Hallo!!
Und zwar wollte ich fragen ob jemand weiß wie das aussieht,wenn man wegen dulden des führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden ist, zu einer Geldstrafe von 600 €,und zu der Zeit keinen Führerschein hatte und auch nicht Halter des Fahrzeuges war und jetzt einen Führerscheinantrag stellt weil er ihn jetzt machen möchte kann einem diese versagt werden??
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!!
Hallo!
Da muss ich leider passen,
vorstellen könnte ich es mir schon, dass der Antrag dann verweigert wird…
ICH glaube, dass es darauf ankommt, ob´´s im Strafregisterauszug ´drin steht oder nicht…woher sollten die sowas sonst wissen…
´Drück Dir die Daumen, dass alles klappt!
lg
Clogginggirl
Auch Hallo!
Nur, damit ich das richtig verstehe…:
Du (oder wer auch immer) hast jemanden, der keinen Führerschein hatte, ein Auto fahren lassen, das nicht dir gehörte, wurdest dann zu 600.- Euro verurteilt und willst jetzt den Führerschein machen?
WOW, da hat sich der Gesetzesverstoß wenigstens gelohnt… 
Bin kein Jurist, aber ich würde sagen, daß es zum einen darauf ankommt, wie lange das her ist (ich glaube mich erinnern zu können, daß nach 2 Jahren ohne weitere ‚Vorkommnisse‘ solche Dinge quasi verjährt sein müßten) und zum anderen, ob du damals, obwohl kein Führerschein vorhanden, einen Eintrag in Flensburg bekommen hast (wovon ich ausgehe)… obwohl, dann sollte das auch nach 2 Jahren erledigt sein…
Wenn das der Fall ist, sollte einer Beantragung einer Fahrerlaubnis eigentlich nichts mehr im Wege stehen…
Aber zur Sicherheit auf alle Fälle mal bei einem Anwalt für Verkehrsrecht nachfragen!
Grüße
Stephan
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hallo,
ich empfehle dir von haus aus den eu führerschein, somit sparst du dir den stress in der brd,
ohne ansuchen kannst du alle möglichkeiten des eu fs ausschöpfen,
mein freund machte das über
[email protected]
viel glück
ciao