Dürfen Zusteller Strafzettel wegen Falschparkens e

Hallo,

dürfen Zusteller, Kurier-, Paketdienste, Deutsche Post, … während ihrer Arbeit einen Strafzettel bekommen, wenn sie in einer gebührenpflichtigen Zone halten?

Wenn ja, wieso?

Würde es etwas bringen, wenn zusätzlich ein Hinweisschild auf dem Armatrurenbrett „Zustellung“ o. Ä. angebracht wird, um den Hilfspolizisten klar zu machen, dass man sich auf Arbeit befindet?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hi,

dürfen Zusteller, Kurier-, Paketdienste, Deutsche Post, …
während ihrer Arbeit einen Strafzettel bekommen, wenn sie in
einer gebührenpflichtigen Zone halten?

Was ist eine gebührenpflichtige Zone? Wie ist sie beschildert?

lies mal: http://www.auto-und-verkehr.de/archiv.php?inc=wissen…

Zum Be- und Entladen darfst du halten, aber nicht parken.

mfg Ulrich

Wenn ja, wieso?

Die Frage ist doch eher: Wieso nicht? Wobei es natürlich auf die genaue Art des Verbots ankommt, abliefern von Paketen sollte normalerweise ja durch halten (

Hallo!

Wobei es natürlich auf
die genaue Art des Verbots ankommt, abliefern von Paketen
sollte normalerweise ja durch halten (

Hai!

dürfen Zusteller, Kurier-, Paketdienste, Deutsche Post, …
während ihrer Arbeit einen Strafzettel bekommen, wenn sie in
einer gebührenpflichtigen Zone halten?

Selbstverständlich!

Wenn ja, wieso?

Weil es geltendes Recht ist! Reporter, TV-Teams, Ü-Wägen (Ja auch ARD und ZDF) usw bekommen auch Strafzettel, wenn diese Verkehrswiedrig fahren/parken!

Würde es etwas bringen, wenn zusätzlich ein Hinweisschild auf
dem Armatrurenbrett „Zustellung“ o. Ä. angebracht wird, um den
Hilfspolizisten klar zu machen, dass man sich auf Arbeit
befindet?

Ein Versuch ist es wert! Rechtsanspruch? Nö! Man könnte selbstverständlich das Zustellen Verkehrsrechtlich als Anliefern interpretieren (meiner unmaßgeblichen Meinung nach wäre diese Interpretation möglich). Dann dürfen die Zusteller dort halten (nicht parken!!!) dürfen, wo Anliefern erlaubt ist (zum beispiel im Parkverbot). Allerdings ist Zweite Reihe und dann auch noch mit Warnblinker nicht erlaubt! Nur Taxen dürfen zweite Reihe parken!

LG

Florian

Hallo,

Würde es etwas bringen, wenn zusätzlich ein Hinweisschild auf
dem Armatrurenbrett „Zustellung“ o. Ä. angebracht wird, um den
Hilfspolizisten klar zu machen, dass man sich auf Arbeit
befindet?

dann kommt ein schlauer Mensch vorbei, sieht das und legt fortan auch so ein Zettelchen ins Auto, wenn er irgendwo parkt, wo er nicht darf.

OT-Beispiel: Ein Bekannter hat eine Garage, vor der öfter mal abgeschleppt wird, weil sie zugeparkt wird. Parkt er dort legt er einen Zettel ins Auto „Parke vor meiner eigenen Garage.“ + Name. Schlaue Nachbarn, die auch nicht mehr abgeschleppt werden möchten legen inzwischen den gleichen Zettel in ihr Auto, wenn sie vor seiner Garage parken.

Wenn ein Zettel den gewünschten Erfolg hat eben keinen Strafzettel zu bekommen lässt Missbrauch eben nicht lange auf sich warten. Selbst „Arzt im Einsatz“ - Schilder werden missbraucht.

Grüße,
Sue

Hallo!

dürfen Zusteller, Kurier-, Paketdienste, Deutsche Post, …
während ihrer Arbeit einen Strafzettel bekommen, wenn sie in
einer gebührenpflichtigen Zone halten?

Zum Be- und Endladen müssen Parkuhren und sonstige Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit eigentlich nicht betätigt werden, § 13 III StVO. Die Frage ist halt: Was ist Be- und Entladen und wo hört’s auf und fängt’s normale Parken an. Dazu fehlt mir allerdings die nötige Reife und der erforderliche Sachverstand :wink: Ich bin nämlich weder Autofahrer noch Verkehrsrechtexperte…

Florian.

Hallo,

dürfen Zusteller, Kurier-, Paketdienste, Deutsche Post, …
während ihrer Arbeit einen Strafzettel bekommen, wenn sie in
einer gebührenpflichtigen Zone halten?

die Deutsche Bundespost hatte mal diesbezügliche Sonderrechte gem. § 35 (7) StVO a.F. Die sind im Zuge der Privatisierung allerdings weggefallen, so daß sich auch die Kollegen in gelb an die herumstehenden Verkehrsschilder zu halten haben, was sie allerdings genauso konsequent nicht tun wie die Jungs und Mädels von der Konkurrenz.

Allerdings wird m.W. aus Gründen der Praktikabilität auf Strafzettel verzichtet, aber das geht dann im Zweifel auf interne Dienstanweisungen des Ordnungsamtes bzw. der Polizei und nicht auf die gültige Rechtslage zurück.

Gruß,
Christian

Hallo jerry006,

dürfen in ihrer Kommune um eine Sondererlaubnis für solche Fälle nachsuchen, zumindestens, wenn die Kommune Landeshauptstadt München heißt. Dann dürfen sie in einer gebührenpflichtigen Zone halten, auch mal Sonderparkplätze auf die Schnelle nutzen und so weiter.

