Hi Folks
Mein (fiktiver) Onkel hat sich einen ganz schönen Scheiß eingebrockt.
Um von seiner Terrasse mit dem Schubkarren auf seinen Anhänger fahren zu können, hat er sich von einer nahegelegenen Baustelle ein Verschalungsbrett ausgeliehen. Als er das Brett nach 15 Minuten zurückbringen wollte hat ihn bei der Baustelle schon die (hypothetische) Polizei empfangen.
Natürlich hat ihm die Geschichte mit dem Ausleihen kein Mensch geglaubt.
Mein (vorgestellter) Onkel hat heute früh einen (imaginären) Rechtsanwalt konsultiert. Der sagte ihm wenn es zu einer Verhandlung kommt entstehen ca. 2300.-€ Rechtsanwaltsgebühren. Aber er (der [erfundene] Anwalt) versucht daß es zu keiner Verhandlung kommt. Wenn es aber zu keiner Verhandlung kommt möchte er aber trotzdem 2300.-€ obwohl Ihm nur ca. 190.-€ zustehen würden. Das hat mein (erdachter) Onkel in seiner Verzweiflung unterschrieben.
Nun aber zu meiner eigentlichen Frage.
Ich halte das (wenn auch gesetzlich legal) für Betrug. Geht so etwas überhaupt?
Und kann mein (fabulöser) Onkel von dem Vertrag mit dem (irrealen) Anwalt zurücktreten? Dazu hätte ich Ihm geraten.
TNX & CU Fr@nkie
The Truth Is Out There … ;o)