dürfte ein Vermieter die Kaution beim Einzug verl

dürfte ein Vermieter die Kaution beim Einzug verlangen - auf einen Schlag?

Wir nehmen mal an, ein Mieter hätte einen Mietvertrag abgeschlossen und in dem stünde.

Einzug wäre in 2 Monaten!

so stünde im Vertrag unter…

§5 Kaution
der Vermieter verlangt eine Kaution von 3 MM
diese hat der Mieter auf ein Sparbuch der Sparkasse xxxx einzuzahlen.

Das Sparbuch ist mit einer Verpfändungserklärung der Sparkasse, zugunsten des Vermieters, bei der Schlüsselübergabe abzugeben. Das Sparbuch muss dabei ein Guthaben von 3 Monatsmieten aufweisen.
Freistellungsaufträge muss der Mieter alleinverantwortlich der Sparkasse gegenüber abgeben. Der Mieter erhält eine Quittung für die Sparbuchübergabe.

Jetzt die Frage:

Man darf doch die Kaution ansparen oder?

Christa

Hallo,

guckst du:

Bei Mietverhältnissen über Wohnraum darf eine vertraglich vereinbarte Sicherheitsleistung, z. B. eine Barkaution höchstens das 3-fache einer Monatsmiete betragen. Ferner ist der Wohnungsmieter berechtigt, die Kaution in 3 Teilzahlungen zu erbringen, wobei die erste Teilleistung zu Beginn des Mietverhältnisses fällig ist (§ 551 Abs. 2 BGB). Abweichende vertragliche Vereinbarungen sind unwirksam.

Also „Ansparen“ ist da etwas übertrieben, denn das würde für mich implizieren, dass man in (sehr) kleinen Schritten irgendwann zur vollen Kautionshöhe gelangt.

3 Raten ab Mietbeginn können aber - je nach Kautionshöhe - schon ein jeweils ordentlicher Batzen sein, bei 3 Monatsmieten. Man muss also sozusagen seine Miete dreimal doppelt bezahlen, eins ins Töpfchen, eins ins äh … aufs Kautionskonto.

Gruß
Nita

  • Volker Wolter -

Vielen Dank für Information aber die §§ greifen lt Ansich von Vermietern nicht, weil es kein Bargeld im Spiel ist und Bankbürgschaft angeboten wird alternativ

Da stellt sich die Frage ob das für die Geldlose Kaution gilt

Also Sparkonto verpfänden oder wie vom Mieter gewünscht auch als Bankbürgschaft möglich

da kann man doch nicht jeden Monat zur Bank um die Bürgschaftssumme zu erhöhen - oder ?

Christa

Hallo,

Vielen Dank für Information aber die §§ greifen lt Ansich von
Vermietern nicht, weil es kein Bargeld im Spiel ist und
Bankbürgschaft angeboten wird alternativ

Gelten natürlich auch, §§ besagen ja nicht, dass es sich um Bargeld handeln muß.

Also Sparkonto verpfänden oder wie vom Mieter gewünscht auch
als Bankbürgschaft möglich

da kann man doch nicht jeden Monat zur Bank um die
Bürgschaftssumme zu erhöhen - oder ?

Das wäre dann bestimmt mit Kosten verbunden. Die Bank verlangt meines Wissens nach in der Regel 3% der Bürgschaftssumme p.a. als Kosten. Da hier nicht wirklich Geld bereit gestellt werden muß, macht es schon Sinn die Bürgschaft zu Anfang der Kautionsforderung anzugleichen.

Gruß

Joschi