Moin moin,
ein Vermieter habe seinen Mietern im Mai geschrieben, dass er im Sommer - man teile ihm daher bitte die Abwesenheiten mit - das Mehrfamilienhaus auf Fernwärme umstellen will.
Er habe seinem Schreiben 2 Zettel beigefügt, die er unterschrieben zurückfordere:
- eine Erklärung, dass der Mieter in jeder Hinsicht einverstanden ist, und auf seine mit einer Modernisierung normalerweise verbundenen Rechte verzichtet
- ein Formular des Energieversorgers, zu unterschreiben von Vermieter und Mieter, dass der Mieter mit der Direktabrechnung des Fernwärme-Verbrauchs mit dem Versorger einverstanden ist
Ersteres habe fast keiner der Mieter abgegeben. Jedoch hätten alle Mieter mitgeteilt, wann sie im Sommer an- bzw. abwesend sind. Das Versorgerformular hätten einige Mieter ebenfalls unterschrieben und unmittelbar dem Vermieter gegeben.
Dieses Versorgerformular sei allerdings ohne die nötigen Angaben (inbes. das Abrechnungsverhältnis, z.B. 30/70) und ohne die Unterschrift des Vermieters an die Mieter ausgehändigt worden. Bis der Vermieter die Angaben mitteilte, sei es Anfang August geworden. Einige Mieter hätten dies abgewartet, und erst dann das Formular mit den Zahlen ergänzt und beim Vermieter eingereicht. Der Energieversorger habe allerdings bestätigt, dass der Vermieter jederzeit seine Maßnahme hätte durchführen können, es gehe bei dem Formular ja nur um das Einverständnis zur Direktabrechnung.
Im September habe der Vermieter dann geschrieben, er wolle im Oktober - man teile ihm daher bitte die Abwesenheiten mit - die in den Küchen erforderlichen Bauarbeiten durchführen.
Den Mietern seien nun die Umstände klarer, unter denen die Arbeiten erfolgen:
- unter mehrtägigem Ausfall von Heizung und Warmwasser
- in der Heizperiode
- mit erheblichem Reinigungsaufwand für die Mieter verbunden; Vermieter habe bereits angekündigt, das sei „alles Sache des Mieters“
- zweifache Durchbohrung der Altbaudecke, insbes. aus der jeweils darüber liegenden Küche, erfordere das Wegräumen von Schränken und zuvor des Inhalts der Schränke
Die Mieter seien bei eigenen Recherchen darauf aufmerksam geworden, dass ihnen ihre Aufwendungen vom Vermieter erstattet werden müssen, und dass sie einen Vorschuss verlangen können, von dessen Zahlung sie die Duldung der Maßnahme abhängig machen können.
In dieser hypothetischen Situation interessiert mich Eure Meinung:
- welcher Vorschussbetrag könnte angemessen sein? Eckdaten aus dem Netz mit Stand 2006: 10 EUR/h für leichte Reinigungsarbeiten, < 10h für die Reinigung von 30 m²; keine Eckdaten gefunden für das Weg- und wieder Hinräumen von Geschirr und Elektrogeräten; elektr. Ersatzheizung bei 2 Tagen und 3,5 Zi. Altbau: < 50 EUR? Täglicher Familienbesuch des örtlichen Schwimmbads zwecks heißer Dusche?
- Mieter sind jedoch wohl nicht verpflichtet, bei den Arbeiten zu helfen; es muss lediglich der Zugang ermöglicht werden; gehört dazu, einen schweren Schrank zu verschieben, damit die Handwerker mehr Platz haben? Wer trägt die Verantwortung für Schäden (EBKn gehören den Mietern)? Muss das Bad für Toilettengänge der Handwerker zugänglich und damit Flur+Bad zur „Baustaubzone“ gemacht werden?
- besonders interessant: könnte der o.g. Duldungsvorbehalt hinfällig sein, etwa weil die Duldung implizit bereits durch die o.g. Vereinbarung mit dem Energieversorger zur Direktabrechnung, die die Mieter dem Vermieter ausgehändigt haben, (mit)erklärt wurde? (Explizit, und nochmals durch den Versorger bestätigt, geht es bei der Vereinbarung nur um den Abrechnungspartner. Und grundsätzlich abzuwenden wäre die Modernisierung ja ohnehin nicht; offenbar wird vom Gesetzgeber aber bzgl. der konkreten Arbeiten noch differenziert, damit die Erstattung der Mieteraufwendungen wirksam werden kann?) Tatsächlich wäre mit Zahlung des Vorschusses an die Mieter auch unmittelbar deren Duldung der Arbeiten erreicht. Rechtskonform, und ohne unbillige Benachteiligung des Vermieters - sollte man meinen.
- es sei übrigens grundsätzlich davon auszugehen, dass der Vermieter bekanntermaßen maximal unkooperativ ist, egal wie berechtigt die Einwände der Mieter sein mögen
- Mieter seien Familien mit bis zu 2 Kindern.
Danke und schönen Feiertag,
Hauke