moin moin,
habe ein kleines Problem :
Zwei-Zimmer Altbau-Eigentumswohnung (50er Jahre) ohne Bad, nur winziges WC mit Waschbecken.
In der Wohnküche hat der Vorbesitzer eine Dusche ganz primitiv eingebaut, keine Belüftung usw. (Schimmelbildung)
Ich möchte jetzt in die tragende Wand zwischen WC und Schlafraum einen 1m breiten Durchbruch machen um den Raum etwas zu verlängern (mit Gasbetonplatten im Schlafraum ummauern) und dann eine Duschtasse einbauen. Die primitiv-Konstruktion im Wohnraum dann rausreissen.
Das ganze Projeckt ist jetzt beim Architekten und geht dann zum Bauamt zwecks Statik-Prüfung und Genemigung.
Müssen die anderen Eigentümer dazu ihre Zustimmung geben?
Welche Einspruchsrechte hat der Verwalter?
Ich habe schon diverse Urteile gesammelt, die Rechtslage scheint hier auf meiner Seite zu sein. Das krasseste OLG-Urteil ging sogar soweit, einem Mieter einen derartigen Umbau trotz Widerspruchs des Eigentümers zu gestatten.
Wer kann mir dazu ein paar schlaue und hilfreiche Info´s geben??
Danke und hoffentlich habt Ihr keine solchen Probleme
magican