Dürften Hausdetektive auch die Kundenautos filzen?

Hallo,

wenn einer z.B. im Baumarkt irrtümlich (was den Preis betrifft) Schrauben aus einem Schraubencase mit anderen total gleichen Schrauben aus offenen Behältern in einem Eisenwaren-Sortierungsblister (Sichtverpackung ) miteinsortiert und bei der Kasse bezahlt, hat er eine Straftat begangen, die zu einer Anzeige führen muss?
Was geschieht mit solchen dubiosen Anzeigen? Kann sich die Staatsanwaltschaft erlauben, sich mit solchen läppischen Beträgen ihre kostbare Zeit zu verlieren? Gibt es nicht da Betragsgrenzen?
Gilt dann der bis dahin sehr anständiger Betroffene als Vorbestraft für sein ganzes Leben?
Darf man ihm für eine fiktive Preisdifferenz von ca. 3 Euro (tatsächlich eine fast Null Differenz) Betrug vorwerfen, obwohl keine Absicht dahinter steckte? (der Kunde hat von sich aus, auch den Preis für den leeren Schraubencase in voller Höge bezahlt)

Darf er mehr als die Erfassung der Personalien aus dem Personalausweis in Anspruch nimmt (max. 10 Minuten) „festgehalten“ werden?
Dürfen zwei Baumarkt-Angestellten sein auf dem Baumarktparkplatz geparktes Auto (fast wie Zollbeamten) genaustens auf evtl. Diebesgut untersuchen?
Darf er (z.B. Großkunde mit Ausweis) von dem Geschäftsführer angeschrieen, aus dem Büro rausgeschmissen, Hausverbot bekommen, in Begleitung aus dem Markt rausgeschmissen werden, und sonst unwürdig und ehreverletzend behandelt werden als wäre er ein Krimineller?

Ist auch Betrug, wenn die Schrauben in Case 4,-- Euro kosten und die gleichen in den offenen Behältern (wenn vorhanden) nur 0,70,-- Euro?
Ist auch Betrug an Kunden, wenn der Baumarkt seine Preise kurz vor seine Billiger-Aktionen manche teuere Artikel so verteuert, dass sie trotz des Rabattes genau so teuer, sogar teuerer als vor der Aktion der Fall war, sind?

Was kann der o.g. „mißhandelte“ Kunde gegen den Baumarkt unternehmen?

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Kann sich die
Staatsanwaltschaft erlauben, sich mit solchen läppischen
Beträgen ihre kostbare Zeit zu verlieren? Gibt es nicht da
Betragsgrenzen?

Es gibt z.B. die Einstellung des Verfahrens.

Gilt dann der bis dahin sehr anständiger Betroffene als
Vorbestraft für sein ganzes Leben?

Nein! Vorbestraft gilt man erst ab einer gewissen Strafhöhe.

Dürfen zwei Baumarkt-Angestellten sein auf dem
Baumarktparkplatz geparktes Auto (fast wie Zollbeamten)
genaustens auf evtl. Diebesgut untersuchen?

Nein!

Darf er (z.B. Großkunde mit Ausweis) von dem Geschäftsführer
angeschrieen,

Naja.

aus dem Büro rausgeschmissen, Hausverbot
bekommen, in Begleitung aus dem Markt rausgeschmissen werden,

Ja!

Was kann der o.g. „mißhandelte“ Kunde gegen den Baumarkt
unternehmen?

Nicht mehr dort einkaufen.


Danke für die knapp gehaltene Antworten…

>>> Nicht mehr dort einkaufen.
Selbstvertändlich wird der Kunde nicht mehr dort einkaufen gehen, aber es geht auch darum, dass er es sich nicht ohne Weiteres bieten lassen will, da er für einen nicht mit Absicht begangenen „Denkfehler“ auf überlster Art und Weise behandelt wurde.

Können auch die LIDL-Angestellten wegen der aktuellen Bespizelung „nicht mehr beim LIDL“ arbeiten?

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Hallo,

wenn einer z.B. im Baumarkt irrtümlich

Diebstahl und Betrug kann man nur vorsätzlich begehen und der Vorsatz muß erst einmal nachgewiesen werden.

Gruß
Christian


Hallo Christian,

genau darum geht es auch.
Der Vorsatz wurde mehrmals beschritten und dieses auch mit Argumenten untermauert, die überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurden, da der Sicherheitsdienst seine Erfolgserlebnisse haben wollte, obwohl der ganze Circus dem Baumarkt das Mehrfache an Kosten und auch den Verlust eines ehrlichen Dauerkunden (mehrere Tausende Euros) zu Folge haben wird und das für einige Cents !!!

