Düsseldorfer minus Kindergeld?

Hallo zusammen,
mal folgende Situation angenommen

A – ist Hauptverdiener und müsste später Unterhalt fürs Kind/er bezahlen
B – arbeitet halbtags bekommt von ihrem Arbeitgeber das Kindergeld für beide Kinder ausbezahlt
C – Kind 1 – in Ausbildung, Verdienst über Bafögsatz und bekommt von A+B Kindergeld als Zuschuss
D – Kind 2 – Schüler

B hat jetzt eine neue Bekanntschaft – jünger, sportlich attraktiv, allerdings ist Einkommen (flukturierend) und Wohnsituation von A entfernt – es wird jeder Cent gebraucht.

A trennt sich nun von B. D wird wohl bei B bleiben. A hat kein Problem den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für Kind D zu zahlen. Wie würde sich bei einer solchen Konstellation der Unterhalt für A berechnen – Düsseldorfer Tabelle – minus Kindergeld oder eben der pure Betrag nach Tabelle?

Danke schon mal
Liebe Grüße Luise

Hallo

Wie würde sich bei einer solchen Konstellation der
Unterhalt für A berechnen – Düsseldorfer Tabelle – minus
Kindergeld oder eben der pure Betrag nach Tabelle?

Man muss das nur mal gründlich durchlesen, was da steht:
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorf…

Ganz unten auf Seite 6 steht der Zahlbetrag, wo die Hälfte des Kindergeldes schon abgezogen wurde.

Hi Simsy Mone,

vielen Dank das Dokument hilft schon sehr - auch wenn nicht ganz das dabei herauskommt was ich mir vorgestellt hatte…

Liebe Grüsse Luise

Hallo,

Simsy hat ja schon auf die DüTa hingewiesen. Allerdings ist eine Frage offen:

D – Kind 2 – Schüler

Wie alt ist D? Wenn volljährig darf A beim Unterhalt das GANZE Kindergeld abziehen und auch B unterliegt einer erhöhten Erwerbsobliegenheit solange das Kind zur Schule geht UND noch nicht 21 Jahre alt ist UND bei einem Elternteil lebt. Die Berechnung dieses „speziellen“ Unterhaltes kann man auch in der DüTa finden.

Ganz abgesehen davon, ist der Kinderunterhalt für die Bedürfnisse des Kindes und nicht für den betreuenden Elternteil und/oder seine neue Bekanntschaft.

Gruß
Ingrid