Durchdringungen in Brandwänden

Hallo,

ich habe eine Frage zu Durchdringungen und Durchbrüchen in Brandwänden.
Muss ich jede Öffnung in einer Brandwand wieder ordungsgemäß verschließen, dass sie die Brandklasse (z.b. F90) wieder erfüllt. Oder nur diese Brandwände, die auch einen Brandabschnitt begrenzen. Ich habe im Betrieb nämlich relativ große Brandabschnitte in denen einzelne Brandwände vorhanden sind. Muss ich jetzt nur die umgebenden Wände des Brandabschnittes dementsprechend betrachten oder auch alle innenliegenden Wände die aber gar keinen Brandabschnitt begrenzen. Da ja eine entsprechende Verschließung nicht gerade günstig ist bin ich mir da nicht sicher ob ich alle Wände betrachten muss.
Vielleicht kann mir da jemand helfen.
Vielen Dank

Hy

Natürlich musst du nur dann Abschottungen oder andere Maßnahmen durchführen, wenn es sich um einen Brandabschnittsbildenden Bauteil handelt. andere Innenwände müssen nicht beachtet werden.

Man muss alle Öffnungen in Wänden verschließen, die eine Brandschutzanforderung (F30, F90, Brandwand) haben. Das Problem ist, dass man bei (älteren) Bestandsbauten teilweise nicht mehr erkennt, welche Wand eigentlich welche Funktion hat, und wie sie früher einmal genehmigt wurde. Das ist ohne Unterlagen selbst für Fachleute oft schwer herauszufinden. Man kann sich damit behelfen, wenn man sich die Qualität der Türen in der Wand ansieht. Wenn die z.B. T 30 sind, muss auch eine andere Öffnung F 30 verschlossen werden.

Hallo,

die Bestimmungen sind in den einzelnen Bundesländer unterschiedlich. In Hessen dürfen, soweit ich noch richtig informiert bin (Pensionär), keine Öffnungen in Brandschutzwänden sein. Ich würde bei der örtlichen Feuerwehr vorsprechen. Da muss es nämlich Jemanden geben, der auch Bauabnahme macht. Diese Personen sind entweder bei der Berufsfeuerwehr oder in der Kreisverwaltung ansässig.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Bork

Hallo,

vielen Dank erstmal für die schnelle Antwort.
Ich habe Unterlagen auf denen die Brandabschnitte eingezeichnet sind. Innerhalb dieser Brandabschnitte gibt es allerdings noch andere Wände die zum Teil auch F90 sind. Genau bei diesen bin ich mir nicht sicher ob ich sie auch fachgerecht mit F90 verschließen muss obwohl sie kein Brandabschnittsbildendes Bauteil ist.

Jeder Durchbruch in einer Brandwand muß wieder
mit F90 Material geschlossen werden!
Mit Freundlichen Grüssen
Hans-Joachim Kobel
ETM Seminare Brandschutz
[email protected]
08732/2856

Das ist aus der Ferne schwer zu sagen, aber grundsätzlich hat eine Brandwand auch ein Funktion,die es zu erhalten gilt, ansonsten könnte man einfach eine Trennwand einbauen.

Am besten ist es, sich einfach mal mit der örtlich zuständigen Brandschutzbehörde in Verbindung setzen.

Hallo,

Brandwand ist Brandwand. Wenn sie als eine solche deklariert ist, müssen auch sämtliche Öffnungen ordnungsgemäß verschlossen werden.

Wenn ihr eine vorhandene Brandabschottung öffnet, z.B. weil zusätzliche Kabel durchgeführt werden sollen, muss die Abschottung auch wieder mit dem gleichen Material verschlossen werden. Eine Mischung ist nicht zulässig.

Sämtliche Abschottungen müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden.

Ob das günstig ist, liegt im Auge des Betrachters. Wenn was in der Richtung ist und bei einem Schaden die Versicherung, im schlimmsten Fall die Staatsanwaltschaft, Probleme macht, kostet das mehr.

Vielleicht ist auch folgendes für euch interessant:
Habt ihr oft Öffnungen in Brandschutzwänden? Einige Hersteller bieten Schulungen an, teils sogar kostenfrei, mit denen ihr berechtigt seid, selber Brandabschottungen zu machen. Selbstverständlich mit Material des Herstellers :wink:
Das Material ist auch nicht allzu teuer.

