Dürfte ein Anwalt das?

Hi Folks

Mein (fiktiver) Onkel hat sich einen ganz schönen Scheiß eingebrockt.
Um von seiner Terrasse mit dem Schubkarren auf seinen Anhänger fahren zu können, hat er sich von einer nahegelegenen Baustelle ein Verschalungsbrett ausgeliehen. Als er das Brett nach 15 Minuten zurückbringen wollte hat ihn bei der Baustelle schon die (hypothetische) Polizei empfangen.
Natürlich hat ihm die Geschichte mit dem Ausleihen kein Mensch geglaubt.

Mein (vorgestellter) Onkel hat heute früh einen (imaginären) Rechtsanwalt konsultiert. Der sagte ihm wenn es zu einer Verhandlung kommt entstehen ca. 2300.-€ Rechtsanwaltsgebühren. Aber er (der [erfundene] Anwalt) versucht daß es zu keiner Verhandlung kommt. Wenn es aber zu keiner Verhandlung kommt möchte er aber trotzdem 2300.-€ obwohl Ihm nur ca. 190.-€ zustehen würden. Das hat mein (erdachter) Onkel in seiner Verzweiflung unterschrieben.

Nun aber zu meiner eigentlichen Frage.
Ich halte das (wenn auch gesetzlich legal) für Betrug. Geht so etwas überhaupt?
Und kann mein (fabulöser) Onkel von dem Vertrag mit dem (irrealen) Anwalt zurücktreten? Dazu hätte ich Ihm geraten.

TNX & CU Fr@nkie

The Truth Is Out There … ;o)

Könnte der hier greifen?
Hi!

http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html

LG
Guido

Ja
Hallo Frankie,

es handelt sich hier um eine Honorarvereinbarung, die im Strafrecht üblich ist. Falls er noch keine derartige Vereinbarung unterschrieben hat, muss er nur die Gebühren nach BRAGO bezahlen, die bisher entstanden sind.

Der Sachverhalt ist im übrigen sehr einfach gelagert. Der sogenannte „Furtum usus“ ist straflos. Als Furtum usus bezeichnet man die Gebrauchsanmaßung. Das heißt, eine Sache wird nur unberechtigt benutzt, aber später wieder zurückgebracht. Die Gebrauchsanmaßung ist im Gegensatz zum Diebstahl in der Regel nicht strafbar. Es kann allerdings zivilrechtlich als rechtswidrige Eigentumsverletzung gewertet werden(§§ 903, 823 Abs. 1 BGB), was hier aber auch zu keinen grösseren Konsequenzen führen dürfte.

Viele Gruesse
BM

TNXsoMuch (owT)
dafür ein (reales) Sternchen