Durch Krankheit Minusstunden?

Hallo,

ich hoffe sehr jemand kann bzgl. folgendem Beispiel sagen, wie der Rechtsstand ist:

Der Arbeitnehmer X hat einen 40h-Arbeitsvertrag. Er nimmt an Fortbildungen teil. Vier Wochen vor den Prüfungen möchte er von den Stunden runter gehen. Die Geschäftsführung lehnt eine Änderung des Arbeitsvertrages auf eine 30h-Woche ab aus Kostengründen. Es wird mündlich vereinbart, dass X diese vier Wochen je 10 Minusstunden macht (also 6h pro Tag arbeiten), die er wieder nachzuarbeiten hat / bzw. schon teilweise nachgearbeitet wurden. In der letzten „Zehn-Minusstundenwoche“ wird X arbeitsunfähig geschrieben (einschließlich Mo bis einschließlich Fr).

Im Arbeitsplan wurden diese Krankheitstage lediglich mit 6h Stunden berechnet. Ist dies rechtens?

Wenn ein Arbeitnehmer z.B. an einem Tag nur 7h arbeitet, weil er einen privaten Termin wahrnehmen und daher eher gehen muss, und er an diesem Tag doch krank wird, kriegt er auch 8h und nicht 7h berechnet, richtig?!

Danke für jeden Hinweis auf die Rechtslage.

Hallo,

Im Arbeitsplan wurden diese Krankheitstage lediglich mit 6h
Stunden berechnet. Ist dies rechtens?

IMHO ja, da ja auch nur 6 h Arbeitszeit/Tag für diese Zeit vereinbart sind und damit auch nur 6 h ausfallen.

… kriegt er auch 8h und
nicht 7h berechnet, richtig?!

Nein, wenn er 7 h gearbeitet hätte, würden dann auch nur 7 h berechnet. Es sei denn, von dem Vorhaben, dass er nur 7 h an dem Tag arbeiten wollte, hätte der AG noch keine Kenntnis gehabt, weil ihm dies der AN kurzfristig mitzuteilen gedachte (was bei einem geplanten Termin doch eher unwahrscheinlich erscheint).

MfG

[Bitte um freundliche Korrektur, wenn ich daneben liege.]

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Wie sieht es denn mit dem §4 Abs. 1 des EntgeltFZG aus? Das verwirrt …

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.

Ich bin mir ja noch nicht 101%ig sicher. Bitte weitere Antworten abwarten.

Wie sieht es denn mit dem §4 Abs. 1 des EntgeltFZG aus? Das
verwirrt …

Der regelt die Höhe des fortzuzahlenden Entgeltes. Für wie viele Stunden Entgelt fortgezahlt wird, ist dann wiederum was anderes.

Wenn jemand z.B. Überstunden abbummelt und in dieser Zeit krankgeschreiben wird, fällt ja auch keine Arbeit szeit aus. Ergo gibt es dafür dann auch keine Entgeltfortzahlung.

Und welches Gesetz kommt bei deiner ersten Antwort zum Zuge? Oder handelt es sich um ein ungeschriebenes?

Und welches Gesetz kommt bei deiner ersten Antwort zum Zuge?

Na auch das Entgeltfortzahlungsgesetz.

‚‘(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber …’’

Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/1593/a22681.htm

Da ist kein Minus
Hi!

Wie sieht es denn mit dem §4 Abs. 1 des EntgeltFZG aus? Das
verwirrt …

Es verwirrt eigentlich nicht wirklich, es ist nur „etwas allgemein“ gehalten. :smile:

Da steht was von maßgebender regelmäßiger Arbeitszeiut.

Maßgebend sind in Deinem Beispiel die 6 vereinbarten Stunden.

Google mal nach „Lohnausfallprinzip“.
Kurz gesagt muss der AG das Entgelt zahlen, was er zu zahlen verpflichtet gewesen wäre, wenn keine Krankheit angefallen wäre.

VG
Guido

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off topic
Hi!

Wo warst Du so lange?

Cool, dass Du wieder dabei bist!

LG
Guido

Huhu Guido,

Wo warst Du so lange?

Guggst du pn. :wink:

Cool, dass Du wieder dabei bist!

Ich freu mich auch. :smile:

LG

Würde sich das Prinzip dann auch andersrum anwenden lassen: wenn der Arbeitnehmer für 9h an einem Tag eingetragen wurde (normalerweise aber 8h)und dann krank wird…werden dem AN auch die 9h als krank berechnet, oder doch nur die 8h?

…werden dem AN
auch die 9h als krank berechnet, oder doch nur die 8h?

Ich dachte, ich hätte dir das Prinzip, was dahinter steckt, bereits verständlich gemacht.

Kleiner Tipp: Es fallen 9h aus. Ergo … :wink:

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