Durch seelische Probleme Schulabschluss 'vergeigt'

Hat jemand eine Idee…?

Ein Jugendlicher, gerade 17 geworden, hat im Sommer seine 10 Jahre allgemeine Schulpflicht erfüllt (in NRW).
„Eigentlich“ (von der „geistigen Kapazität“ her) hätte locker ein Abi und Studium drin sein können.
So hoch wollte er aber gar nicht hinaus, Mittlere Reife und Ausbildung (IT-Systemelektroniker) hätten ihm gereicht.
Im Rahmen familiärer Probleme (psychische Erkrankung des Vaters, Trennung der Eltern) ist er aber so abgesackt, dass er die letzten Monate der 10. Klasse mit ärztlichem Attest nur noch „Teilzeit“ am Unterricht teilgenommen hat - und letztlich nur den HS9 erreicht hat.

Inzwischen hat er sich wieder „gefangen“ (familiäre Situation ist weitgehend bereinigt)

Aber was jetzt?

Ausbildungsplatz: keine Chance mit (schlechtem) HS9.

Berufsgrundschuljahr: haben ihn nicht genommen wegen zu schlechter Noten.

Abendrealschule (hätte laut Schulbehörde die Berufsschulpflicht ersetzt): hat ihn nicht genommen, weil er ein Jahr zu jung ist.

Externenprüfung (mit entsprechender Vorbereitung natürlich): geht erst dann, wenn die Berufsschulpflicht erledigt ist.

Privatschule: kann die Familie sich nicht leisten.

Er hat sich ausbildungsplatzsuchend gemeldet, bekam jetzt eine bvB (Übergangsqualifizierung) als „Marktbenachteiligter“. Dort fühlt er sich sehr unwohl, da seine Mitstreiter entweder lernbehinderte Jugendliche oder extrem sozial auffällige Jugendliche sind.

Er ist noch bis Sommer 2010 (!!) berufschulpflichtig, da er erst im nächsten August 18 wird und daher noch das komplette Schuljahr 2009/10 machen muss.

Er fühlt sich ziemlich auf dem Abstellgleis - er weiß, was er will, hat ein konkretes Ziel (das auch keine „Spinnerei“ ist), aber man lässt ihn nicht - keine guten Voraussetzungen, um die seelischen „Tiefschläge“ der vergangenen 2 Jahre endgültig zu überwinden…

Die antwort, dass eine externenprüfung (realschulabschluss) nicht möglich sei, solange man der berufsschulpflicht unterliegt, würde ich anhand des schulgesetzes überprüfen.
in hessen beispielsweise ist es sehr wohl möglich, nach erfüllung der vollzeitschulpflicht (also nach 9 bzw. 10 schulbesuchsjahren die „prüfug für nichtschüler zum erwerb des mittleren bildungsabschlusses“ abzulegen. nichtschüler - ja so heisst das im amtsdeutsch - ist derjenige, der keine vollzeitschule mehr besucht.
dass er ein berufsgrundbildungsjahr nicht besuchen kann wegen schlechter noten - aber er hat doch den hauptschulabschluss!? -erscheint auch recht ungewöhnlich. der junge mann sollte sich in anderen schulen (auch umzug erwägen) herumhören, denn so manche berufsschule spürt bereits die ersten auswirkungen des geburtenrückganges und verfährt bei der aufnahme (am besten direkt an den schulleiter wenden)recht grosszügig bei aufnahmen.
es gibt auch viele andere möglichkeiten (modellversuche für die erwähnten „marktbenachteiligten“, die leider nirgends gelistet sind. frage doch mal in der oberen schulbehörde in deiner reggion gezielt nach so etwas - aber nicht „hänschen“ fragen, gleich zum „Hans“ = Leiter oder Stellvertreter gehen!
Nicht aufgeben - und wenn es sich nicht ändern lässt, auch dem umgang mit lernbehinderten oder verhaltensgestörten schülern lässt sich etwas postives abgewinnen und vielleicht auch selbst einbringen.

