Duldung von Wegerecht?

Hallo an alle!

Ich habe ein kleines Haus mit Garten gemietet auf dem ein Schuppen steht, der von 2 Seiten genutzt werden kann.

Meine Vermieterin vermietet das Haus als Verwalterin (es steht eine Erbgemeinschaft hinten an und das Haus gehört der Tante meiner Vermieterin, welche im Altersheim ist).

Selber hat meine Vermieterin noch ein anderes Haus.

Nun wird ein Nachbarhaus (auch der Tante gehörend) saniert und renoviert.

Nun soll der Schuppen auf meinem Grundstück als Lager für die Baustoffe dieses Hauses und dem Haus meiner Vermieterin/Verwalterin genutzt werden.

Dies hat zur Folge, dass ich den Garten so frei zu machen habe, dass die Bauarbeiter ungehindert und jederzeit durch den kompletten Garten zu dem Schuppen können.

Solch eine Nutzung ist aber nicht im Mietvertrag erwähnt und ein Wegerecht auch nicht.

Wie kann ich das unterbinden?

Hallo,

tut mir leid, davon habe ich keine Ahnung

Hallo…wenn der Vermieter Baumaßnahmen macht, darf er natürlich im Sonderfall nutzen. Er darf allerdings für die betreffende Fläche keine volle Miete verlangen und muss den Urzustand danach wieder herstellen.

MFG Tom

Die Baumaßnahmen finden auf einem anderen Grundstück bei einem anderen haus statt.

Man müsste durch den kompletten Garten. Jederzeit!

Hallo A-C

ob Du das unterbinden kannst, bin ich mir nicht sicher. Gehört der Schuppen zu Deinem Mietvertrag?
Wenn nicht, dann sieht es schlecht aus.

Aber wenn nebenan Bauarbeiten stattfinden, in die Du involviert bist (teilweise zur Verfügung stellen das Gartens; ggf. zur Verfügung stellen des Schuppens, Handwerker auf dem von Dir gemieteten Grundstück, Baulärm, Bauschmutz) würde ich mal versuchen, ob ich mit einer Minderung der Brutto-Warm-Miete von 25% durchkomme.

Tipp: alles nur schiftlich!
Zur Not ab zum örtlichen Mieterverein.

*winke - philine

Hallo,
ein „Wegerecht“ muss im Grundbuch stehen, nur dann ist er verbindlich. Also, möchte die Vermieterin den Schupen nutzen, und Du hast Arbeit damit, gern, aber das kostet ja was… das würde ich in einem kleinen Vertrag zusammenfassen.
mfg
Artur

Hallo, kann leider nicht helfen.

Hallo A-C,

unklar ist mir, ob du den Schuppen als alleiniger Nutzer im Mietvertrag mitgemietet hast, oder ob er zur Hälfte von dem zu sanierenden Haus mitgenutzt wird. Dann stellt sich auch die Frage, ob von da nicht der Zugang gewärleistet ist und dein Garten nicht betroffen sein muß.

Ob du rechtlich ein Zugangsrecht gewären mußt weiß ich nicht, wenn alles im Mietvertrag als Mietsache drin ist, denke ich nicht. Hast du nur Nutzungsrecht ohne Miete für die betroffenen Anlagen zu Zahlen, könnte es schon sein.

Im Zweifel kann man sich ja auch einigen was Platzüberlassung, Mietminderung und Wiederherstellung der Anlage anbelangt.

Wenn alles nicht hilft, Mieterschutzbund oder Anwalt zur Klärung der Ansprüche einschalten.

Ich hoffe du bekommst noch qualifizierte Antworten. viel Erfolg

Armdier

hallo

da weiß ich nicht wirklich Rat.
Das einzige, was mir einfällt, ist die Frage: ist der Schuppen mitgemietet? Wenn ja, würde eine Einschränkung der Nutzung evtl. eine Mietminderung erlauben. Wenn die Nutzungsänderung wieder aufhört, könnte das ein Kompromiß sein
Mit Wegerecht kenne ich mich nicht aus. Normalerweise ist ein Wegerecht zwischen unterschiedlichen Grundeigentümern vereinbart, wenn eines der Grundstücke nur über das andere begehbar ist. Entweder ist es im Grundbuch eingetragen oder es gibt eine vertragliche Vereinbarung. Nun sind hier keine unterschiedlichen Grundeigentümer im Streit. Ob rechtlich für den Grundeigentümer gegenüber einem Mieter ein Wegerecht entsteht, weiß ich nicht. Ein Rechtsstreit zwischen Grundeigentümern würde zu einem Wegerecht führen, wenn es unmöglich ist, auf das Grundstück zu kommen. aber das Wegerecht darf nicht excessiv ausgenutzt werden
Aber hier geht es ja auch um die Nutzung des Schuppens. Soll die denn komplett wegfallen?
Warum müssen die Bauarbeiter denn permanent durch den Garten?. Gibt es keinen anderen Weg? Reicht es vielleicht, wenn die Anlieferung des Baumaterials durch den Garten von Ihnen zugestanden wird?
Also das sind nur Fragen, die wohl darauf abzielen würden, einen Kompromiß zu ermöglichen.
Ich habe selbst ein Haus und würde so mit der anderen Partei verhandeln.
Vielleicht weiß ja ein anderer Wer-weiß-was-Nutzer oder ein Anwalt mehr.