Viele Grüße
Patrick

Hallo Christopher,

Generell gilt das durch jede Brandschutzwand eine abschottung statt zufinden hat und Durchbrüche für Leitungen, Rohre, Lüftungskanäle usw. in Brandschutzwänden in der gleichen Feuerwiderstandsklasse wie die betroffene Wand oder Decke geschottet werden. Die Ausführung der Brandabschottung ist abhängig von
Art(brennbar/nichtbrennbar) und Dimension der Installationen. Verschiedene Arten von Abschottungssystemen nach der DIN 4102, Teil 11, dienen einen brandsicheren Abdichtung, (Brandschutzmörtel für größere Durchbrüche.
Plastische Brandschutzkitts für kleinere Durchbrüche Brandschutzelemente in Form von Kissen, Stopfen oder Blöcken, die mit Brandschutzmitteln gefüllt sind und im Brandfall aufschäumen. Eine Nachverlegung von Leitungen ist jederzeit möglich). Spezielle Kabelboxen, die sich im Brandfall durch aufschäumendes Material von selbst verschließen. Sie können schon bei der Erstverlegung von Leitungenverwendetwerden. Universalschotts (vorgefertigte Komplettbauteile), die bereits in der Rohbauphase in Wand oder Decke eingebaut werden können. Bauelemente zur Umhüllung von Kabeln und Rohren sowie zum Auffüllen der Zwischenräume sind hier bereits integriert.
Zusätzliche Maßnahmen zur Abschottung von Kabeln und Rohren können sein, Rohrabschottungen diese sichern Rohrleitungen durch teilweises oder vollständiges Umschließen mit nichtbrennbaren Baustoffen (z. B. Mineralfaser, Mörtel), durch Unterputz Verlegung oder durch Anbringen von Rohrmanschetten. Eine Brandübertragung durch Wärmetransport über die Medien in den Leitungen, aufgrund brennenden Transportgutes oder infolge des Austritts gefährlicher Gase (bei Zerstörung der Leitungen) können diese Maßnahmen jedoch nicht verhindern. Bei brennbaren Medien sind weitergehende Vorkehrungen (Absperren imBrandfall) erforderlich. Kabelabschottungen verschließen die Durchbrüche für elektrische Leitungen mit nichtbrennbaren Baustoffen.Sofern die elektrischen Leitungen einzeln und mit ausreichen dem Abstand verlegt sind kann auf derartige Maßnahmen verzichtet werden. Voraussetzung ist aber, dass die verbleibenden Öffnungen feuerbeständig verschlossen sind. Diese Arbeiten sollten nur durch einer Zertifizierten Firma durchgeführt werden.

Hier noch ein link: http://www.brandchemie.de/brandschutzabschottung.html

Hallo,

Brandwände sind besondere Wände mit besonderen Anforderungen. Sie werden von der Bauaufsicht gefordert. Somit sind alle Durchdringungen dieser explizid bezeichneten Brandwände in F90 entsprechend zu schließen und das Schott deutlich sichtbar nach dem Stand der Technik zu kennzeichenen. Liegen nun innerhalb eines durch Brandwände umschlossenen Raumes seperate Wände, so müssen diese Wände nicht auch Brandwände sein. Somit müssen auch hier etwaige Durchbrüche nicht in F90 verschlossen werden. Um sicher zu gehen sollten sie unbedingt in Erfahrung bringen welche Wände geforderte Brandwände sind. Ich hoffe, ich konnte helfen…
Gruß

Hallo Christopher,

laut meinem Kenntnisstang ist nur eine Ordnungsgemäß Hergestellte Brandwand ob mit oder ohne Durchbruch / Durchdringung auch „Anahmefähig“ und kann dann nur als Brandwand betrachtet werden. Daher sind alle Durchbrüche / Durchdingungen entsprechend den DIN- Normen herzustellen.
Seltsam finde ich, die Anordnung von Brandwänden wenn diese gar keinen Brandabschnitt begrenzen. Hier würde ich mich nochmals beim Gebäudeplaner bzw. bei der Abnehmenden Behörde infomieren ob hier evtl. ein Fehler in der Festlegung der Brandabschnitte vorliegt.

Mfg

Pumuckel28

Hallo Christopher,

wenn es eine Brandabschnittswand ist, ja, dann muss sie wieder korrekt verschlossen werden, wenn es keine Brandabschnittswand ist, dann nein.
Es ist entscheidend, wie der bauliche Brandschutz(plan) aussieht. Im Zweifelsfall würde ich mir die zuständige Feuerwehr einbestellen und die Sachlage mit denen klären

Gr´ß

srt

Hallo,
das ist vom bestehenden und gültigen Brandschutzkonzept abhängig.
Manchmal sind in unseren Betrieben (da kenne ich sehr viele) mehr Brandschutz als gesetzlich gefordert betrieben worden.
Das liegt vielleicht daran, dass es selten Klagen nach Schadensersatz für zu großzügigen BS und mehr nach zu wenig BS gibt.
In der Industrie gibt es i.R. zulässige Brandabschnitte bis 1800 m².
Da ist bei Beachtung von speziellen Bedingungen nach MIndBauRL knichts Besonderes.
Wenn die Brandwand aber gar keine ist, kann sie immer noch eine Wand mit erforderlichem Feuerwiderstand sein (Trennwand).
Auch hier müssen alle Durchführungen von Leitungen nur bei Wahrung des Feuerwiderstandes der Wand, Decke oder Fußboden hindurch geführt werden.
Das steht in der MLAR.
Wenn Du Näheres willst- bitte kontaktiere mich via Mail.
Grüße HHM