Düsseldorfter Tabelle Berechnung

Hallo alle zusammen!

Aufgrund meines Studiums Soziale Arbeit benötige ich im Bereich Familien- und Jugendhilferecht eure Hilfe. Bald stehen Prüfungen an und ich beschäftige mich gerade mit der Düsseldorfer Tabelle. Leider werde ich aus den Gesetzestexten und -beschreibungen nicht schlau. Kann mir jemand auf verständlicher Art und Weise diese Tabelle und Berechnungen erklären? Das wäre echt superklasse.

Danke schonmal :smile:

Liebe Grüße
Beccisch

Hallo,

eigentlich ist die DüTa selbsterklärend und sollte ein Student mit Abi verstehen (wenn ich sie als Oma mit nur Volksschulabschluss verstanden habe).

Es ist wirklich nicht möglich, jetzt alles komplett in Umgangssprache zu übersetzen. Also bitte konkrete Fragen stellen.

Gruß

Hallo Beccisch,

verständlicher als die vielen Fundstellen bei google, wenn Du nur mal
„Düsseldorfer Tabelle“ eintippst, wird Dir das hier kaum einer erklären
können oder wollen.
Ich jedenfalls will es auch gar nicht, denn es hat mir hier den Anschein,
wir sollen Dir bei den Hausaufgaben helfen, und nicht, daß es hier um
jemand geht, der Hilfe sucht…

Wenn ich mich täusche, dann bitte ich um Entschuldigung, dennoch hier
mein Rat: Einfach mal den Dozenten oder Seminarleiter befragen. Denn
wenn es um Prüfungen geht, muß der Stoff vorher auch vermittelt und
menschlich verständlich erklärt werden.

Viel Erfolg, liebe Grüße
Andreas

dei tabelle rechnet sich nach dem verdienst;dh je mehr du verdienst desto mehr musst du mehr unterhalt für dein kin zahlen

Hallo,

im Grunde ganz einfach.
Aber erstmal ein Hinweis:
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richttabelle, d.h., dass die Unterhaltszahlungen ggf. höher oder niedriger anzusetzen sind.
Jede Person die alleinerziehend ist, hat das Recht auf Unterhalt, Hilfestellung geben in vielen Fällen das Jugendamt und Rechtsanwälte.
Der Eigenbedarf eines single liegt bei rund 1000€, bei Arbeitslosigkeit bei rund 800€. Zusätzlich sind aber auch berufliche Mehraufwendungen zu berücksichtigen.
Dann geht es weiter mit dem Verdienst.
Anhand dessen, lässt sich in der DT ersehen wieviel Unterhalt zu zahlen ist, allerdings muss dann noch das halbe Kindergeld abgezogen werden.
Beispiel:
Alleinerziehende Mutter mit einem Kind (4), der Unterhaltszahler verdient 1300€ netto, so sind nach Abzug des halben Kindergeldes 225€ im Monat zu zahlen.

das deutsche Unterhaltsrecht lässt sich kaum in wenigen Zeilen verständlich erläutern…Deine Frage ist doch sehr umfassend. Ich bin auch keine Unterhaltsexpertin. Anhand dieser Tabelle wird festgelegt, bei welcher Einkommenshöhe einem unterhaltsberechtigten welcher Unterhalt zusteht. Vielleicht wären Rückfragen beim zuständigen Professor bzw. kundigen Kommilitonen hilfreich.

hallo,
DT…Düsseldorfer Tabelle
links steht die Gehaltsstufe z.B. bis 1500€…und rechts stehen die Altertsstufen…