Durchbohrung Geschossdecke zum Dachraum

Eigentümer der obersten Wohnung hat zur Installation an mindestens 12 Stellen seine Geschossdecke zum Dachraum hin ca. 9 cm runde Löcher durchbohrt, um Downlightleuchten zu installieren, der Leitungsverlauf ist jetzt auf dem Dachboden (Gemeinschaftseigentum) verlegt und die Transformatoren liegen in der Holzbalkendecke, es wurde keine Genehmigung der übrigen Eigentümer eingeholt, ist das zulässig und ist jetzt noch der Brandschutz gewährleistet (horizontale Trennung)?

Das ist eine von vielen Fragen, bei denen es nur vordergründig um Brandschutz geht bzw. als Mittel zum Zweck, da irgendwelche andere Dinge nerven und Brandschutz als Argument immer gewichtig ist.

Die Frage ist inhaltlich nicht einfach zu beantworten, weil diese Durchbrüche nur dann unzulässig wären, wenn die Decke einen Feuerwiderstand haben muss. Wenn das Gebäude in den letzten 30 Jahren errichtet wurde und es sich um einen richtigen Dachraum handelt, hätte die Decke Anforderungen an den Brandschutz. Aber die meisten Häuser, die vor dem 2. Weltkrieg gebaut wurden, haben Holzdecken mit Strohfüllung usw., die keinen Feuerwiderstand haben. Da machen -formal gesehen- auch Öffnungen nichts.