Hallo zusammen,
mich würde eure Meinung interessieren:
Eigentümer E vermietet an Mieter M seit Jahren ein Haus. M hat die Wohnung gekündigt und E möchte ein paar Sachen -noch während der Mietzeit- verschönern.
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E kündigt seinen Besuch rechtzeitig an und kommt eines Nachmittags vorbei, um die Garagentür zu streichen. Hierfür benötigt E auch etwas Wasser, um die Garagentür vorher abzuspritzen.
M, der sehr sauer auf den E ist, da er sich jahrelang wenig für die Verschönerung des Hauses interessiert hat, verbietet dem Eigentümer E den Zugang zum Wasser.
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E hat einen Handwerker H beauftragt, der für eine kleinere Arbeit (Arbeitszeit ca. 15Minuten) in der Garage etwas Strom und Wasser benötigt. Bevor der H loslegt, zieht M den Stecker raus und verweigert kategorisch den Zugang zum Stromanschluss. H holt sich für einen Mehrpreis von 100,- Euro ein Notstromaggregat, um seine Arbeit zu erledigen.
Was meint Ihr- kann der M dem E bzw. H den Zugang zum Wasser- bzw. Stromanschluss verbieten ? Hätte der E einen Anspruch auf Duldung ?
Und wenn ja, hat der E einen Anspruch gegen den M auf Schadensersatz i.H.v. 100,- Euro für das hilfsweise beschaffte Notstromaggregat ?
Danke für eure Gedankengänge.
Hallo zusammen,
mich würde eure Meinung interessieren:
Eigentümer E vermietet an Mieter M seit Jahren ein Haus. M hat
die Wohnung gekündigt und E möchte ein paar Sachen -noch
während der Mietzeit- verschönern.
- E kündigt seinen Besuch rechtzeitig an und kommt eines
Nachmittags vorbei, um die Garagentür zu streichen. Hierfür
benötigt E auch etwas Wasser, um die Garagentür vorher
abzuspritzen.
Ohne Erlaubnis des Mieters/Eigentümers hat dieser das Grundstück nicht zu betreten.
M, der sehr sauer auf den E ist, da er sich jahrelang wenig
für die Verschönerung des Hauses interessiert hat, verbietet
dem Eigentümer E den Zugang zum Wasser.
Er kann nicht nur den Zugang zum Wasser, sondern auch den Zugang des Grundstückes verbieten, so lange er noch Mieter ist.
Ausnahme wäre „Gefahr im Verzug“.
- E hat einen Handwerker H beauftragt, der für eine kleinere
Arbeit (Arbeitszeit ca. 15Minuten) in der Garage etwas Strom
und Wasser benötigt. Bevor der H loslegt, zieht M den Stecker
raus und verweigert kategorisch den Zugang zum Stromanschluss.
H holt sich für einen Mehrpreis von 100,- Euro ein
Notstromaggregat, um seine Arbeit zu erledigen.
w. o.
Was meint Ihr- kann der M dem E bzw. H den Zugang zum Wasser-
bzw. Stromanschluss verbieten ?
Ja.
Hätte der E einen Anspruch auf
uldung ?
Nein.
Und wenn ja, hat der E einen Anspruch gegen den M auf
Schadensersatz i.H.v. 100,- Euro für das hilfsweise beschaffte
Notstromaggregat ?
Nein, warum auch, die „Renovierung“ hätte ja auch noch ein paar Tage warten können.
l G:wink: