Jemand besitzt ein Grundstück(A). Eine andere Person besitzt genau dahinter ein weiteres Grundstück(b). Diese Grundstücke sind begrünt und werden als landwirschaftliche Flächen angesehen. Die durchfahrt auf Grundstück B ist nur über Grundstück A möglich. Jetzt die Frage:
Muss man dem Besitzer von Grundstück B erlauben mit allem Fahrzeugen über Grundstück A zu brettern? Z.b. wird der Rasen durch Kfraftfahrzeuge platt gefahren und extrem teife Matschfahrspuren gezogen. Kann man dem Besitzer vorschreiben nur bestimmte Fahrzeuge zu verwenden hat oder sogar bei Beschädigung des Bodens, so wie in diesem Beispiel sogar, bloss zu Fuss?
Jemand besitzt ein Grundstück(A). Eine andere Person besitzt
genau dahinter ein weiteres Grundstück(b). Diese Grundstücke
sind begrünt und werden als landwirschaftliche Flächen
angesehen. Die durchfahrt auf Grundstück B ist nur über
Grundstück A möglich. Jetzt die Frage:
Muss man dem Besitzer von Grundstück B erlauben mit allem
Fahrzeugen über Grundstück A zu brettern?
Man muß es ihm nicht erlauben, denn man kann es ihm nicht verbieten. Die allgemeine Lösung: Eintrag im Grundbuch.
Z.b. wird der Rasen
durch Kfraftfahrzeuge platt gefahren und extrem teife
Matschfahrspuren gezogen. Kann man dem Besitzer vorschreiben
nur bestimmte Fahrzeuge zu verwenden hat oder sogar bei
Beschädigung des Bodens, so wie in diesem Beispiel sogar,
bloss zu Fuss?
Der andere Eigentümer darf mit allen Fahrzeugen zu seinem Grundstück über das andere Grundstück fahren, er darf aber das andere Grundstück nicht beschädigen oder, falls unvermeidbar, muß er es wieder in den urspünglichen Zustand versetzen.
Da gibt es nur eine Lösung: Mit dem Zustand leben oder verkaufen.
Hallo!
Ob ein Durchfahrtsrecht besteht mag umstritten sein.
Das einfachste wäre wenn die Gemeinde eine Feuerwehrdurchfahrt daraus machen würde 
Gruß Ivo
Hallo Schattendieb,
Jemand besitzt ein Grundstück(A). Eine andere Person besitzt
genau dahinter ein weiteres Grundstück(b). Diese Grundstücke
sind begrünt und werden als landwirschaftliche Flächen
angesehen. Die durchfahrt auf Grundstück B ist nur über
Grundstück A möglich. Jetzt die Frage:
Muss man dem Besitzer von Grundstück B erlauben mit allem
Fahrzeugen über Grundstück A zu brettern?
Warum tritt das Problem jetzt erst auf ? Ist die Wiese von B vom Himmel gefallen ? Schreib mal was zur Vorgeschichte. Was steht im Grundbuch ?
Z.b. wird der Rasen durch Kfraftfahrzeuge platt gefahren und
extrem teife Matschfahrspuren gezogen. Kann man dem Besitzer
vorschreiben nur bestimmte Fahrzeuge zu verwenden hat
nein
oder sogar bei Beschädigung des Bodens, so wie in diesem
Beispiel sogar, bloss zu Fuss?
A kann verlangen, dass B dass Grundstück nicht schädigt. Was noch möglich ist, hängt von der Vorgeschichte bzw. weiteren Umständen ab.
Ciao maxet.
Durchfahrtsrecht?!
Im Grundbuch, steht allgemeines Durchfahrtsrecht.
Es ist so, dass die Person B schon lange über den Rasen fährt. Aber aufgrund der intensiven Nutzung und starken Regenfälle / Schnee, gibt es jetzt dort keinen Rasen mehr, sondern nur noch Matsch. Und dann entstehen bis zu 30 cm tiefe Furchen. Rasen ansähen ist ja auch für die katz, wenn der ständig drüber brettert.
Hallo!
Im Grundbuch, steht :allgemeines Durchfahrtsrecht.
Es ist so, dass die Person B :schon lange über den Rasen :fährt. Aber aufgrund der :intensiven Nutzung und :starken Regenfälle /
Schnee, gibt es jetzt dort :keinen Rasen mehr, sondern :nur noch Matsch.
Wenn daraus kein Dauerärgernis werden soll, muß die Zufahrt befestigt werden. Eine Zuwegung muß natürlich auch nach längeren Regenfällen ohne einzusinken befahrbar sein. Wenn dort im Notfall ein Krankenwagen durch muß, dann muß das klappen und zwar ohne Gezeter und ohne, daß der Krankenwagen im Schlamm versinkt. Ein fester Weg oder feste Fahrstreifen müssen her, breit genug und falls erforderlich mit ausreichend großen Radien, damit Feuerwehr, Möbelwagen, Handwerker und natürlich die Bewohner samt Pkw zum Ziel kommen, ohne daß Schaden entstehen kann.
Rasen ist als Zuwegung ungeeignet. Ebenso ungeeignet für Fahrwege sind im Kiesbett verlegte Gehwegplatten. Die brechen nämlich bei Belastung. Vor allen Dingen muß für einen gut verdichteten Untergrund gesorgt werden. Sodann bieten sich viele Möglichkeiten von Formsteinen bis Naturpflaster an, die aus einem schlichten Weg ein dauerhaft stabiles Schmuckstück für das ganze Grundstück machen können. Im Do-it-yourself-Verfahren ist das Ganze gar nicht teuer und kann sogar Spaß machen. Zum Thema kann ich „Selbst Höfe und Wege pflastern“ ISBN 3-8174-2227-X Buch anschauen empfehlen.
Gruß
Wolfgang
Hallo Schattendieb,
Im Grundbuch, steht allgemeines Durchfahrtsrecht.
gut
Es ist so, dass die Person B schon lange über den Rasen fährt.
Aber aufgrund der intensiven Nutzung und starken Regenfälle /
Schnee,
gab es das beides früher nicht: intensive Nutzung und/oder Regen ?
Die Situation ist insgesamt gesehen etwas unklar:
Einerseits hat es bisher immer funktioniert bzw. niemand hat sich beschwert. Da die Beschwerde jetzt kommt, liegt der Grund wahrscheinlich bei A.
Andererseits darf B A nicht schädigen.
M.E. nach ist es unklar, welche Meinung im Streitfall (also vor Gericht) sich durchsetzen lässt.
Mein Tip: A soll ganmz nett mit B reden. Vielleicht kann B ja mit eigener technik in der ‚auren-gurken-Zeit‘ den Weg befestigen, woobei A ihm die Materialien (Schotter, Pflastersteine, Bier etc. stellt.
Ciao maxet.
P.S.: Gruss macht sich hier im Forum gut.