Hallo,
ich habe eine Frage zu Durchdringungen und Durchbrüchen in Brandwänden.
Muss ich jede Öffnung in einer Brandwand wieder ordungsgemäß verschließen, dass sie die Brandklasse (z.b. F90) wieder erfüllt. Oder nur diese Brandwände, die auch einen Brandabschnitt begrenzen. Ich habe im Betrieb nämlich relativ große Brandabschnitte in denen einzelne Brandwände vorhanden sind. Muss ich jetzt nur die umgebenden Wände des Brandabschnittes dementsprechend betrachten oder auch alle innenliegenden Wände die aber gar keinen Brandabschnitt begrenzen. Da ja eine entsprechende Verschließung nicht gerade günstig ist bin ich mir da nicht sicher ob ich alle Wände betrachten muss.
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Vielen Dank