Düsseldorfer Tabelle 2024

Hallo, ich habe gelesen, dass ab 2024 der Selbstbehalt bei Kindesunterhalt auf 1450,- € steigt (mein Sohn hat 1 Kind 6 Jahre alt). Hinzu kommen vom Brutto (Durchschn.-Netto 2200,-€) berufsbedingte Aufwendungen (was fällt da alles rein?) und auch eine private Rentenversicherung „wird mit einem festgelegten Prozentsatz vom Jahresbrutto berücksichtigt“. Wieviel Prozent werden da angerechnet? Er bezahlt im Moment monatl. ca. 80,- € in einen Riestervertrag sowie eine fondgebundene private Rentenversicherung mit BU-Versicherung. Außerdem hat er einen GdB von 40% und zahlt im Jahr ca. 400,- € für Medikamente bei 1% Zuzahlung. Werden solche Sachen auch berücksichtigt?
Bin für jeden Rat dankbar.

Servus,

wie immer ist es hier nützlich, wenn man nicht zum Schmittchen geht, sondern zum Schmitt. Lies mal die originäre Veröffentlichung vom OLG Düsseldorf, und wenn etwas dabei unklar bleibt, meldest Du Dich nochmal:

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfisch, vielen Dank für den Link. Die Informationen sind aufschlussreich. Wir haben trotzdem die Berechnung an einen Anwalt übergeben. Der kam zu dem Ergebnis, dass mein Sohn - wegen dem Selbstbehalt nach bereinigtem Netto - nur 129,22 € leisten kann. De facto muss seine Ex beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Das Problem daran ist, dass das Jugendamt bis zu 30 Jahre später diesen Vorschuss von ihm zurück fordern kann - was sie sicherlich auch werden. Er und sein Bruder werden mal unser normales Häuschen erben und darin wohnen. Das würde doch unter diesen Umständen zum Schonvermögen zählen oder müssen die beiden dann das Haus verkaufen? Es sollte eigentlich Teil ihrer Altersvorsorge sein. Dieses Zenario schwebt ein Leben lang wie ein Damoklesschwert über ihm. Er hat eine Heidenangst davor.

Ich wies bereits darauf hin, dass das nicht sicher ist. Anstatt also sich „ein Leben lang“ Gedanken zu machen und zu versuchen, bei irgendwelchen Details Klarheit zu bekommen, wäre es doch für den Seelenfrieden aller Beteiligten am besten, erst einmal zu klären, was denn überhaupt - sofern überhaupt - von den Unterhaltsvorschüssen zurückzuerstatten ist. Wenn die Antwort lautet „alles“, dann kann man wieder anfangen, sich Gedanken zu machen. Falls sie hingegen „nichts, weil sie nicht leistungsfähig waren“ lautet, wäre das Thema erledigt.

Was sagt denn der eingeschaltete Anwalt zu diesem Aspekt?

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Bitte prüfe das nochmal. Meines Wissens verjähren die Ansprüche nach der regelmäßigen Frist - also mit Ablauf des dritten Jahres, nachdem der Anspruch entstanden ist.

Ich meine auch, dass zudem zwischen „nicht leistungsfähig“ und „nicht leistungswillig“ zu unterscheiden ist.

Der Anwalt ist darauf garnicht eingegangen. Fragte wohl bloß, ob er noch einen Bausparer hat, den er dafür verwenden könnte. Seine Ex hat ganz schön geschraubt, als sie den Brief vom Anwalt mit dem verkürzten Unterhalt bekam und jetzt zum Jugendamt muß. So hatte sie es wohl nicht geplant, denn im vorigen Jahr hat sie den vollen Unterhalt von meinem Sohn bekommen, obwohl ihm nicht mal der Selbstbehalt blieb.

Du weißt doch, wie die Ämter sind. In Deutschland steht erstmal jeder unter Generalverdacht, dass er nicht zahlen will.

Dann wäre es vielleicht mal eine gute Idee, ihn darauf anzusprechen. Alternativ könnte man das Thema mit der Unterhaltskasse klären.

Ach bitte, das ist doch schlichtweg unsachlich. Generell gilt nur, dass es erst einmal eine Zahlungspflicht gibt. Wenn man der nicht nachkommen kann, dann muss man das natürlich belegen, aber wenn dem wirklich so ist, dann gibt es für diese Fälle in aller Regel Lösungen.

Und genau auf diese Weise machen sich die „sozial Benachteiligten“ in D immer noch ärmer.

Du solltest wissen, dass keine Behörde in D auch nur einen winzigen Strich macht, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt, anhand deren man die Behörde in allen Einzelheiten kontrollieren kann.

Wenn ich gerne wissen möchte, ob jemand vier- bis fünfstellige Beträge mit Recht von mir verlangt, oder auch nur, ob ich damit rechnen sollte, dass er sie verlangen wird, werde ich eines zu allerletzt tun: Hintern Ofen sitzen und quengeln, dass alle so böse zu mir sind.