Durch Arbeitsschutzklage Abfindung ermöglichen?

Mein Sohn hat die betriebsbedingte Kündigung bekommen. Die Firma springt mit den Mitarbeitern um wie im Mittelalter, es laufen mehrere Klagen von Kollegen, das aber nur am Rande.
Er ist seit fast 7 Jahren in der Firma (inkl. 3 Jahre Lehrzeit).
„Betriebsbedingt“ ist unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt, da die Firma expandiert, der Umsatz sich erhöht hat und nach meinem Sohn auch noch ein jüngerer, unerfahrenerer Mitarbeiter eingestellt wurden mit der gleichen bzw niedrigeren Qualifikation(Sozialkriterien).

Wir haben fristgerecht beim Arbeitsgericht die Klage eingereicht und die Firma klagt quasi nun dagegen, weil sie „betriebsbedingt“ für gerechtfertigt hält.

Als Begründung gibt der Chef an, das eben dieser jüngere Mitarbeiter höher qualifiziert sei, was nicht stimmt. Er hat die gleiche Ausbildung wie mein Sohn, die gleiche Tätigkeit in der Firma ausgeübt, wird mit der gleichen Berufsbezeichnung vertraglich geführt und weniger Berufsjahre vorzuweisen.

Ende April soll der Gerichtstermin sein. Wir haben keine Rechtsschutzversicherung und einen Anwalt zu beauftragen ist finanziell schwer für uns. Die Frage ist nun einfach: Mein Sohn möchte sowieso nicht mehr für diese Firma arbeiten, da menschlich alles im Ar…ist. Haben wir aber eine reelle Chance noch eine Abfindung zu bekommen?

Für Tipps im Voraus vielen vielen Dank.

Er kann und sollte nicht auf Abfindung klagen. Das geht schief. Sondern auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Eine Abfindung ist dann das Ergebnis eines Vergleichs, wenn die Firma ihn unbedingt loswerden will und das Gericht aber die Kündigung als unwirksam bewertet. In der Regel bietet auch der Richter schon einen Vergleich an. Ein guter Anwalt weiß das und verdient auch daran, weil er bei einem Prozess mit Vergleich mehr Gebühren erhält, als ohne.