Duldung eines Heizungsumbaus durch die Mieter

Hallo,

wir vermieten in einem selbstbewohnten Zweifamilienhaus eine Wohnung. In jeder Wohnung befindet sich derzeit eine Etagenheizung . Nachdem diese Heizungen nun fast 15 Jahre auf dem Buckel haben und Reparaturen sich häufen, wollen wir das Heizkonzept ändern. Anstelle der zwei Etagenheizungen soll es nur noch eine Zentralheizung geben, welche uns mir Wäreme und Warmwasser versorgt - den Mieter aber nur nur noch mit Wärme. Für die Warmwasserversorgung des Mieters soll im Zentrum seiner Abnahmestellen eine Elektro-Durchlauferhitzer installiert werden.

Frage: Muss der Mieter dies dulden oder kann er sich wegen einer vermeintlichen Verschlechterung verweigern und wieder eine Etagenheizung verlangen. Wir haben das Konzept einmal kostenmäßig kalkulieren lassen. Aufgrund der Einsparung von Wartung, Schornsteinfeger und Zählergebühren, würde der Mieter mit diesem Konzept sogar noch 75 € p.a. sparen.

Viele Grüße
Johanson

tut mir leid hier kenne ich mich nicht aus. ich denke aber bei einer vermeintlichen verschlechterung kann der mieter zumindest eine mietminderung anstreben. das ist aber eine reine vermutung

VG

  1. Ihr Mieter hat das Recht, dass Sie die Wohnung im vertragsgemäßen Zustand erhalten. Und nur eine Gas-Etagenheizung ist vertragsgemäß.

  2. Die Ersparnis von 75,- € ist ganz einfach eine Milchmädchenrechnung, bei der wichtige Kostenfaktoren einfach ausgeblendet wurden. Um eine komfortable Warmwasserversorgung zu gewährleisten müsste der Durchlauferhitzer einen Anschlusswert von 18 - 22 kWh haben.

Haben Sie überlegt, welche Kosten da auf den Mieter zukommen, denn Strom ist derzeit wohl die teuerste Energie, um Wasser zu erwärmen.

Zusätzlich müsste die Abrechnung bei dieser Konstellation, bei nur einem Abnehmer von Warmwasser, von einem Dienstleister wie techem, ISTA oder Brunata vorgenommen werden. Solche Aufteilungen von Wärme und Warmwasser kann nicht nach der Wohnungsgröße vorgenommen werden. Das müsste Ihnen klar sein.

Hallo,
ich sehe keinen Grund dafür, dass der Mieter gegen den Umbau Einwände erheben könnte. Im Gegenteil: Du kannst sogar gemäß §559 BGB bei einer Modernisierung die jährliche Miete um 11% der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen.

Gruß
Udo

Hallo,
wenn Sie die Maßnahme als Reparatur dem Mieter ankündigen, ohne eine Mieterhöhung damit zu begründen muss er dies m.E. dulden, insbesondere wenn Sie eine zu erwartende Einsparung dabei mit ins Feld führen.

Sie müssen aber ggf. damit rechnen, dass der Mieter Ihnen versucht, eine Verschlechterung seiner vertraglich zugesicherten Wohnbedingungen nachzuweisen und evtl. damit auch eine Mietminderung zu begründen.
Ihr Argument muss also immer sein, dass sich seine Bedingungen nur unwesentlich änder, aber der vertragsgemäße Zustand der Wohnung erhalten bleibt, er hat Heizung und auch warmes Wasser. Wie Sie dieses bereit stellen liegt in Ihrem Ermessen und Ihrer Wirtschaftlichkeit. Kleinliche Argumente des Mieters haben hier hinten an zu stehen!!
Wenn Ihnen dabei auch noch Argumente eines „Umweltschutzaspektes“ einfallen und diese belegen können (hier hilft der Schornsteinfeger) nehmen Sie weitere Angriffspunkte.
Bei der Vorbereitung dieser umfangreichen Arbeiten in der Wohnung des Mieters sollten Sie „großzügige“ Unterstützung anbieten, auch eine vorherige Vereinbarung(schriftlich!) über Mietnachlass während der Bauphase hilft, den Mieter gefügig zu machen (eigene Erfahrung).
Versuchen Sie mit dem Mieter zu verhandeln, reden Sie lieber einmal mehr mit ihm, als zu sehr auf Ihr Recht zu pochen. Im einvernehmlichen Gespräch holen Sie mehr Zugeständnisse heraus, als in einem Rechtsstreit.
Lassen Sie sich aber nicht von Ihrem Vorhaben durch drohungsähnliche Argumentation abbringen.
Viel Erfolg!
Gruß suver