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Die antwort, dass eine externenprüfung (realschulabschluss)
nicht möglich sei, solange man der berufsschulpflicht
unterliegt, würde ich anhand des schulgesetzes überprüfen.

Danke für diesen Tipp.
Die Auskunft, dass eine Externenprüfung erst dann möglich ist, wenn man kein Schüler mehr ist - also NACH Beendigung der Berufsschulpflicht - stammt von der Bezirksregierung Detmold („Hänschen“, nicht „Hans“). Jetzt habe ich mir die „Verordnung über die Externenprüfung…“ (in Kraft getreten am 1.1.2008) rausgesucht, und da steht tatsächlich:

„§ 6 - Zulassung
(1) Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer den erstrebten
Abschluss nicht besitzt.
(2) Durch die Externenprüfung kann der erstrebte Abschluss nicht vor
dem Ende der Regelschulzeit erreicht werden, die für den
entsprechenden Bildungsgang in der Sekundarstufe I festgesetzt ist.“

Sie Regelschulzeit für den Realschlussabschluss hat man ja nach 10 Schulbesuchsjahren. Und von „Man darf kein Schüler sein“ steht nichts in der Verordnung.

Offensichtlich sollte man sich wirklich nicht unbedingt auf die Auskünfte der „Hänschen“ in der Schulbehörde verlassen…

dass er ein berufsgrundbildungsjahr nicht besuchen kann wegen
schlechter noten - aber er hat doch den hauptschulabschluss!?
-erscheint auch recht ungewöhnlich. der junge mann sollte sich
in anderen schulen (auch umzug erwägen) herumhören, denn so
manche berufsschule spürt bereits die ersten auswirkungen des
geburtenrückganges und verfährt bei der aufnahme (am besten
direkt an den schulleiter wenden)recht grosszügig bei
aufnahmen.

Hier in Bielefeld gibt es leider nur eine Berufsschule, die ein BGJ mit passenden Berufszweigen anbietet (Wirtschaft, Verwaltung oder Hauswirtschaft gibt es reichlich, wäre aber nicht wirklich etwas für den jungen Mann). Und díese eine Berufsschule hat so viele Bewerber, dass sie sich aussuchen können, wen sie nehmen.

Wäre noch mal 'ne Möglichkeit, in den umliegenden Städten (z.B. Gütersloh, Herford, Detmold) anzufragen…

Nochmal danke
Heike

Hallo!

Ich kenne mich leider auch nur in Hessen ein wenig aus und schließe mich meiner Vorrednerin an.
Eine zweite Variante wäre, bei der örtlichen IHK nachzufragen, ob es einen „Ausbildungsverbund“ gibt.
Gibt es in Hessen eigentlich für sozial benchteiligte Jugendliche. Darunter fallen alle mit einem schlechten oder gar keinem Schulabschluß. Also nicht von der Bezeichnung abschrecken lassen. Teilweise sind auch Jugendliche dabei, die eine ähnliche Geschichte haben, wie der von Dir geschilderte Fall.
Der Jugendliche bewirbt sich bei einem entsprechenden Träger. In das Anschreiben kann man ruhig reinschreiben, warum der Abschluß nicht so toll ist. Der Träger lädt zum Vorstellungsgespräch und versucht dann den Jugendlichen in Ausbildung zu vermitteln. Meist gibt es dort auch die Möglichkeit -bei Bedarf- zusätzlichen Ergänzungsunterricht zu nehmen, falls in Grundlagenfächern Defizite vorhanden sind. Das ganze ist kostenlos.
Ausbildungsverbünde gibt es allerdings nicht für alle Ausbildungsberufe. Die Ausbildungsberater beim Arbeitsamt müßten solche Verbünde auch kennen, falls es welche am Ort gibt.

Hoffe, ich konnte weiterhelfen. Wenn es nicht klar verständlich ist, einfach mich direkt anmailen, da ich nicht so oft im Forum unterwegs bin.

Viel Glück

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