Hallo Leute,
nehmen wir einmal an, ein Mann (M) war in 1. Ehe verheiratet, hat aus dieser Ehe einen 11jährigen Sohn. Die erste Ehefrau (F1) hat nach der Scheidung wieder geheiratet. Der Sohn lebt bei ihr. Mit dem 2. Ehemann hat sie einen Sohn. Diese Ehe besteht noch.
Auch M ist wieder verheiratet. Die derzeitige Ehefrau (E2) ist nicht berufstätig, z. Zt. in Elternzeit. Aus dieser 2. Ehe ist eine 4jährige Tochter und ein Säugling vorhanden.
M hat ein Bruttoeinkommen von € 2.500,00.
Wie wirkt sich die neue Düsseldorfer Tabelle auf den Unterhalt aus? Muss er mehr oder weniger zahlen? Wie ist das jetzt mit den 2. Ehefrauen. Hat sich da was geändert?
Danke
S
Hallo Leute,
oh eheliches oder uneheliches Kind, die Kinder sind im Unterhalt alle Gleichberechtigt; ggf. wird der Regelsatz unterschritten bzw. der unterhaltspflichtige Vater kann unter die Pfändungsgrenze gepfändet werden,…Vater muß ggf. bei Gericht eine Unterhaltsänderung beantragen, da andernfalls weiterhin der letzte festgesetzte Unterhalt zu zahlen ist, auch wenn er weniger verdient,…
also, ohne Änderung der Unterhaltspflicht geht nichts,…
mfg
nehmen wir einmal an, ein Mann (M) war in 1. Ehe verheiratet,
hat aus dieser Ehe einen 11jährigen Sohn. Die erste Ehefrau
(F1) hat nach der Scheidung wieder geheiratet. Der Sohn lebt
bei ihr. Mit dem 2. Ehemann hat sie einen Sohn. Diese Ehe
besteht noch.
Auch M ist wieder verheiratet. Die derzeitige Ehefrau (E2) ist
nicht berufstätig, z. Zt. in Elternzeit. Aus dieser 2. Ehe ist
eine 4jährige Tochter und ein Säugling vorhanden.
M hat ein Bruttoeinkommen von € 2.500,00.
Wie wirkt sich die neue Düsseldorfer Tabelle auf den Unterhalt
aus? Muss er mehr oder weniger zahlen? Wie ist das jetzt mit
den 2. Ehefrauen. Hat sich da was geändert?
Danke
S
Wie wirkt sich die neue Düsseldorfer Tabelle auf den Unterhalt
aus? Muss er mehr oder weniger zahlen?
Nach dem, was man der Presse entnehmen kann, hat sich der Kindesunterhalt um etwa 1 % verringert.
Wie ist das jetzt mit den 2. Ehefrauen.
F1 ist raus, da anderweitig verheiratet, bei E2 stellt sich die Frage nicht, da der brave Ehemann die Lohntüte seiner Ehefrau aushändigt.
Hallo,
Mindestzahlbeträge sind jetzt nach der neuen DüTab für Kinder bis 6 Jahe 196,00 € (vorher 199) bis 12 Jahre 245 (vorher 247) und ab 12 Jahren 288,00 € (vorher 291) monatlich.
Wenn du in deinem Beispielsfall noch erwähnen könntest, was bisher gezahlt wurde, könnte man daraus auch den neuen Betrag errechnen.
grüsse
dragonkidd