Duldung einer Observation in der Wohnung?

Hallo,

man stelle sich folgenden Fall vor:

Die Polizei klingelt und will in der Wohnung Polizisten mit Kamera postieren, um das gegenüberliegende Haus zu observieren.

Es ist das einzige Fenster in der ganzen Umgebung, von dem aus man die Eingangstür des betreffenden Hauses sehen kann.

Welche Rechte hat man?
Kann der Besitzer der Wohnung einfach verweigern?

Gruß
Eva

Hallo!

Muss man das wirklich fragen ?

Man kann und darf das verweigern.

Dazu wäre ein richterlicher Beschluss nötig,den aber kein Richter ausstellen wird !
Nur bei „Gefahr im Verzuge“ und „Nothilfe“ dürften Polizisten etwa die Wohnung auch so betreten um etwa über Balkon zum Nachbarn zu gelangen. Und dies könnte sie auch zwangsweise durchsetzen.

mfG
duck313

Danke für die Info,
ich habe mich noch nie mit so einem Thema befasst.
Nun bin ich schlauer :smile:)
Gruß
Eva

Hallo,

nein, muß man nicht, Artk. 13 GG und zudem , wer möchte sich schon in Gefahr bringen, wenn durch die Observation ein Täter ermittelt wird der dann erfährt, dass der Nachbar die Observation ermöglicht hat.

Da gibt es auch keine irgendwie herzuleitende Verpflichtung und ein Richter würde niemals anordnen, dass die Wohnung für pol. Maßnahmen zur Observation zur Verfügung gestellt werden muss, denn Observation ist keine direkte Gefahrenabwehr.

lG

Die Polizei ist ein rein ausführendes Organ. Es hat somit eine Sache auszuführen, welche du die Judikative (Gerichte / Staatsanwälte) abgesegnet werden muss.
Und da du sicherlich kein Interesse hast, so wie man es ließt, dürfen die Männer in bau / grün draußen bleiben.
Aber mal ganz ehrlich. Wenn die schon etwas observieren wollen, scheint das etwas größeres zu sein, und da sollte man doch helfen. Hast doch nix verbrochen, oder ?