Durchfahrtsrecht grundstück winterdienst

Hallo
Wir besitzen Grundstück B, der Besitzer von Grundstück A hat ein im Grundbuch eingetragenes Durchgangs- / Durchfahrtsrecht. Da wir aber selten unser Auto benutzen, möchten wir gern wissen, ob im Winter der Schnee geschoben werden muß ( rechtlich ) bzw. ob wir für die Durchfahrt sorgen müssen. Denn warum sollen wir schieben, wenn wir das Auto nicht brauchen. Einen Weg würden zum Gehen würden wir schieben, jedoch nicht die Durchfahrt. Vielen Dank

Hallo jogi0407,
meines Wissens nach besteht KEINE verpflichtung die komplette Einfahrt zu räumen. Wie auf jeden Gehweg muß Schnee und Eis so geräumt werden das hier ohne Mühe auch ein Kinderwagen her kann ( ca. 1 Meter breite).
Geräumt werden muß an Werktagen von 07:00 bis 20:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen von 08:00 bis 20:00 Uhr (regelung für nrw). Vielleicht ist es von Vorteil mit dem Nachbarn vorher einmal bei einer Tasse Kaffee darüber zu sprechen. Halte es für empfehlenswert um von vornherein jegliche Art von Ärger zu vermeiden.

Gruß aus Wetter:

Könnte nur vermuten, definitive Aufklärung kann nur durch einen Anwalt erfolgen. Eventuell kann auch das Landeseinwohneramt Auskunft geben.