Moin,
soweit mir bekannt ist unterliegen Wanddurchbrüche keinen Brandschutzvorschriften. (Sollte es da was neues geben, so korrigiert mich bitte).
Einzig zu Räumen in denen Feuerstellen ( Heizung ) vorhanden sind.
Deckendurchbrüche zählen zum Brandschutz, Wände nicht.
Aus diesem Grund kann man hier schon fast machen was einem gefällt.
Gängig ist hier eigentlich die Praxis, dass man z.B. WEDI Platten in die Öffnungen klebt und diese dann wieder verputzt.
Bei dickeren Wänden entsprechen 2 Platten, dazwischen Dämmung.
Wichtig aber, dass das die Rohre entkoppelt sind. Dies geschieht durch die Isolierung am Rohr. Die Rohre dürfen also nicht fest eingeputzt werden, sondern brauchen ein bisschen „Bewegungsfreiheit“.
Bauschaum ist bei dieser Größe der Öffnungen komplett ungeeignet. Das kann man mal bei kleinen Öffnungen machen, damit nichts reinrutscht.
Aber hier sollte schon eine anständige Variante genutzt werden.
Viel Erfolg!