Hallo.
Haus B ist nur über Auffahrt von Haus A zu erreichen/Anzufahren. Auch Post, Haustür, Polizei und änliches erreichen Haus B über diese Auffahrt.
Meine Frage ist nun: An welchen Kosten muss sich Haus B beteiligen und zu welchem teil ?Kann A das Durchfahrtsrecht verweigern? Was empfiehlt sich schriftlich festzuhaltn (Auf privatem Wege)