Könntest Du evtl. noch einige Gedanken über die anderen Fragen machen?

Mit Dank und Gruß
Alex

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Kann sich die
Staatsanwaltschaft erlauben, sich mit solchen läppischen
Beträgen ihre kostbare Zeit zu verlieren? Gibt es nicht da
Betragsgrenzen?

Es gibt z.B. die Einstellung des Verfahrens.

Gilt dann der bis dahin sehr anständiger Betroffene als
Vorbestraft für sein ganzes Leben?

Nein! Vorbestraft gilt man erst ab einer gewissen Strafhöhe.

Dürfen zwei Baumarkt-Angestellten sein auf dem
Baumarktparkplatz geparktes Auto (fast wie Zollbeamten)
genaustens auf evtl. Diebesgut untersuchen?

Nein!

Darf er (z.B. Großkunde mit Ausweis) von dem Geschäftsführer
angeschrieen,

Naja.

aus dem Büro rausgeschmissen, Hausverbot
bekommen, in Begleitung aus dem Markt rausgeschmissen werden,

Ja!

Was kann der o.g. „mißhandelte“ Kunde gegen den Baumarkt
unternehmen?

Nicht mehr dort einkaufen.


Danke für die knapp gehaltene Antworten…

>>> Nicht mehr dort einkaufen.

Denen ich mich vorbehaltlos anschliesse.

Selbstvertändlich wird der Kunde nicht mehr dort einkaufen
gehen, aber es geht auch darum, dass er es sich nicht ohne
Weiteres bieten lassen will, da er für einen nicht mit Absicht
begangenen „Denkfehler“ auf überlster Art und Weise behandelt
wurde.

Mhh… Warum ist er so uneinsichtig? Er hat doch den „Fehler“ gemacht und beim Eintüten der Schrauben offenbar nicht richtig hingeschaut. Hätte er richtig hingesehen, wäre ihm das wahrscheinlich alles erspart geblieben und er hätte sich im Nachgang tatsächlich nichts bieten lassen müssen! Ein weiterer positiver Nebeneffekt: Er hätte weiter dort einkaufen können! :wink:

Mein Rat: Um zukünftig ähnliche Irrtümer oder Mißverständnisse (oder Denkfehler) auszuschließen sollte der Betroffene beim Kauf von Kleinteilen genauer hinsehen oder vorsorglich einen Augenarzt konsultieren…

Können auch die LIDL-Angestellten wegen der aktuellen
Bespizelung „nicht mehr beim LIDL“ arbeiten?

Das hat mit der Fragestellung überhaupt nichts zu tun. Aber falls Dir die Meinung einer davon Betroffenen interssiert: SIE WIRD!

MfG

hat er eine Straftat begangen

Nein, schon mangels Vorsatzes nicht.

die zu einer Anzeige führen muss?

Von wenigen Ausnahmen abgesehen muss überhaupt keine Straftat angezeigt werden.

Was geschieht mit solchen dubiosen Anzeigen?

Es wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Kann sich die
Staatsanwaltschaft erlauben, sich mit solchen läppischen
Beträgen ihre kostbare Zeit zu verlieren?

Natürlich, sonst könnten ja alle Leute wie blöd geringwertige Sachen klauen.

Gibt es nicht da
Betragsgrenzen?

Nein.

Gilt dann der bis dahin sehr anständiger Betroffene als
Vorbestraft für sein ganzes Leben?

Ich glaube nicht mal, dass er überhaupt verurteilt würde. Das Verfahren würde wohl entweder mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Darf man ihm für eine fiktive Preisdifferenz von ca. 3 Euro
(tatsächlich eine fast Null Differenz) Betrug vorwerfen,
obwohl keine Absicht dahinter steckte? (der Kunde hat von sich
aus, auch den Preis für den leeren Schraubencase in voller
Höge bezahlt)

Man darf es vorwerfen, ob es stimmt, ist eine andere Sache.

Darf er mehr als die Erfassung der Personalien aus dem
Personalausweis in Anspruch nimmt (max. 10 Minuten)
„festgehalten“ werden?

Nein. Wenn die Identität nicht feststellbar ist, darf er bis zum Eintreffen der Polizei festgenommen werden.

