Aber lieber @loderrunner, ich habe mehrere Fragen gestellt.
Hättest Du evtl. auch einige sachdienliche Hinweise dazu?
Sorry, da kann ich mangels Wissen nicht gegen die schon erfolgten Antworten anstinken. Im Gegenteil erscheinen die mir eigentlich ziemlich glaubwürdig.
Gruß
loderunner (ianal)
Drei Tage später hat der Kunde ein zweites sachliches Fax an
die Geschäftsführung gesendet und den Fall, welcher aus einem
durch den Baumarkt begünstigten Denkfehler entstanden war,
genausten geschildert und um Aufheben des mündlichen (ist so
was gültig?) „Hausverbots“ gebeten.
Gültig ist es, wenn es durch jemanden ausgesprochen wurde, der über das Hausrecht verfügt. Also auch mündlich. Und wenn dies vor Zeugen geschah, ist nicht nur gültig, sondern auch beweisbar. Also penibel dran halten. (auch das Grundstück meiden. Hausfriedensbruch gilt auch für das befriedete Grundstück!).
Sich nicht an das Hausverbot zu halten stellt eine Straftat dar, die aber nur auf Antrag vom Staatsanwalt verfolgt würde.
Aber würde unser Opfer überhaupt noch dort einkaufen wollen?
In der Realität, wenn dies jemanden geschähe, würde er diese Kette wohl meiden.
Sich nicht an das Hausverbot zu halten stellt eine Straftat
dar, die aber nur auf Antrag vom Staatsanwalt verfolgt würde.
Nee, auf Antrag vom Verletzten, also vom Hausrechtsinhaber.
Der Staatsanwalt ist es, der die Verfolgung übernimmt!
War so gemeint. Setze den Satz um: „…, die aber nur vom Staatsanwalt auf Antrag verfolgt wird.“.
„…vom Staatsanwalt“ war also nicht als Ersatz des Genitiv „des Staatsanwalts“ gemeint. Zugegeben missverständlich.
PS
Nee, jetzt muss ich mich mal korrigieren. Ich habe mir den Satz noch mal angesehen, und wenn er auch missverständlich war, so kann man ihn genauso gut richtig interpretieren. Im Grunde gab es nix zu meckern.