Tut mir leid aber vielleicht helfen die Überlegungen ein bißchen
Elfriede

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Es kommt auf jedes Wort im Mietvertrag an. Ich kann Ihre Frage nicht beantworten, ohne den Vertrag zu kennen. Es könnte auch über eine Mietminderung laufen. Bitte wenden Sie sich mit dem Mietvertrag an eine Verbraucherzentrale. Die Kollegen sind kompetent und beraten Sie in der Regel kostenlos.
Mit freundlichen Grüßen.

Hallo A-C,

ich muss mich erst einmal für die verspätete Antwort entschuldigen, leider ist es mir krankheitsbedingt nicht möglich, jeden Tag an den PC zu gehen. Vielen Dank für das Verständnis.

Nun zu deiner Frage:
Wenn die ganze Sache mit der Renovierung des Nachbarhauses bei deiner Anmietung deines Hauses noch nicht relevant war, d.h. der Vermieter/Eigentümer darüber kein Wort verloren hat, musst du es meiner Meinung nach nicht dulden, dass die Bauarbeiter durch deinen gesamten Garten laufen können und eventuell auch noch den Schuppen, den du vielleicht angemietet hast für Lagerungszwecke nutzen wollen.
Falls doch vorher schon etwas bekannt gewesen ist, hätte es, wie du richtig erkannt hast, im Mietvertrag festgehalten werden müssen bzw. für diese Zeit hätte eine Vereinbarung aufgesetzt werden müssen, in welcher sämtliche Abreden in Hinsicht der Benutzung des Weges durch deinen Garten bzw. Lagerung von Baumaterialien abgeklärt werden und auch von beiden Seiten akzeptiert werden.
Mein Ratschlag: Bitte nochmals ein ruhiges aber sachliches Gespräch mit dem Vermieter/Eigentümer führen und klarmachen, dass man sich durch diese Sache in seiner Wohnqualität eingeschränkt fühlt und man eventuell auch Anspruch auf Minderung der Miete für die Zeit der Renovierung/Sanierung des Nachbarhauses hat, zwecks eingeschränktem Wohnens auf dem Grundstück, von Bauleuten benutzter Weg, Baulärm, sowie der Ablagerung der Baumaterialien auf dem angemieteten Grundstück bzw. im Schuppen.
Achtung: Bitte auch ein Schriftstück aufsetzen und dem Vermieter geben (bitte mit Bestätigung des Erhaltes des Schriftstücks vom Vermieter).
Falls dies nicht fruchten sollte, wendet euch bitte sofort an einen Verbraucherschutz, Mieterbund oder -verein. Dort sind Fachleute, die euch mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen. Viel Glück und Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
1monchen

Sorry, keine Ahnung, ich bin kein Jurist.

Hi!

Kooperation ist hier angesagt sonst wird der Hassegen ziemlich schief werden, Du bist schließlich nur Mieter und somit arbeitet zusammen und nicht gegeneinander.

Ich denke Du solltest im Gespräch abklären wie weit die Arbeiten Deinen Bereich betreffen und Kompromissfähig sein.

Gedanklich würde ich mich darauf einrichten dass der Garten für dieses Jahr nicht so zu nutzen ist wie Du es Dir vorstellst, freue Dich auf nächstes Jahr, vielleicht hat dann der Vermieter eine Wiedergutmachung im Ärmel falls es ohne Streitigkeiten klappt.

Wenn der Schuppen komplett mitvermietet ist (hier müsste ich den Mietvertrag lesen), dann darf er von der Vermieterin nicht benutzt werden.
Evtl. Schloß anbringen.
Fall nicht im Mietvertrag mit aufgeführt oder nur (teilweises) Nutzungsrecht, dann kann die Vermieterin diesen benutzen und es muss natürlich Zugang möglich sein.
Auch hier wären nähere Details und Lageplan/Foto zur genauen Benatwortung nötig.

Hallo,

sorry, dass ich erst jetzt antworte, war aber ein paar Tage verreist…

Leider kann ich bei diesem Thema aber auch nicht weiterhelfen…

MfG schoerschi