Durch Krankenhaustür gefallen!

Hallo!!

Meine Freundin befindet sich zur Zeit in Behandlung im Krankenhaus. Nun ist sie gestolpert und in eine Glastür gefallen. Dabei hat sie sich sehr schwere Verletzungen im Gesicht und Hals zugezogen. Zum Teil sind die Wunden sehr tief. Ich weiß nicht ob es Sicherheitsglas war. Es war wohl ein Glas mit einem Innenliegenden Gitter.
Meine fragen sind folgende:

Können bei so einem Glas diese Verletzungen auftreten,obwohl ja ein Gitter drin war?

Wofür soll das Gitter gut sein?

Gibt es Verordnungen wo genau drinne steht, welche Türen mit Sicherheitsglas ausgestattet sein müssen?
Oder muss jede Tür im Krankenhaus mit Sicherheitsglas sein?

Wer zahlt die Kosten?

Gibt es Gerichtsurteile zu dem Thema?

Danke im vorraus!

Gruß Jan

Hallo Jan,
als Jurist kann ich Dir leider keine Auskunft bzgl. der Galseigenschaften in Krankenhäusern geben. Diese Frage stellt sich auch nicht vorrangig. Es ist vielmehr danach zu fragen, ob das Krankenhaus ein Verschulden daran trifft, dass die Patientin selbst losgelaufen ist, obwohl sie hierzu wohl noch nicht in der Lage war. Man könnte hieraus evtl. einen Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch konstruieren. Evtl. findest Du ja was auf den folgenden seiten zum Schmerzensgeld: http://www.ratgeber-schmerzensgeld.de/ oder http://www.schmerzensgeld.info/default.aspx
Viele Grüße!
Olli