Dürfen zwei Baumarkt-Angestellten sein auf dem
Baumarktparkplatz geparktes Auto (fast wie Zollbeamten)
genaustens auf evtl. Diebesgut untersuchen?

Ja, wenn er einverstanden ist, sonst natürlich nicht. Sie dürfen ihn und seine Sachen überhaupt nicht durchsuchen.

Darf er (z.B. Großkunde mit Ausweis) von dem Geschäftsführer
angeschrieen, aus dem Büro rausgeschmissen, Hausverbot
bekommen, in Begleitung aus dem Markt rausgeschmissen werden,
und sonst unwürdig und ehreverletzend behandelt werden als
wäre er ein Krimineller?

Das Hausverbot ist rechtens. Der Recht ist grenzwertig, hier könnte man an die §§ 185 ff. StGB denken. Würde ich aber keinen großen Gedanken darauf verschwenden.

Ist auch Betrug, wenn die Schrauben in Case 4,-- Euro kosten
und die gleichen in den offenen Behältern (wenn vorhanden) nur
0,70,-- Euro?

Betrug hängt nicht vom Wert ab.

Ist auch Betrug an Kunden, wenn der Baumarkt seine Preise kurz
vor seine Billiger-Aktionen manche teuere Artikel so
verteuert, dass sie trotz des Rabattes genau so teuer, sogar
teuerer als vor der Aktion der Fall war, sind?

Das ist zumindest öffentlich-rechtlich verboten.

Was kann der o.g. „mißhandelte“ Kunde gegen den Baumarkt
unternehmen?

Den Baumarkt meiden. Muss er auch, er hat ja Hausverbot.

Levay

Hallo,

wenn einer z.B. im Baumarkt irrtümlich (was den Preis
betrifft) Schrauben aus einem Schraubencase mit anderen total
gleichen Schrauben aus offenen Behältern in einem
Eisenwaren-Sortierungsblister (Sichtverpackung )
miteinsortiert und bei der Kasse bezahlt, hat er eine Straftat
begangen, die zu einer Anzeige führen muss?

Muß nicht, da unter 50 Euro ein Antragsdelikt.

Was geschieht mit solchen dubiosen Anzeigen? Kann sich die
Staatsanwaltschaft erlauben, sich mit solchen läppischen
Beträgen ihre kostbare Zeit zu verlieren? Gibt es nicht da
Betragsgrenzen?

Es gibt keine Betragsgrenze. Nur die schon oben genannte - unter 50 euro Diebstahl Antragsdelikt darüber Offizialdelikt.
Was die Staatsanwaltschaft macht bleibt denen überlassen, wahrscheinlich ist eine Geldstrafe.

Gilt dann der bis dahin sehr anständiger Betroffene als
Vorbestraft für sein ganzes Leben?

Vorbestraft ist man erst ab einer bestimmten höhe von Verurteilung z.B. bei Geldstrafen ab dem 91 Tagessatz.

Darf man ihm für eine fiktive Preisdifferenz von ca. 3 Euro
(tatsächlich eine fast Null Differenz) Betrug vorwerfen,
obwohl keine Absicht dahinter steckte? (der Kunde hat von sich
aus, auch den Preis für den leeren Schraubencase in voller
Höge bezahlt)

?

Darf er mehr als die Erfassung der Personalien aus dem
Personalausweis in Anspruch nimmt (max. 10 Minuten)
„festgehalten“ werden?

Nach der zweifelsfreien Feststellung der Personalien und dem evtl. ausstellen eines Hausverbotes muß man ihn gehen lassen.

Dürfen zwei Baumarkt-Angestellten sein auf dem
Baumarktparkplatz geparktes Auto (fast wie Zollbeamten)
genaustens auf evtl. Diebesgut untersuchen?

Nein!

Darf er (z.B. Großkunde mit Ausweis) von dem Geschäftsführer
angeschrieen, aus dem Büro rausgeschmissen, Hausverbot
bekommen, in Begleitung aus dem Markt rausgeschmissen werden,
und sonst unwürdig und ehreverletzend behandelt werden als
wäre er ein Krimineller?

Naja bis auf das Hausvebot alles eine persönliche Sache.

Was kann der o.g. „mißhandelte“ Kunde gegen den Baumarkt
unternehmen?

Nicht mehr Einkaufen.
Bei der Durchsuchung seines Autos kann er evtl. eine Gegenanzeige gegen die Kaufhausdetektive wegen Amtsanmaßung stellen. Je nach Beweislage.

