Hallo,
ALG II …Hartz VI, darf man gar nichts dazu verdienen. Es gibt lediglich einen Grundfreibetrag…siehe unten…
Für erwerbstätige Hartz IV Empfänger gibt es Einkommensfreibeträge, die zum 1. Juli 2011 neu gefasst wurden… Danach können zum Arbeitslosengeld II 100 Euro brutto anrechnungsfrei monatlich hinzuverdient werden. Dies ist der anrechnungsfreie Grundfreibetrag.
Der Rest wird wie folgt angerechnet…
Einkommen, das den Grundfreibetrag von 100 Euro übersteigt, wird gestaffelt auf das Arbeitslosengeld II / ALG II angerechnet, und zwar folgendermaßen:
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 101 Euro bis 1000 Euro 80 % auf das ALG II angerechnet, 20% sind also anrechnungsfrei.
- von einem verdienten Bruttoeinkommen werden von 1001 Euro bis 1.200 Euro (1.500 Euro für Bedürftige mit Kind) 90 % auf das ALG 2 angerechnet, 10% sind anrechnungsfrei.
Ich hoffe das ich helfen konnte. Wenn ja würde ich über eine Bewertung freuen.
LG
glaub nicht alles