Guten Tag,
ich hab folgende Frage und zwar, dieses Jahr fällt Heiligabend auf einen Donnerstag. Wenn man nun als Verkäuferin eine 42 Stunden Woche hat und sonst nur einen freien Tag in der Woche hat, kann einem der Arbeitgeber 13 Minusstunden(für den 1.Feiertag,Freitag 8 und für den 2.Feiertag,Samstag 5 Stunden)geben? Man kann ja selbst wenn man wollte nicht arbeiten gehen weil der Laden zu ist. Also wird man noch dafür bestraft, dass es Feiertage gibt? Kann mir jemand sagen ob das rechtlich gesehen richtig ist?
Hallo,
nein kann er nicht. Wenn Du außer den Feiertagen keinen freien Tag in der Woche hast, müßtest Du sogar mit plus Stunden raus gehen. Bei einer 42 Stunden Wochen, müßtetst du pro Feiertag 7 Stunden berechnet bekommen! (42 / 6 = 7 Stunden). Vorraussetzung ist natürlich, dass du eine feste Arbeitszeit im Vertrag hast!
Gruß und schöne Weihnachten
Hallo, ich kann leider nicht weiter helfen. Ich bin selbstständig und habe keine Angestellten,
nur eine Geschäftspartnerin. Ich hoffe viele andere konnten antworten 
Herzliche Grüsse.
Hallo, vielen Dank erstmal. Ich habe keine feste Arbeitszeit im Vertrag stehen. Es steht nur, dass ich als Vollzeitkraft eingestellt bin. Kannst du mir denn irgendwie helfen wie wir dem Chef das klar machen können? Also das Problem ist auch das unsere Filialleitung sich nicht recht traut ihm was zu sagen. Sie meint sie braucht was, wo sie ihm sagen kann: Chef das mit den 13 Minusstunden ist nicht rechtens, sondern sie müssen das so und so machen. Kannst du mir da weiterhelfen? Vielen Dank erstmal.
Hallo,
schau dir das mal an, Punkt 2:
http://www.verdi.de/recht/urteile/berechnung_der_aus…
kurz und knapp.
Wenn deine Filialleitung damit nichts anfangen kann, ist sie völlig falsch am Platz…
Vielen vielen Dank, ich werde es ihr mal unter die Nase halten. Und jetzt wünsch ich dir wunderschöne Weihnachten und vielen Dank für deine Hilfe!!!