Hallo,
habe eine Frage zu folgendem Fall:
Eine Abzockfirma bietet im Internet kostenlose Software zum Download an. Vor dem Download wird der Nutzer aufgefordert, sich zu registrieren und den AGB zuzustimmen, aus denen hervorgeht, dass mit der Registrierung ein 24-monatiger Abovertrag eingegangen wird, der innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden kann.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist kommt die Rechnung für das erste Jahr. Der Nutzer, der den AGB bei der Registrierung zwar zugestimmt, sie jedoch nicht gelesen hat, ist überrascht. Meines Erachtens zu Recht, denn ein Vertrag ist gar nicht zu Stande gekommen, weil keine Widerrufsbelehrung in Textform erfolgte (per E-Mail oder Brief) und zudem ein Anfechtungsgrund besteht, da der Nutzer gar keinen kostenpflichtigen Vertrag abschließen wollte.
Nun die Frage: Der Nutzer zahlt die Rate aus Angst und erhält im folgenden Jahr die nächste Rechnung für das zweite Jahr. Muss er nun in jedem Fall zahlen, weil er spätestens durch die erste Zahlung dem Vertrag zugestimmt hat? Oder lässt sich aus dem Argument „nur aus Angst gezahlt“ ein Grund stricken, aus welchem die zweite Zahlung nicht geleistet werden muss?
Danke vorab,
Martin