Dumme Frage zu Bezugsrechten

Hallo zusammen,
manchmal erstaunt mich mein Unwissen selber. Folgendes: Ich hab ne Anzahl Aktien der ABB (WKN 919730). Selbige haben neue Aktien ausgegeben, also gesplittet im Verhaeltnis 100:126. Meine Bank hat gefragt ob ich meine Bezugsrechte ueber die neuen Aktien kaufen will und ich hab ja gesagt. Siehe da, ich hab jetzt Bezugsrechte in meinem Depot. Aber: Werden die Bezugsrechte jetzt automatisch in neue Aktien (also zusaetzlich zu denen, die ich schon hatte) umgewandelt oder muss ich die rechte irgendwoirgendiwe gegen Aktien eintauschen oder die neuen Aktien zusaetzlich zu den Bezugsrechten kaufen oderwieoderwas???
Oh ihr Schlauberger, helft mir aus!
fragende Gruesse
Ralph

Hallo, Ralph,
ich kenne im Moment nicht die konkrete Aktie. Aber generell kannst Du Bezugsrechte nutzen (d.h. die dazugehörigen Aktien im Verhältnis zum Marktpreis der Aktien zum i.d.R. billigeren Bezugspreis kaufen) oder Du kannst die Bezugsrechte verkaufen, damit ein anderer die neuen Aktien billiger erwerben kann. Beides ist möglich. Die Bank kann Dich da aber konkreter beraten.

Gruß
Ralf

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Hallo Ralph,

hab jetzt Bezugsrechte in meinem Depot. Aber: Werden die
Bezugsrechte jetzt automatisch in neue Aktien (also
zusaetzlich zu denen, die ich schon hatte) umgewandelt oder

Eigentlich schon. Du muesstest aber auf jeden Fall schon ohne etwas zu bezahlen Bezugsrechte zugeteilt bekommen haben. Die Bank fragt dann normalerweise nur noch nach, ob Du diese verkaufen moechtest oder entsprechend neue Aktien beziehen willst. In letzterem Falle muss man hin und wieder noch Bezugsrechte dazukaufen, um „ganze“ Aktien (oder eben die Mindestbezugsgroesse) beziehen zu koennen.

Gruesse Henning.

Hallo Ralph,

erstmal was kurz Hintergrundinformation:

Um eine Kapitalerhöhung durch junge Aktien durchführen zu können, müssen neben einer 75% Mehrheit im Hauptversammlungsbeschluss den Altaktionären ein Bezugsrecht zugesprochen werden. Dieses Bezugsrecht, gesteht den Altaktionären das Recht zu so viele junge Aktien zu beziehen, dass ihr Anteil am Grundgrundkapital erhalten bleibt. Nur mit diesem Bezugsrecht ist es möglich junge Aktien zu erwerben. Möchte also ein „Außenstehender“ junge Aktien erwerben, muss er zuerst die dazugehörigen Bezugsrechte an der Börse kaufen.

Das bedeutet für Dich, Du hast zwei Möglichkeiten:

  1. Du kannst die junge Aktien gemäß des Bezugsverhältnis beziehen. Bei einem Bezugsverhältnis von z.B. 5:1 erhältst Du für 5 alte Aktien eine Junge. Dies bedeutet, Dein prozentualer Stimmrechtsanteil bleibt erhalten und Du erleidet keinen rechnerischen Kursverlust.

  2. Du verzichtest auf die Einlösung Deines Bezugsrechts und verkaufst Deine Rechte an der Börse. Dies bedeutet, Dein prozentualer Stimmrechtsanteil sinkt, aber Du erleidest keinen rechnerischen Kursverlust.

Gruß, Micha

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Hallo,

Die Generalversammlung der ABB Ltd. hat am 20. November 2003
die Durchführung einer Kapitalerhöhung unter Wahrung der
Bezugsrechte im Verhältnis 10 : 7 beschlossen. Jeder Aktionär
hatte grundsätzlich das Recht, für je zehn alte Aktien sieben
neue Aktien zu einem Preis von je CHF 4,00 zu beziehen.

Wenn Du also Deinem Banker mitgeteilt hast, dass Du die Aktien beziehen willst, bekommst Du jetzt für jeweils 10 Bezugsrechte 7 neue Aktien in das Depot gebucht und musst dafür 28.- Sfr zahlen.

Die neuen Aktien werden ab heute gehandelt.

Wenn man sich übrigens nicht meldet, werden die Bezugsrechte normalerweise automatisch am letzten Handelstag vor der Umwandlung verkauft (bestens).