Durch Vertrag fremdes Geld anlegen?

Also mich beschäftigt den ganzen Tag schon folgende Frage:
Nehmen wir mal an wir haben eine Person, im folgenden „pers A“ und eine fremde Gruppe von nicht verwandten Personen im folgenden „Gruppe b“

Pers A wirbt Gruppe B aktiv an das sie Pers A finanzielle Mittel zum Anlegen übergibt. Alles vertraglich festgehalten. Nach der vereinbarten Zeit bekommt Gruppe b von Person a das Geld zurück + die angefallenen Zinsen die im Vertrag versprochen werden (die durch das Zusammelgen der Finanzen von Gruppe b entsanden sind). Darf Person a nun die Differenz zwischen der vereinbarten Gesamtrückzahlung (von Person a an Gruppe b) und den übrig bleibenden Zinsen behalten?
Darf Person a das überhaupt, fremdes Geld als eigenes irgendwo Anlegen?

Und wenn ja:
Wie soll das dann steuerrechtlich vor sich gehen? ich meine es wird dabei nichts verkauft und es wird auch keine direkte dienstleistung verrichtet.

Moin, Orlando,

ich sehe da eine Person, die sich von mehreren Personen (hoffentlich nicht von einer Gruppe) Geld geliehen und das auch vereinbarungsgemäß verzinst zurückgezahlt hat. Was diese Person in der Leihzeit mit dem Geld gemacht hat, geht die anderen Personen nichts an.

Steuerrechtlich gesehen hatten alle Beteiligten Einkünfte, woher auch immer. Der Staat fragt nicht nach, aus welchen Quellen diese stammen.

Gruß Ralf