Guten Tag zusammen.
Die Düsseldorfer Tabelle wird jedes Jahr neu berechnet, muß ich auch jedes Jahr die Neuberechnung zahlen.
Habe gehört das man nur alle zwei Jahre eine Anpassung mitmachen muß. Stimmt das?
LG Alex
Guten Tag zusammen.
Die Düsseldorfer Tabelle wird jedes Jahr neu berechnet, muß ich auch jedes Jahr die Neuberechnung zahlen.
Habe gehört das man nur alle zwei Jahre eine Anpassung mitmachen muß. Stimmt das?
LG Alex
Hallo Alex,
richtig ist , dass die Düsseldorfer Tabelle zum Beginn des Jahre neu angepasst wird. Ähnlich wie der Regelsatz bei Sozialleistungem, der zur Mitte des Jahres angepasst wird. Bei Unterhaltsleitungen hat die Gegenseite meist einen Titel beim Familiengericht oder direkt über das Jugendamt eingeklagt. Dieser kann wenn keine gravierenden Änderungen alle 2 Jahre neu berecnet werden wenn die Gegenseite das fordert. Wenn sich aber Deine Einkünfte zu Deinem Nachteil verändert hat z.B durch Krankheit, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit dann kannst Du das natürlich auch ändern lassen.
Gruß Klaus
siehe AW 1. Frage
siehe AW 1. Frage.