Dazu wäre ein richterlicher Beschluss nötig,den aber kein Richter ausstellen wird !
Nur bei „Gefahr im Verzuge“ und „Nothilfe“ dürften Polizisten etwa die Wohnung auch so betreten um etwa über Balkon zum Nachbarn zu gelangen. Und dies könnte sie auch zwangsweise durchsetzen.
nein, muß man nicht, Artk. 13 GG und zudem , wer möchte sich schon in Gefahr bringen, wenn durch die Observation ein Täter ermittelt wird der dann erfährt, dass der Nachbar die Observation ermöglicht hat.
Da gibt es auch keine irgendwie herzuleitende Verpflichtung und ein Richter würde niemals anordnen, dass die Wohnung für pol. Maßnahmen zur Observation zur Verfügung gestellt werden muss, denn Observation ist keine direkte Gefahrenabwehr.
Die Polizei ist ein rein ausführendes Organ. Es hat somit eine Sache auszuführen, welche du die Judikative (Gerichte / Staatsanwälte) abgesegnet werden muss.
Und da du sicherlich kein Interesse hast, so wie man es ließt, dürfen die Männer in bau / grün draußen bleiben.
Aber mal ganz ehrlich. Wenn die schon etwas observieren wollen, scheint das etwas größeres zu sein, und da sollte man doch helfen. Hast doch nix verbrochen, oder ?