Hallo,

natürlich können Sie die Heizung modernisieren, da kann der Mieter sich nicht verweigern. Im Gegenteil, nach meiner Meinung können Sie sogar die Miete wegen Modersisierung erhöhen (jährlich 11 % der Modernisierungskosten als Mieterhöhung).

Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser

Hallo,

ich denke, das grundsätzlich nichts dagegen sprechen sollte, die Heizung so umzubauen, wie sie für Sie als Vermieter am günstigsten ist. Allgemein sollte man ja meinen, das eine neue Heizung prinzipiell eine Verbesserung bedeutet und sich der Verbrauch entsprechend reduziert. Ich würde aber auf jedenfall dazu raten, mit einem Anwalt zu sprechen, damit der ggf.direkt einschreiten kann.Eine Erstberatung kostet in aller Regel noch nicht mal etwas.

Gruß
Daylighter

Hallo, guten Tag
Warumlassen Sie keine Heizung mit Warmwasser einbauen?
Sie hätten einen zufriedenen Mieter. Brunata kann das berechnen,und alles ist ok. Eine Heizung ohne Warmwasser - bereitung ist nicht gut. Der Strom für einen Durchlauf erhitzer kommt doch zu teuer.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Johanson,

grundsätzlich kann sich ein Mieter nicht verweigern eine neue Heizung einbauauen zu lassen. Sie als Vermieter entscheiden welche Sie einbauen. Sie müssen aber nachweisen, dass dieser „Neubau“ nicht zum Nachteil des Mieters führt.

Soweit Sie konkret nachweisen können, dass durch die Umstellung eine nachhaltige Energieeinsparung erfolgt, so besteht ein gute Erfolgsaussicht für Sie zusätzlich einen Modernisierungszuschlags (11%) zu verlangen!?

Gruß Fred

sorry, kann ich nicht weiterhelfen.

MfG
murmeltier

Hallo,
es ist mir schleierhaft, wie Ihr Mieter in dieser Situation von einer Verschlechterung sprechen kann. Es ist doch eindeutig eine Verbesserung, sowohl in energetischer Hinsicht als auch finanziell.
Die Warmwaser-Bereitung per Durchlauferhitzer spart jede Menge Geld, das ist ja mittlerweile bekannt, weil kein Warmwasser bevorratet werden muss.
Ihr Mieter muss diese Modernisierungsmassnahmen dulden, darüber hinaus sollte er froh sein, wenn Sie nicht die Miete erhöhen, was Sie ohne weiteres dürften.
Gruß, Zita

Hallo,

warum reden Sie nicht einfach mit dem Mieter und erzählen Sie ihm auch gleich in diesem Zusammenhag das er 75 € dadurch spart, ich kann mir nicht vorstellen das der Mieter dann dieser Modernisierung noch im Weg steht. Gerade Mieter wollen doch sparen!! mfg

Der Mieter muß Modernisierungsarbeiten dulden!!!

Hallo,
bin leider jetzt gerade erst zurück. Ich glaube, dass der Mieter nicht unbedingt auf einer Etagenheizung bestehen kann. Aber es könnte probleme geben, wenn die Heizkosten abgerechnet werden müssen. Die Trennung der Kosten dürfte sehr schwierig werden, denn Warmwasser wird ja wohl das ganze Jahr benötigt, während Heizung nur im „Winter“ nötig ist.
Ein Gesträch mit dem Mieter könnte da sicher einiges vereinfachen.
Mit Grüßen, Hubert Steiger.