hallo !von nachbars dach ist eine grosse menge schnee mit eis auf ein auto gefallen ,dabei wurde die heck scheibe zertrümmert-da nur eine teil kasko versicherung besteht,soll besitzer selbst für den schaden auf kommen-ist das rechtens ?
danke für hoffentlich hilfreiche kommentare Grüße an helfer !dellien
Eine Haftung des Gebäudeeigentümers besteht zwar in viele, jedech nicht allen Fällen. Es gibt einige Urteile die darauf abstellen ob der Schaden in einem Gebiet entstand, in welchem mit stärkeren Schneefällen und damit höheren Risiken zu rechnen wäre und der Gebäudeeigentümer entsprechende Maßnahmen zu treffen hätte.
In Gebieten in welchen Schneefälle eher nicht so üppig sind, wird der Gebäudeeigentümer eher weniger Vorsorge zu treffen haben.
Landgericht Neuruppin, Aktenzeichen 4 S 142/04,
OLG Düsseldorf , Urteil vom 17. Dezember 1992, Az: 13 U 87/92,
LG Karlsruhe , Urteil vom 22. Januar 1999, Az: 9 S 440/98 .
LG Karlsruhe, Urteil vom 14. November 1997, Az: 9 S 306/97
In gewissen Rahmen muss sich auch ein kundiger Nachbar die Frage gefallen lassen, warum er trotz Kenntnis der Schwehrkraft dort parkte.
ml.