Duplexparker Sachbeschädigung? Nötigung?

Rein aus Interesse.

Folgende Situation:
Duplexgarage mit oben einem Auto drin (Fahrer unbekannt) und unten einem Auto drin.
Ein Schild mit den Maximalen Abmessungen für Autos hängt an der Seite der Garage.
Die Garage ist heruntergefahren, so dass der der oben Parkt rein und raus kann.
Jetzt will aber der der unten Parkt aus seiner Garage raus fahren und fährt die Garage hoch.
Nun das Problem der oben Parkende Wagen ist zu hoch für die Garage.
Die Frage:
Ist es Sachbeschädigung wenn der Unten Parkende die Garage hoch fährt und es am Dach des oben Parkenden zu einem Schaden kommt (nicht mutwillig)
oder
Ist es nötigung wenn der unten parkende die Garage nicht hoch fährt weil er weiss dass das
oben Parkende Auto sonst evt. schaden nimmt jetzt aber nicht aus seinem Parkplatz fahren kann, der oben parkende aber durch das Schild genau darauf hingewiesen wurde wie hoch sein Auto maximlal sein darf und er es ignoriert!?

Würde mich mal interessieren wie die Rechtslage bei so einem Fall ist.

MFG

Hallo,

es ist weder Sachbeschädigung noch Nötigung, da jeweils der Vorsatz fehlt.

vdmaster

Hallo!

Es ist keine Sachbeschädigung wenn man aus Unkenntnis hochfährt um selbst auszuparken und dabei das zu hohe Fahrzeug oben beschädigt.
Das ist auch für einen Geübten mit solchen Doppelparkern vertrauten nicht auf Anhieb klar, ob das Fahrzeug zu hoch ist. Es wird ja schließlich nicht nur angehoben sondern auch gekippt.
Den Bewegungsablauf kann man nicht richtig abschätzen ob es passt. Laien oder Gelegenheitsnutzer dort bestimmt nicht.

Man darf im Grunde darauf vertrauen, es passt.  Man muss sich darum nicht kümmern. Und wenn nicht, dann hat jemand nicht auf die Einfahrthinweise(Höhe) geachtet !

Nötigung  wäre es aber nur in einem arg konstruierten Fall. Nämlich dann, wenn der Untenparker bereits da steht, Obenparker fährt rein,wohl wissend, er ist zu hoch und er wird deshalb den Untenparker am Ausparken behindern.
Und es auch auf Zuruf nicht ändert. Geht einfach weg.

Trotzdem macht der Obenparker sich schadenersatzpflichtig. Etwa, wenn man nun ein Taxi statt eigenen Wagen nehmen müsste .

MfG
duck313

Es ist keine Sachbeschädigung wenn man aus Unkenntnis
hochfährt um selbst auszuparken und dabei das zu hohe Fahrzeug
oben beschädigt.

Sachbeschädigung ist es ganz bestimmt, denn das Auto als Sache ist ja beschädigt.

Strafbar ist diese Sachbeschädigung nur, wenn der Täter mindestens mit Eventualvorsatz gehandelt hat. Er muss die Möglichkeit des Schadens gesehen und den Schaden billigend in Kauf genommen haben. Ging er davon aus, dass schon alles gut gehen werde, und hat er sich gar keine Gedanken gemacht, handelt er allenfalls fahrlässig. Fahrlässige Sachbeschädigung ist aber nicht strafbar.

Man darf im Grunde darauf vertrauen, es passt.  Man muss sich
darum nicht kümmern. Und wenn nicht, dann hat jemand nicht auf
die Einfahrthinweise(Höhe) geachtet !

Wobei sich die Frage stellt, welchen Einfluss das auf die Strafbarkeit haben könnte.

Nötigung  wäre es aber nur in einem arg konstruierten Fall.
Nämlich dann, wenn der Untenparker bereits da steht,
Obenparker fährt rein,wohl wissend, er ist zu hoch und er wird
deshalb den Untenparker am Ausparken behindern.
Und es auch auf Zuruf nicht ändert. Geht einfach weg.

Darin kann ich keine Nötigung sehen. Welchen Nötigungserfolg wird denn hier angestrebt?

Trotzdem macht der Obenparker sich schadenersatzpflichtig.
Etwa, wenn man nun ein Taxi statt eigenen Wagen nehmen müsste

Wenn dieser Schaden ersatzfähig wäre, würde mir nicht einleuchten, wieso nicht auch Schadensersatz für das Dach selbst geleistet werden müsste. Jedenfalls setzt jeder in Betracht kommende Anspruch auf Schadensersatz voraus, dass mindestens fahrlässig gehandelt wurde. Das allerdings würde dann auch reichen.

Moin,

unterstellt, dass der ausfahrwillige Fahrer den oben stehenden nicht bewusst schädigen wollte, macht sich der ausfahrwillige Fahrer nicht strafbar, wenn es zu einer Sachbeschädigung kommt.
Davon unabhängig ist die zivilrechtliche Frage zu klären, denn haften muss man nicht nur bei Vorsatz, sondern auch bei Fahrlässigkeit. Sicher würde man den EInzelfall prüfen müssen, wer sich in welchem Maße fahrlässig verhalten hat, ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ein Richter zur Überzeugung gelangt, dass sowohl der untere als auch der obere Fahrer einen Teil des Schadens übernehmen müssen.
(Kenne nicht die verschiedenen Arten der Duplex-Parker, vielleicht kann man gar nicht ohne genaues Messen abschätzen, dass ein oben stehendes Fahrzeug beim Hochfahren beschädigt würde? Dann würde ICH für den Unten-Parker eine Fahrlässigkeit verneinen.)

Nötigung?
Das wäre hier gar nicht anwendbar. Mit Gewalt oder Übel wird hier niemand bewusst gezwungen, etwas zu machen oder zu unterlassen.

Der oben parkende stört lediglich den Besitz des unten parkenden Fahrers, was wieder nur zivilrechtliche Ansprüche nach sich zieht (Ähnlich: Zuparken).

Hallo,

ist irgend eine Sache beschädigt worden? Wenn ja, liegt Sachbeschädigungvor. Anmerkung: Ob absichtlich oder
versehentlich, ist völlig unerheblich.

Irgendwie sieht das der Link anders. Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht.

Es macht eben einen erheblichen Unterschied, ob es einen Fall von Sachbeschädigung gibt oder lediglich eine Sache fahrlässig beschädigt wurde. Das zweite wird i.d.R. nur über den § 823 BGB geregelt.

vdmaster

Kann mich drambeldier nur anschließen! Fuer genaue rechtslage frag einen RA! Wenn der untere mieter ds wusste,kann man event.vorsatz miteinbezieht! Es ist egal ob der obere da rein durfte oder nicht!