Haus B ist nur über Auffahrt von Haus A zu erreichen/Anzufahren. Auch Post, Haustür, Polizei und änliches erreichen Haus B über diese Auffahrt.
Meine Frage ist nun: An welchen Kosten muss sich Haus B beteiligen und zu welchem teil ?Kann A das Durchfahrtsrecht verweigern? Was empfiehlt sich schriftlich festzuhaltn (Auf privatem Wege)
Haus B ist nur über Auffahrt von Haus A zu
erreichen/Anzufahren.
Und diese Auffahrt gehört zum Grundstück von Haus B ?
Auch Post, Haustür, Polizei und änliches
erreichen Haus B über diese Auffahrt.
Meine Frage ist nun: An welchen Kosten muss sich Haus B
beteiligen und zu welchem teil ?Kann A das Durchfahrtsrecht
verweigern? Was empfiehlt sich schriftlich festzuhaltn (Auf
privatem Wege)
Ist evt. dazu im Grundbuch etwas eingetragen ?
Evt. ein Wegerecht.