Hallo,
Nehmen wir an, Mieter A hat fristgerecht seinen Mietvertrag bei Vermieter B gekündigt. Der Mietzeitraum neigt sich dem Ende zu am Tag x. A und B haben schon eine Weile zuvor vereinbart, die Übergabe im Laufe des Tages y (der drei Tage vor x liegt) durchzuführen. Eine genaue Zeit haben sie noch nicht vereinbart, weil A diesen Tag noch zum Putzen der Wohnung nutzen möchte.
Einen Tag vor x schlägt A nun den exakten Termin vor. B sagt diesen ab ohne Gegenvorschlag und bittet um ein Telefonat am Folgetag. Nun ist B aber nicht mehr erreichbar.
Wie muss sich A verhalten? x rückt näher, er hat weiterhin die ihm vertragsgemäß überlassenen Schlüssel, es zeichnet sich ab, dass es vor x keinen Termin für eine Übergabe mehr geben wird.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten denn ab x? Einen Nachmieter scheint es noch nicht zu geben… darf B ab Datum x die Wohnung wieder ohne Zustimmung von A betreten?
Vielen Dank für Eure Hinweise, was A zu tun und zu beachten hat!