Gruß
Katie

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße


Hallo TwoDogs,

danke für die Antworten.

Ich glaube, dass hier ein wenig einseitig argumentiert wird.

Wie Christian geschrieben hat:: „Diebstahl und Betrug kann man nur vorsätzlich begehen und der Vorsatz muß erst einmal nachgewiesen werden“

Ich denke mir (und das ohne Fehler), dass ein „Denkfehler“ keinen Vorsatz darstellt. Wenn einer einen Denkfehler gemacht, es zugegeben/nachgewiesen und auch den Preis doppelt bezahlt hat, warum sollte er einsichtig sein und sich wie „den letzten Dreck“ behandelt lassen, von denen, wo er als Großkunde Waren von Tausenden von Euro gekauft hat ?!?

Zur Aufklärung: Die LIDL-Angestellten wurden gemeiner- und verbotenerweise bespitzelt und mißbraucht.

Der o.g. Kunde wurde bespitzelt, falsch verdächtigt, seine ehrliche und offene Argumentationen überhaupt nicht angehört, beleidigt, entwürdigt, blamiert, rausgeschmissen, usw., und zuletzt soll er als Betrüger angezeigt werden!!!
Für die 4- Euro-Schrauben, für die er angeblich durch Betrug bei der Kasse NUR 0,70 Euro bezahlt hat, kosten der Firma (plus Gewinne) tatsächlich 0,70 Euro!!! Der Kunde hat aber nach dem Erkennen seines „Irrtums“ 0,70 + 4,-- Euro bezahlt.
Wer hat wem hier „betrogen“ ???

Selbstverständlich wird er zukünftig besser aufpassen, auch wenn er zu Fehlentscheidungen animiert wird.

Mit Gruß
Alex

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Hallo Katie,

besten Dank für die sachlichen Antworten.

Helfe mir bitte Folgendes zu verstehen:

>>> Muß nicht, da unter 50 Euro ein Antragsdelikt.

>>> Es gibt keine Betragsgrenze. Nur die schon oben genannte - unter
50 euro Diebstahl Antragsdelikt darüber Offizialdelikt.
Was die Staatsanwaltschaft macht bleibt denen überlassen,
wahrscheinlich ist eine Geldstrafe.

Wie soll ich die Begriffe ‚Antragsdelikt‘ und 'Offizialdelikt ’ verstehen?
Wie hoch darf eine Strafe für angenommenen 3-Euro Delikt sein?

Klärung: „eine fiktive Preisdifferenz von ca. 3 Euro“ ist so zu verstehen:
Dem Baumarkt ist im Grunde genommen kein Schaden entstanden, denn
die gleichen Schauben kosten verpackt in einem Kunststoff-Case (kostet max. 10 Cent) 4,-- Euro
und wenn man sie von den offenen Behälter nimmt ind selbst in einemBlister sortiert/reinpackt kosten nur 0,70 Cent !!!
Da auf den Kunststoff-Case kein Preis war, hat der Kunde angenommen, dass der Preis eigentlich der gleiche mit dem Preis der Schrauben im Behälter sein dürfte. Das war sein Denkfehler.

Schöne Grüße nach Muc
Alex

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Muß nicht, da unter 50 Euro ein Antragsdelikt.

Mal abgesehen davon, dass die Behauptung, die Wertgrenze liege bei 50 Euro, so nicht haltbar ist, weil du gar nicht weißt, wo genau das passiert ist: GERADE bei einem Antragsdelikt MUSS ja eine Anzeige gestellt werden, sogar ein Strafantrag, wenn Strafverfolgung gewünscht wird. Wenn du hingegen meinst, es herrsche eine generelle Anzeigepflicht bei allen Nichtantragsdelikten, ist das auch grob falsch.

Es gibt keine Betragsgrenze. Nur die schon oben genannte -
unter 50 euro Diebstahl Antragsdelikt darüber Offizialdelikt.
Was die Staatsanwaltschaft macht bleibt denen überlassen,
wahrscheinlich ist eine Geldstrafe.

Das ist auch nicht richtig, denn die Art der Strafe ist keineswegs der StA überlassen. Nur Gerichte können Strafen aussprechen, und das Gericht ist an Anträge der Staatsanwaltschaft nicht gebunden.

Vorbestraft ist man erst ab einer bestimmten höhe von
Verurteilung z.B. bei Geldstrafen ab dem 91 Tagessatz.