Die Erlaubnis hat drei Haken:

  1. Sie ist kostenpflichtig.
  2. Sie muss auf ein bestimmtes Fahrzeug ausgestellt werden. Also nichts mit: „Gib mir doch mal Deine Sondererlaubnis, ich muss mal dort halten, wo es nicht geht.“
  3. Steht auch darauf und im begleitenden Bescheid, wo man trotz dieses Scheinchens immer noch nicht stehen darf. Da hilft dann auch die entsprechende Karte (nicht einfach ein Zettel) nichts mehr.

Gruß, Karin

Wenn Du mir erklärst, wie man ein Paket ausliefern kann, ohne
sein Fahrzeug zu verlassen, magst Du Recht haben. Ansonsten
gilt: Wer länger als drei Minuten hält ODER sein Fahrzueg
verlässt, der parkt, § 12 II StVO.

_Zeichen 286

Eingeschränktes Haltverbot

Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Zusatzschild „auch auf Seitenstreifen“ (hinter Zeichen 283) kann auch hier angebracht sein._

[Quelle: http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Frameaufbau…]

Ich gebe zu, es ist dann kein „halten“ mehr, sondern ein „parken unter Ausnahmeregelung“.

Grüße,

Anwar

Hallo,

Es verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten,
ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be-
oder Entladen
. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung
durchgeführt werden. Das Zusatzschild „auch auf
Seitenstreifen“ (hinter Zeichen 283) kann auch hier angebracht
sein.
Ich gebe zu, es ist dann kein „halten“ mehr, sondern ein
„parken unter Ausnahmeregelung“.

§ 12 (2) StVO:
Wer sein Fahrzeug verläßt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.

Gruß,
Christian

Hi!

OT-Beispiel: Ein Bekannter hat eine Garage, vor der öfter mal
abgeschleppt wird, weil sie zugeparkt wird. Parkt er dort legt
er einen Zettel ins Auto „Parke vor meiner eigenen Garage.“ +
Name. Schlaue Nachbarn, die auch nicht mehr abgeschleppt
werden möchten legen inzwischen den gleichen Zettel in ihr
Auto, wenn sie vor seiner Garage parken.

War das die Einzelgarage deines Bekannten oder die Zufahrt zu einer Garage mit mehreren Plätzen?

Ich frage das, weil ich auch mal in den „Genuss“ einer eigenen Garage kam, die regelmäßig zugeparkt war. Allerdings haben Polizeibeamte mich darauf aufmerksam gemacht, dass sie von sich aus nicht abschleppen lassen dürfen, sondern nur auf meine Veranlassung hin, da bei einer Einzelgarage kein allgemeines Interesse bestünde (bei einer Zufahrt zur einer Garage mit mehreren Plätzen hingegen schon).

Folglich musste ich immer gegen den Falschparker Anzeige erstatten und über die Polizei den Abschleppdienst ordern. Die Kosten dafür wurden natürlich mir berechnet, und ich hatte dann die Mühe, das Geld vom Falschparker einzutreiben (was mich mehrfach in die Kanzlei eines benachbarten Rechtsanwalts trieb zwecks Aufsetzen eines entsprechenden Briefes).

Was ich damit sagen will:
Nach dem, was mir die Polizisten erzählt haben, können die Behörden von sich aus bei Einzelgaragen nicht abschleppen lassen. Und sollte dein Bekannter mal vor seiner eigenen Garage abgeschleppt worden sein, sollte er sich sein Geld dafür zurückholen.

Grüße
Heinrich

Hi

Allerdings wird m.W. aus Gründen der Praktikabilität auf
Strafzettel verzichtet, aber das geht dann im Zweifel auf
interne Dienstanweisungen des Ordnungsamtes bzw. der Polizei
und nicht auf die gültige Rechtslage zurück.

Interessant.
Wäre auch sehr unpraktikabel (und teurer) wenn ein Paketservice sich erst einen Parkplatz suchen muss oder ins nächste Parkhaus fahren muss und dann alle Pakete auf ne Schubkarre packt und damit durch die Innenstadt gurkt. XD

MfG
Lilly

Hallo,

War das die Einzelgarage deines Bekannten oder die Zufahrt zu
einer Garage mit mehreren Plätzen?

es ist eine Einzelgarage, für die „Zufahrt“ ist aber die Gemeinde zuständig.

Und sollte dein Bekannter mal vor seiner eigenen
Garage abgeschleppt worden sein, sollte er sich sein Geld
dafür zurückholen.

Ich weiß nicht, wie es ursprünglich dazu kam, dass er angefangen hat einen Zettel ins Auto zu legen, so macht er das jetzt allerdings schon ein paar Jahre und es scheint zu klappen.

Grüße,
Sue

Das wäre mir neu…
…das die Sonderrechte der Deutschen Post weggefallen sind! Im Gegenteil! Fahrzeuge der deutschen Post dürfen nach wie vor in zweiter Reihe halten UPS und Co. dürfen das aber nicht! Irgendwann wird das wohl geändert werden, dass das aber schon der Fall ist wäre mir neu.

Gruß Andreas

…das die Sonderrechte der Deutschen Post weggefallen sind!
Im Gegenteil! Fahrzeuge der deutschen Post dürfen nach wie vor
in zweiter Reihe halten UPS und Co. dürfen das aber nicht!
Irgendwann wird das wohl geändert werden, dass das aber schon
der Fall ist wäre mir neu.

Da http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__35.html ist der aktuelle Text. Da steht nix von der Post, nur etwas von der RegTP, die mittlerweile „Bundesnetzagentur“ heißt.

Gruß,

M.