Liebe/-r Experte/-in,
muss ich bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan den Durchführungsvertrag öffentlich auslegen?
Aus §3 Abs. 2 BauGB ist dies für mich nicht wirklich ersichtlich!
Danke für Eure Hilfe!
Verena
Liebe/-r Experte/-in,
muss ich bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan den Durchführungsvertrag öffentlich auslegen?
Aus §3 Abs. 2 BauGB ist dies für mich nicht wirklich ersichtlich!
Danke für Eure Hilfe!
Verena
Hallo Verena,
der Durchführungsvertrag muss nicht öffentlich ausgelegt werden. Im Gegenteil sehe ich, da hierin auch persönliche Daten des Vertragspartners sowie Eurozahlen vorkommen können, eine Datenschutzverletzung, wenn dieser offengelegt würde.
Ingenieurbüro L.O.P.
Worms, 15.07.2013
hallo verena,
ich habe mein büro vor über vier jahren geschlossen und bin nicht mehr auf dem neuesten stand - sorry. muss mich endlich mal abmelden bei www.
viel erefolg.
gruß, reinhard