ich hab folgende Frage und zwar, dieses Jahr fällt Heiligabend auf einen Donnerstag. Wenn man nun als Verkäuferin eine 42 Stunden Woche hat und sonst nur einen freien Tag in der Woche hat, kann einem der Arbeitgeber 13 Minusstunden(für den 1.Feiertag,Freitag 8 und für den 2.Feiertag,Samstag 5 Stunden)geben? Man kann ja selbst wenn man wollte nicht arbeiten gehen weil der Laden zu ist. Also wird man noch dafür bestraft, dass es Feiertage gibt? Kann mir jemand sagen ob das rechtlich gesehen richtig ist?
ich hab folgende Frage und zwar, dieses Jahr fällt Heiligabend
auf einen Donnerstag. Wenn man nun als Verkäuferin eine 42
Stunden Woche hat und sonst nur einen freien Tag in der Woche
hat, kann einem der Arbeitgeber 13 Minusstunden(für den
1.Feiertag,Freitag 8 und für den 2.Feiertag,Samstag 5
Stunden)geben?
Nein! Gesetzliche Feiertage sind, wenn sie auf einen Arbeitstag fallen, zu bezahlen. Beim Samstag kommt es darauf an ob der Arbeitnehmer eine 6 Tage Woche hat. Samstag ist kein regulärer Arbeitstag bei einer 5 Tage Woche.
Dies gilt auch für Heilig Abend, wenn weniger als normal gearbeitet wird. Hier müssen nur die Stunden bezahlt werden die auch gearbeitet werden, wird nicht gearbeitet gibt es einen freien Tag oder Urlaub oder es muss/kann nachgearbeitet werden.
Ergänzend dazu folgender Hinweis. Im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht genau drin, wann Arbeitnehmer frei haben und keine Urlaubstage dafür vergeudet werden müssen.
Ergänzend dazu folgender Hinweis. Im Bundesurlaubsgesetz
(BUrlG) steht genau drin, wann Arbeitnehmer frei haben und
keine Urlaubstage dafür vergeudet werden müssen.
Wenn Du den Passus Werktage, dienicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage
sind
mit „genau“ bezeichnest, dann stimme ich Dir zu - aber ich persönlich finde das nicht wirklich „genau“ - und vor allem nicht „leicht verständlich“ für den Laien.
Naja, man sollte nicht alles glauben, was in Medien steht.
Die Aussage mag (!) evtl. (!) zutreffen, wenn der dort erwähnte aber nicht genannte Tarifvertrag (!) das so regelt, allgemein ist sie jedoch pauschal mal falsch, da halbe Urlaubstage aus dem BUrlG schlicht nicht hervorgehen.
Vielen Dank erstmal für eure ganzen Antworten )
jetzt wird man mal schauen müssen wie man als Verkäuferin nun weiter vorgeht. Falls dazu noch einer Rat weiß, wäre ich nicht böse drum.
Sonst wünsche ich erstmal allen ein Frohes Weihnachtsfest.