Durchfallnote bei Klausur!?

hallo!
mein frage ist ab welcher note man in der uni bei einer klausur durchfällt? gibt es eine allgemeingültigkeit oder ist es bei jeder uni anders?
Lg
Kassiopeia

Moin,
das ist nicht nur von Uni zu Uni, sondern auch von Fach zu Fach unterschiedlich. Lies die Prüfungsordnung Deines Faches (meistens im Netz abrufbar), da muss es geregelt sein.
Grüße vom Vieux

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Hallo,

also ich kenne es so: durchgefallen ist man bei schlechter 4,0.
Wird die Note verrechnet, kann man bis zu einer 5,0 verrechnen.
Kann aber variieren. Steht aber in der Prüfungsordnung und die muss veröffentlicht sein.

Gruß

Peter

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Hallo Kassiopeia,
zu meiner Zeit war eine 4,3 ein ‚mit blauem Auge bestanden‘. Heute muß es eine Vier Loch (4,0) sein, mir ner 4,3 biste wech vom Fenster.

Gandalf

H wie Hola.

Üblicherweise ist die schlechteste Note, bei der man noch bestanden hat 4,0. Alles, was schlechter ist, gibt - wie es so schön heißt - die Kanne in die Hand, also 5,0 und „nicht bestanden“.

Wie Du lesen konntest, gibt es aber auch da wieder Aufweichungen (siehe die Äußerungen zu einer amüsanten 4,3, die es ja schon beim Abitur nicht gibt; dort ist auch alles, was schlechter 4,0 [5 NP] ist „nicht bestanden“ und bei weniger als 280 Punkten [4,0] gibts kein Abi).

Wie es bei Komplexprüfungen aussieht, ist stark von der jeweiligen Hochschule abhängig. In der Regel (!) wird es so gehandhabt, daß man alle Teilprüfungen bestanden haben muß, um auch die Prüfung insgesamt zu bestehen. Als Beispiel: Eine Prüfung „Blabla“ habe drei Teile, „Blabla 1“, „Blabla 2“ und „Blabla 3“. Damit man „Blabla“ bestanden hat, muß man sowohl „Blabla 1“, „Blabla 2“ wie auch „Blabla 3“ mindestens mit 4,0 abschließen. Ist nur einer der drei Teile 5,0, hat man „Blabla“ nicht bestanden.
Und an diesem Punkt kann es dann für manche Studenten richtig gemein werden. Es wird nämlich auch verschiedentlich geregelt, WELCHE Teile man erneut ablegen muß, um „Blabla“ beim zweiten Anlauf zu bestehen.
Die häßlichste Variante ist: Sämtliche Teile müssen erneut wiederholt werden. Hätte der Student also beispielsweise „Blabla 3“ nicht bestanden, so müßte er beim Wiederholungsversuch sowohl „Blabla 1“, als auch „Blabla 2“ und „Blabla 3“ wiederholen, TROTZDEM er zuvor vielleicht sogar mit 2,0 oder besser die Teile „Blabla 1“ und „Blabla 2“ bestanden hatte. Die zugespitzte Gemeinheit liegt dann auch noch darin, daß der Wiederholer endlich bestanden wurde, man jedoch die Erfolge bei den schon zuvor bestandenen Teilprüfungen nicht nochmals erreichen konnte.

Die zweifellos angenehmste Variante ist im Gegensatz zur Wiederholung aller Teile, nur jeweils den Teil zu wiederholen, den man ausdrücklich nicht bestanden hatte.

Doch auch hier konntest Du lesen, daß es mancherorts Aufweichungen gibt, und Teilprüfungen auch 5,0 werden dürfen, wenn zum Schluß die 4,0 herauskommt beim Verrechnen.
(Ist aber wie mit der 4,3 genauso ein sinnloses Gepfusche.)

Es hilft nichts: Man muß sich immer direkt vor Ort informieren, welche Regelungen für einen selbst tatsächlich zutreffen. Prüfungsgepflogenheiten sind bereits von Professor zu Professur höchst unterschiedlich, und der Professor legt fest, wie sein Fach geprüft wird.
(Die Verrechnung im großen Zusammenhang, z.B. welches Gewicht sein Fach für die Diplomzwischenprüfung hat, oder ob es gewisse Einschränkungen zum Besuch eines Faches gibt, kann er dagegen nicht so einfach beeinflussen.)

MfG

Zu meinen Abizeiten ging die Vier noch von 4 - 6 Punkten, also hatte man mit 4 Punkten (und damit weniger als 5) noch bestanden.

Levay

Hola.

Richtig, die ‚4‘ reicht von vier bis sechs Notenpunkten, doch die ‚4‘ mit vier Notenpunkten gilt im allgemeinen als nicht bestanden.

Diese Grenze wird für 5 NP gezogen. Hätte man bspw. alles 5 NP käme man genau auf 280 Punkte, also 4,0.

Ist dort nur eine Leistung unter 5 NP dabei, klappt es nicht und man darf in die Ehrenrunde.

MfG