Hi!
OT-Beispiel: Ein Bekannter hat eine Garage, vor der öfter mal
abgeschleppt wird, weil sie zugeparkt wird. Parkt er dort legt
er einen Zettel ins Auto „Parke vor meiner eigenen Garage.“ +
Name. Schlaue Nachbarn, die auch nicht mehr abgeschleppt
werden möchten legen inzwischen den gleichen Zettel in ihr
Auto, wenn sie vor seiner Garage parken.
War das die Einzelgarage deines Bekannten oder die Zufahrt zu einer Garage mit mehreren Plätzen?
Ich frage das, weil ich auch mal in den „Genuss“ einer eigenen Garage kam, die regelmäßig zugeparkt war. Allerdings haben Polizeibeamte mich darauf aufmerksam gemacht, dass sie von sich aus nicht abschleppen lassen dürfen, sondern nur auf meine Veranlassung hin, da bei einer Einzelgarage kein allgemeines Interesse bestünde (bei einer Zufahrt zur einer Garage mit mehreren Plätzen hingegen schon).
Folglich musste ich immer gegen den Falschparker Anzeige erstatten und über die Polizei den Abschleppdienst ordern. Die Kosten dafür wurden natürlich mir berechnet, und ich hatte dann die Mühe, das Geld vom Falschparker einzutreiben (was mich mehrfach in die Kanzlei eines benachbarten Rechtsanwalts trieb zwecks Aufsetzen eines entsprechenden Briefes).
Was ich damit sagen will:
Nach dem, was mir die Polizisten erzählt haben, können die Behörden von sich aus bei Einzelgaragen nicht abschleppen lassen. Und sollte dein Bekannter mal vor seiner eigenen Garage abgeschleppt worden sein, sollte er sich sein Geld dafür zurückholen.
Grüße
Heinrich