Also mich beschäftigt den ganzen Tag schon folgende Frage:
Nehmen wir mal an wir haben eine Person, im folgenden „pers A“ und eine fremde Gruppe von nicht verwandten Personen im folgenden „Gruppe b“
Pers A wirbt Gruppe B aktiv an das sie Pers A finanzielle Mittel zum Anlegen übergibt. Alles vertraglich festgehalten. Nach der vereinbarten Zeit bekommt Gruppe b von Person a das Geld zurück + die angefallenen Zinsen die im Vertrag versprochen werden (die durch das Zusammelgen der Finanzen von Gruppe b entsanden sind). Darf Person a nun die Differenz zwischen der vereinbarten Gesamtrückzahlung (von Person a an Gruppe b) und den übrig bleibenden Zinsen behalten?
Darf Person a das überhaupt, fremdes Geld als eigenes irgendwo Anlegen?
Und wenn ja:
Wie soll das dann steuerrechtlich vor sich gehen? ich meine es wird dabei nichts verkauft und es wird auch keine direkte dienstleistung verrichtet.