Hallo,
ich hoffe sehr jemand kann bzgl. folgendem Beispiel sagen, wie der Rechtsstand ist:
Der Arbeitnehmer X hat einen 40h-Arbeitsvertrag. Er nimmt an Fortbildungen teil. Vier Wochen vor den Prüfungen möchte er von den Stunden runter gehen. Die Geschäftsführung lehnt eine Änderung des Arbeitsvertrages auf eine 30h-Woche ab aus Kostengründen. Es wird mündlich vereinbart, dass X diese vier Wochen je 10 Minusstunden macht (also 6h pro Tag arbeiten), die er wieder nachzuarbeiten hat / bzw. schon teilweise nachgearbeitet wurden. In der letzten „Zehn-Minusstundenwoche“ wird X arbeitsunfähig geschrieben (einschließlich Mo bis einschließlich Fr).
Im Arbeitsplan wurden diese Krankheitstage lediglich mit 6h Stunden berechnet. Ist dies rechtens?
Wenn ein Arbeitnehmer z.B. an einem Tag nur 7h arbeitet, weil er einen privaten Termin wahrnehmen und daher eher gehen muss, und er an diesem Tag doch krank wird, kriegt er auch 8h und nicht 7h berechnet, richtig?!
Danke für jeden Hinweis auf die Rechtslage.