Nein, du verwechselst das mit der Frage, wann dergleichen im sog. Führungszeugnis auftaucht.

Levay

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Wie soll ich die Begriffe ‚Antragsdelikt‘ und
'Offizialdelikt ’ verstehen?

Ein Offizialdelikt verfolgt die StA von Amts wegen, ein Antragsdelikt (grundsätzlich) nur auf Strafantrag.

Wie hoch darf eine Strafe für angenommenen 3-Euro Delikt sein?

Das kann man so nicht beantworten. Wenn kein Vorsatz vorlag, darf sowieso keine Strafe verhängt werden.

Levay

Hallo Levay,

Muß nicht, da unter 50 Euro ein Antragsdelikt.

Mal abgesehen davon, dass die Behauptung, die Wertgrenze liege
bei 50 Euro, so nicht haltbar ist, weil du gar nicht weißt, wo
genau das passiert ist: GERADE bei einem Antragsdelikt MUSS ja
eine Anzeige gestellt werden, sogar ein Strafantrag, wenn
Strafverfolgung gewünscht wird. Wenn du hingegen meinst, es
herrsche eine generelle Anzeigepflicht bei allen
Nichtantragsdelikten, ist das auch grob falsch.

sorry ist es nicht so, dass bei Diebstahl die 50 Euro grenze zählt?
oder hab ich da was verwechselt?

Es gibt keine Betragsgrenze. Nur die schon oben genannte -
unter 50 euro Diebstahl Antragsdelikt darüber Offizialdelikt.
Was die Staatsanwaltschaft macht bleibt denen überlassen,
wahrscheinlich ist eine Geldstrafe.

Das ist auch nicht richtig, denn die Art der Strafe ist
keineswegs der StA überlassen. Nur Gerichte können Strafen
aussprechen, und das Gericht ist an Anträge der
Staatsanwaltschaft nicht gebunden.

sorry hab in der eile des Schreibens Sta geschrieben. Meinte natürlich Richter. Aber ist es nicht so, dass Sta schon von Anfang an eine Einstellung gegen Auflage erlassen kann.

Gruß Katie

sorry ist es nicht so, dass bei Diebstahl die 50 Euro grenze
zählt?
oder hab ich da was verwechselt?

Nein, du hast nichts verwechselst, du lässt nur unberücksichtigt, dass das so nicht im Gesetz steht und sich die Auslegung des Gesetzes insofern regional unterscheidet. Wo ich wohne, geht man von 30 Euro aus.

sorry hab in der eile des Schreibens Sta geschrieben. Meinte
natürlich Richter. Aber ist es nicht so, dass Sta schon von
Anfang an eine Einstellung gegen Auflage erlassen kann.

Das ist aber dann eben keine Strafe.

Levay

ok,
danke für die Aufklärung.
Ging immer davon aus das dies allgemein gültig ist.

Gruß Katie
P.S.
Mit den 91 Tagessätzen hast Du natürlich auch recht.

Anmerkung o.T.
Hallo,
Schrauben können genau gleich aussehen und sind doch völlig unterschiedlich - weil man die Materialzusammensetzung optisch nicht erkennen kann.
Gruß
loderunner

###############################################################

Hallo,
die genannten (Holz-)Schrauben (SPAX) waren vom gleichen Hersteller, für den gleichen Zweck nur um 0,4 mm kleiner. Diese hat es bis vor Kurzem im offenen Behälter gegeben (Behälter war leer und nicht nachgefüllt). Gemischt wurden 2,00 cm (115 Gramm) und die o.g. 1,6 mm (60 Gramm).
Wiederholung: Die 1,6 mm kosteten im offenen Behälter ca. 0,70 Euro und im 10-Cent-Case verpackt ca. 4,00 Euro (was man aber nicht erkennen konnte, da die Case als solche kein Preisschild haben).
Ist das Irreführung, Abzocke oder Betrug an den Kunden?

Aber lieber @loderrunner, ich habe mehrere Fragen gestellt. Hättest Du evtl. auch einige sachdienliche Hinweise dazu?
Mit Dank und Gruß

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Was kann der o.g. „mißhandelte“ Kunde gegen den Baumarkt
unternehmen?

Zunächst mal: Tief durchatmen. Mein ich ehrlich!

Wenn sowas passieren würde, wäre man sicher extrem verärgert, ohnmächtig und verletzt.

