Durchfahrtsrecht

Mieter (A) hat ein Durchgangs- bzw. Durchfahrtsrecht zu seinem Haus
bzw. Garage auf dem Grundstück des 2. Mieters (B). Der
Durchgangsweg ist sehr breit.
Nun parkt Mieter A jedoch sein Auto
grundsätzlich auf dem Weg (Grundstück Mieter B), meist vor dem
Fenster. Dieser fühlt sich natürlich gestört. Mieter A parkt dort,
weil er sein Auto nicht vor dem Grundstück auf einem öffentlichen
Parkplatz abstellen möchte.
In der Garage von Mieter A hätten locker
zwei Autos Platz, würde dieser die Garage nicht nur für ein Auto
benutzen und den weiteren Platz anderweitig.
Meine Frage: Darf
Mieter A sein Auto auf dem Weg
parken?
Danke für Antworten

Aus meiner Sicht: Wahrscheinlich nein… näheres wäre dann bei der Ortspolizeibehörde zu erfragen.

Hallo !

Mit „Ortspolizeibehörde“ meinst du das „Ordnungsamt“ ?

Kommt das zu Hilfe bei Problemen auf Privatgrundstücken ?

Beides sollen Mieter sein,also wendet man sich an den Vermieter,der soll dafür sorgen,daß der eine, wie scheinbar mitgemietet,die Garage anfahren und nutzen kann.
Das sollte sich bei Mietern leicht lösen lassen.

Sind es zwei Vermieter Vorderlieger und Hinterlieger,dann wird das „Durchfahrtrecht“ sogar sicher im Grundbuch eingetragen sein,sonst gibts immer Ärger später.
Aber auch da muß eben der eine Vermieter mit dem Grundbesitzer vorne sprechen,damit der seinen Mieter anweist,woanders zu parken oder sonst eine Möglichkeit schafft,damit man die Garage anfahren kann.

Das man im Einzelfall auch mal klingelt und den einen bittet wegzufahren,damit man rein- oder rausfahren kann ist doch wohl selbstverständlich.
Generell bitten bei jeder Fahrt ist lästig und kann nur über den Vermieter geklärt werden. Der weiss ja am besten was vertraglich mit dem Mieter im Hinterhaus abgemacht wurde.

MfG
duck313

Hallo !

Mit „Ortspolizeibehörde“ meinst du das „Ordnungsamt“ ?

Kommt das zu Hilfe bei Problemen auf Privatgrundstücken ?

Beides sollen Mieter sein,also wendet man sich an den
Vermieter,der soll dafür sorgen,daß der eine, wie scheinbar
mitgemietet,die Garage anfahren und nutzen kann.
Das sollte sich bei Mietern leicht lösen lassen.

Sind es zwei Vermieter Vorderlieger und Hinterlieger,dann wird
das „Durchfahrtrecht“ sogar sicher im Grundbuch eingetragen
sein,sonst gibts immer Ärger später.
Aber auch da muß eben der eine Vermieter mit dem Grundbesitzer
vorne sprechen,damit der seinen Mieter anweist,woanders zu
parken oder sonst eine Möglichkeit schafft,damit man die
Garage anfahren kann.

Das man im Einzelfall auch mal klingelt und den einen bittet
wegzufahren,damit man rein- oder rausfahren kann ist doch wohl
selbstverständlich.
Generell bitten bei jeder Fahrt ist lästig und kann nur über
den Vermieter geklärt werden. Der weiss ja am besten was
vertraglich mit dem Mieter im Hinterhaus abgemacht wurde.

Hi, hier wird schlichtweg was falsch verstanden und ausgelegt.
Der A hat lediglich auf einem (wie geschildert) Grundstück des B, das Durchfahrtsrecht auf einem sehr breiten Weg.
Diesen Weg nutzt er aber nicht zur Durchfahrt sondern zum parken seines KFZ. Und dagegen kann sich der B als Eigentümer sehr wohl wehren. Es sei denn, im Grundbuch wäre ausser dem Durchfahrtsrecht noch das Parkrecht als Dienstbarkeit eingetragen.
Es geht hier also keineswegs um einen Mieterstreit.
ramses90
MfG

MfG
duck313

1 „Gefällt mir“

Richtig!
Genauso ist es: hier spielt es überhaupt keine Rolle, ob die Nutzer A und B Mieter oder Eigentümer sind. Ein Wegerecht berechtigt nur zum Überqueren des fremden Grundstücks, nicht zum Parken. Und der Wegerechtsberechtigte ist zu schonenden Ausübung verpflichtet, d.h. übermäßiges Hin- und Herfahren oder unangemessene Geschwindigkeit verbieten sich ebenfalls.

2 „Gefällt mir“

Hallo,

Parken ausserhalb im Bebauungsplan vorgesehener Parkplätze kann durchaus von Behörden sanktioniert werden.

Ich fürchte aber beim Rest hast du die Problemstellung missverstanden.
(Wäre mir beinhae auch passiert)

  • A wohnt hinter B
  • A darf zu seiner Garage fahren
  • Es ist aber A der auf dem Weg des B vor dem Fenster (des B) parkt… es geht nicht darum dass B die Durchfahrt zur Garage von A blockiert.

Natürlich kann man hier auch den Weg über die Vermieterschiene einschlagen… da geb ich dir recht.

Nur ist es möglicherweise gar kein mietrechtliches Problem…

Gruss HighQ

Hallo !

Ja,es stimmt !

Ich habe die Personen und Situation durcheinander gebracht.

MfG
duck313