Hallo,
wenn einer z.B. im Baumarkt irrtümlich (was den Preis betrifft) Schrauben aus einem Schraubencase mit anderen total gleichen Schrauben aus offenen Behältern in einem Eisenwaren-Sortierungsblister (Sichtverpackung ) miteinsortiert und bei der Kasse bezahlt, hat er eine Straftat begangen, die zu einer Anzeige führen muss?
Was geschieht mit solchen dubiosen Anzeigen? Kann sich die Staatsanwaltschaft erlauben, sich mit solchen läppischen Beträgen ihre kostbare Zeit zu verlieren? Gibt es nicht da Betragsgrenzen?
Gilt dann der bis dahin sehr anständiger Betroffene als Vorbestraft für sein ganzes Leben?
Darf man ihm für eine fiktive Preisdifferenz von ca. 3 Euro (tatsächlich eine fast Null Differenz) Betrug vorwerfen, obwohl keine Absicht dahinter steckte? (der Kunde hat von sich aus, auch den Preis für den leeren Schraubencase in voller Höge bezahlt)
Darf er mehr als die Erfassung der Personalien aus dem Personalausweis in Anspruch nimmt (max. 10 Minuten) „festgehalten“ werden?
Dürfen zwei Baumarkt-Angestellten sein auf dem Baumarktparkplatz geparktes Auto (fast wie Zollbeamten) genaustens auf evtl. Diebesgut untersuchen?
Darf er (z.B. Großkunde mit Ausweis) von dem Geschäftsführer angeschrieen, aus dem Büro rausgeschmissen, Hausverbot bekommen, in Begleitung aus dem Markt rausgeschmissen werden, und sonst unwürdig und ehreverletzend behandelt werden als wäre er ein Krimineller?
Ist auch Betrug, wenn die Schrauben in Case 4,-- Euro kosten und die gleichen in den offenen Behältern (wenn vorhanden) nur 0,70,-- Euro?
Ist auch Betrug an Kunden, wenn der Baumarkt seine Preise kurz vor seine Billiger-Aktionen manche teuere Artikel so verteuert, dass sie trotz des Rabattes genau so teuer, sogar teuerer als vor der Aktion der Fall war, sind?
Was kann der o.g. „mißhandelte“ Kunde gegen den Baumarkt unternehmen?
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