Dass man beim Verdacht, einen LaDi begangen zu haben, zur Personalienfeststellung mitkommen muss ist klar.
Dass Ladendetektive dabei den Kunden massiv einschüchtern, hat man auch schon mal gehört.
Mein Auto hätte ich sicher nicht - niemals! - durchsuchen lassen.
Dafür gibt es so kleine grüne oder blaue Männchen, nennt man Polizei.
Deine Anmerkung mit den Rabattaktionen lässt den Verdacht zu, dass es sich im Beispiel um eine größere Kette handeln könnte. Da ist der Herr Filialleiter (und die Herren Ladendetektive) auch nur Gehaltsempfänger. Und da gibt es sicher eine Konzernzentrale, denen man mal einen sachlich formulierten Brief schreiben könnte. Damit es sachlich wird: Siehe mein erster Tip. Ein so gedemütigter Kunde würde sicher einige Tage benötigen, bis er in der Lage ist, ohne bissige Kommentare einen Brief zu diesem Thema schreiben zu können.
Wegen des Verhaltens der Detektive sollte man schonmal überlegen, ob man denen objektive Vorwürfe (auch in strafrechtlciher Hinsicht) machen kann. War da evtl. Nötigung im Spiel?


Hallo Carsten,

danke für die wahren Worte.
So ist es. Im Detektiv-Büro war der Kunde schockiert und konnte weder die Vorwürfe noch die Maßnahmen begreifen und akzeptieren und deswegen wurde er auch ein wenig laut, womit weder der Detektiv noch der Geschäftsführer gerechnet haben.

Der Kunde hat trotz großer Verärgerung am gleichen Tag (der Fall ereignete sich Mitte März 2008 ) an die Geschäftführung ein Fax gesendet und seine Argumentationen erläutert, da er im Büro kein Gehör dafür gefunden hat. Man wollte nur Anzeige erstatten. Der Detektiv hat sogar dem Kunden den Satz gesagt: „Die 50 Euro wollen Sie auch nicht zahlen?“. Der Kunde wusste nicht worum es dabei ging und da er sich keines Vergehens schuldig fühlte, hat sofort Nein gesagt.
Ein Diebstahls- oder Betrugsprotokoll hat er auch nicht zum Unterschreiben vorgelegt bekommen.

Drei Tage später hat der Kunde ein zweites sachliches Fax an die Geschäftsführung gesendet und den Fall, welcher aus einem durch den Baumarkt begünstigten Denkfehler entstanden war, genausten geschildert und um Aufheben des mündlichen (ist so was gültig?) „Hausverbots“ gebeten.

Da er keine Antwort erhalten hat, sendete er ein zweiseitiges Fax an die regionale Baumarkt-Leitung und bat um die Einschaltung der zuständigen Person bzw. um dessen Adresse (evtl. die der Zentrale-Leitung) damit er sein Anliegen und den dubiosen Fall weiterleiten kann. Gleichzeitig bat er als langjähriger Großkunde auch hier um die Aufhebung des Hausverbots.

Am gleichen Tag wurde die Ehefrau des Kunden (sie hat den Circus im Baumarkt miterlebt) von der Regional-Leitung angerufen und informiert, dass jemand sich der Sache angenommen hat und dass bald ein Antwortfax erfolgen wird. Seit eine Woche ist kein Fax gekommen!

Mit Dank und Gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,
Schrauben können genau gleich aussehen und sind doch völlig
unterschiedlich - weil man die Materialzusammensetzung optisch
nicht erkennen kann.
Gruß
loderunner

###############################################################

Hallo,
die genannten (Holz-)Schrauben (SPAX) waren vom gleichen
Hersteller, für den gleichen Zweck nur um 0,4 mm kleiner.
Diese hat es bis vor Kurzem im offenen Behälter gegeben
2,00 cm (115 Gramm) und die o.g. 1,6 mm (60 Gramm).
Wiederholung: Die 1,6 mm kosteten im offenen Behälter ca. 0,70
Euro und im 10-Cent-Case verpackt ca. 4,00 Euro (was man aber
nicht erkennen konnte, da die Case als solche kein Preisschild
haben).
Ist das Irreführung, Abzocke oder Betrug an den Kunden?

Aber lieber @loderrunner, ich habe mehrere Fragen gestellt.
Hättest Du evtl. auch einige sachdienliche Hinweise dazu?
Mit Dank und Gruß


Sorry. Der Fehlerteufel hat wieder „zugeschlagen“.
Im o.g. Beitrag geht es um Schrauben von 2,0 cm und 1,6 cm (nicht 1,6 mm)…