ein Zeuge vor Gericht Angaben zu seiner Person machen muss, bzw. wie persönlich Fragen werden dürfen? Besonders im Bezug auf Krankheiten?
Muss ein Zeuge, der ein Verkehrsdelikt beobachtet hat, z.B. auf Nachfrage Auskunft über seine Hämorrhoiden geben, oder darüber, dass er in der Vergangenheit an Depressionen gelitten hat?
Fragen noch einer vorliegenden Sehschwäche wären durchaus nachvollziehbar und dringen wohl nicht zu tief ins Persönliche ein.
Evt. sind die oben angeführten Beispiele überzogen, aber ich denke, sie verdeutlichen worum es mir geht. Die allgemeinem Rechtshinweise zu Zeugenaussagen und einem evt. Aussageverweigerungsrecht geben hierüber leider keine Auskunft.
Gruß