Hallo!
Die Frage nach der Haftung gestaltet sich in meinen Augen schwierig. Im Rahmen des Vertragsabschlusses haben Sie eindeutig angegeben, die Preisliste zur Kenntnis genommen zu haben. Vodafone wird argumentieren, dass die Vertragskonditionen eindeutig aus dem Auftrag (und der Preisliste) hervorgehen und der Auftrag wie gewünscht ausgeführt wurde - nämlich mit einer Leitung und einer Rufnummer. Nur der Comfort-Anschluss beinhaltet 2 Leitungen und bis zu 10 Rufnummern.
Als Firma gehe ich davon aus, dass auch die bisherige(n) Rufnummer(n) mit übertragen werden sollte(n). Auch hierfür gibt es einen Auftrag, welchen der neue Anbieter (Vodafone) beim bisherigen (Telekom) einreicht. Wenn darauf auch nur eine Rufnummer vermerkt ist (und nicht die restlichen Rufnummern auch), wird es ebenfalls schwer, Vodafone einen Fehler nachzuweisen - Sie haben dann ja auch nur die Mitnahme einer Rufnummer beauftragt.
Zu guter letzt muss natürlich der entstandene Schaden bewiesen werden. Eine pauschale Forderung („Mir haben 3 Kunden keinen Auftrag erteilen können, der Schaden beträgt 3800 Euro“) ist nicht möglich. Je nach Art des Gewerbes waren Sie ggf. auch per eMail oder auf dem Handy erreichbar, hätten sich bei laufenden Verhandlungen selber mit dem Kunden in Verbindung setzen können usw.
Wenn ein Schaden geltend gemacht wird, so muss dieser substantiiert nachgewiesen, also eindeutig belegt werden. Er beinhaltet keine Mehrwertsteuer und zeitliche Aufwendungen sind ebenfalls nicht schadenersatzfähig („Ich musste 3 Stunden mit dem Auto fahren und 4 Stunden mit der Hotline telefonieren, nun forder ich 7*70 Euro Schadenersatz“).
Ich kenne die genauen Fakten nicht, daher kann ich nur pauschal antworten.
Wenn es ein Vodafone-Shop war, können Sie versuchen, Vodafone selber haftbar zu machen, müssen aber sowohl Schuld als auch Schaden eindeutig belegen (z. B. mit einer Kopie des Auftrages, sofern dieser von Vodafone falsch ausgeführt wurde, hinsichtlich der Schadenshöhe wird es noch schwerer).
Ich empfehle zu versuchen, eine Regelung auf dem Kulanzwege zu erzielen, zB in Form einer Gesprächsgutschrift.
Viel Erfolg.
funnyone
5.Durch die Fahrlässigkeit des Vodafoneshops ist uns
diesbezügl.ein erheblicher Schaden entstanden. Wer haftet nun
für diesen Schaden ?
MfG, lookforhelp01