Durch Glatteis gegen Laterne gerutscht

Hallo zusammen,

wenn man vom Hof der angemieteten Garage kommt und die Zufahrt völlig vereist ist und das Fahrzeug statt nach rechts fährt geradeaus gegen eine Straßenlampe rutscht wer kommt dafür den Schaden am Fahrzeug auf?

Die Laterne hat nichts abbekommen, nur Lackspuren, jedoch das Fahrzeug hat den Kotflügel, den Scheinwerrfer und die Stoßstange defekt.

Das Fahrzeug ist Haftpflicht versichert!

Der Vermieter redet sich raus das es eine öffentliche Straße sei. Die aber zu seinen Stellplätzen führt!

Danke im voraus!

Hallo zusammen,

wenn man vom Hof der angemieteten Garage kommt und die Zufahrt
völlig vereist ist und das Fahrzeug statt nach rechts fährt
geradeaus gegen eine Straßenlampe rutscht wer kommt dafür den
Schaden am Fahrzeug auf?

Die eigene Vollkaskoversicherung, wenn keine besteht zahlt man selbst,

Die Laterne hat nichts abbekommen, nur Lackspuren, jedoch das
Fahrzeug hat den Kotflügel, den Scheinwerrfer und die
Stoßstange defekt.

Das ist ärgerlich

Das Fahrzeug ist Haftpflicht versichert!

Wenn kein fremdes Eigentum beschädigt worden ist braucht diese auch nicht zu zahlen.

Der Vermieter redet sich raus das es eine öffentliche Straße
sei. Die aber zu seinen Stellplätzen führt!

Wenn es eine öffentliche Staße ist muss erst mal geklärt werden ob überhaupt eine Streupflicht für irgendjemanden besteht. Die Gemeinden müssen nicht jeden abgelegenen Winkel streuen, da gibt es geneue Regelungen.

So ganz nebenbei mal… wenn aufgrund der Wetterlage Glatteisgefahr besteht dann muss man doch mit so was rechnen, oder sehe ich das falsch ?

Gruß Killvaas

Die eigene Vollkaskoversicherung, wenn keine besteht zahlt man
selbst,

Gruß Killvaas

Das Fahrzeug hat keine Vollkaskoversicherung bei einem ALter von 11 Jahren.