Durchgangszimmer zumutbar?

Hallo,

ist es zumutbar, das ein Leistungsempfänger mit einem Kind >12 J. eine 2 Zi-Whg. mit Durchgangszimmer nehmen muss?

Es wäre ja eigentlich nur eine 1,5 Zi-Wohnung.
Dies, und ein Hinweis auf Privatsphäre müsste doch ausreichen, um der Zumutbarkeit widersprechen zu können?

Danke vorab Marion

Hallo

ist es zumutbar, das ein Leistungsempfänger mit einem Kind
>12 J. eine 2 Zi-Whg. mit Durchgangszimmer nehmen muss?

Es wäre ja eigentlich nur eine 1,5 Zi-Wohnung.
Dies, und ein Hinweis auf Privatsphäre müsste doch ausreichen,
um der Zumutbarkeit widersprechen zu können?

Ich würde auf jeden Fall darauf deutlich hinweisen, dass dann allerspätestens in 3 Jahren ein Umzug fällig ist, und ob die Kosten dafür übernommen werden.

Im Moment könnte man ja noch sagen, ein 12-jähriges Kind kann im Durchgangszimmer schlafen. Jedenfalls, wenn es einen guten Schlaf hat, und die Mutter sich durchschleichen kann, ohne das Kind zu wecken.

Für die Mutter halte ich es sowieso für unzumutbar. Es wäre ja praktisch ausgeschlossen, dass sie zum Beispiel mal einen Partner bei sich übernachten lassen könnte, was m.W. zu den Grundrechten gehört, die man so hat, und deshalb würde ich das auch erwähnen, unabhängig davon ob das Problem wirklich darin gesehen wird.

Aber auch so finde ich das unmöglich. Ich klopf z. B. bei meinen Kindern erst an, wenn ich da reingeh. Und wenn ich morgens mein Zimmer verlassen wollte, müsste ich dann immer erst klopfen und das Kind wecken, damit es „herein“ sagen kann? Oder ich klopf eben nicht mehr, oder wie? Kinder brauchen doch auch eine Privatsphäre.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Simsy Mone,

Im Moment könnte man ja noch sagen, ein 12-jähriges Kind kann
im Durchgangszimmer schlafen. Jedenfalls, wenn es einen guten
Schlaf hat, und die Mutter sich durchschleichen kann, ohne das
Kind zu wecken.

naja, finde ich nicht, denn, wie du hier sagst:…

Für die Mutter halte ich es sowieso für unzumutbar. Es wäre ja
praktisch ausgeschlossen, dass sie zum Beispiel mal einen
Partner bei sich übernachten lassen könnte,…
Ich klopf z. B. bei
meinen Kindern erst an, wenn ich da reingeh. …
Kinder brauchen doch auch eine Privatsphäre.

Du bist anscheinend vom umgekehrten Fall ausgegangen, dass jemand dort raus will, in eine ‚richtige‘ 2-Zi-Whg.

Wie ich dich verstehe, meinst du also auch, dass ein Umzug aus einer unangemessenen Wohnung in eine Whg. mit 1 abgetrennten und 1 Durchgangszimmer nicht zumutbar wäre?

Marion

Hallo Marion

Du bist anscheinend vom umgekehrten Fall ausgegangen, dass
jemand dort raus will, in eine ‚richtige‘ 2-Zi-Whg.

Nein, eigentlich nicht, ich dachte, jemand wäre aufgefordert worden, eine billigere Wohnung zu suchen, und da gäbe es halt nur diese Durchgangs-Wohnung.

Wie ich dich verstehe, meinst du also auch, dass ein Umzug aus
einer unangemessenen Wohnung in eine Whg. mit 1 abgetrennten
und 1 Durchgangszimmer nicht zumutbar wäre?

Genau, ich finde das auch nicht zumutbar.

Aber die Frage ist ja wahrscheinlich weniger, was ich persönlich zumutbar finde, sondern wie man es einem gewissen Amt klarmacht, ob es zumutbar ist. Oder?

Viele Grüße
Simsy

Hi Simsy,

Aber die Frage ist ja wahrscheinlich weniger, was ich
persönlich zumutbar finde, sondern wie man es einem gewissen
Amt klarmacht, ob es zumutbar ist. Oder?

ja genau, siehe Ausgangsposting. Für einen Widerspruch müsste das eigentlich reichen. Ich habe nichts gefunden, über so einen Fall und mehr Gründe fallen mir nicht ein.
Daher habe ich es einfach mal hier probiert. Viel Hoffnungen, dass da jemand was konkretes weiß machte ich mir zwar nicht, aber fragen kann man ja trotzdem mal :wink:

Da 2 Pers. 2 Zi. zustehen und eine Durchgangszimmerwohnung nur mit x,5 Zi. angegeben werden darf, müsste das von der Logik her als Grund reichen. Und eben Privatsphäre.

Jedenfalls vielen Dank für deine Einschätzung

Marion

Hallo,

Da 2 Pers. 2 Zi. zustehen und eine Durchgangszimmerwohnung nur
mit x,5 Zi. angegeben werden darf, müsste das von der Logik
her als Grund reichen.

Ich dachte das geht nach m² und nicht nach Zimmeranzahl?

MfG

Hallo Xolophos,

Ich dachte das geht nach m² und nicht nach Zimmeranzahl?

Nicht nur. Es ist eine Kombination. Wenn man eine größere günstgie Whg. findet und die max. Kaltmiete nicht überschritten wird, darf man durchaus in einer größeren Whg. wohnen. Allerdings hörte ich schon öfters was von max. + 5%. also 63 qm.

Eigenheimbesitzer dürfen ja sogar bis 120 qm behalten und die Wohnkosten werden zT soagar bis zur doppelten Höhe anerkannt, als bei Leuten, die zur Miete wohnen. Was egentlich eine extreme Ungleichbehandlung ist. Wer statt in Eigentum in LV investierte ist der Dumme. Letzterer muss sein Vermögen aufbrauchen.
http://www.siedlerbund.de/bv/on15994
http://www.bmgev.de/mieterecho/320/10-wohneigentum-a…

Was ich auch noch nicht herausfand ist, ob man auf die max. zustehenden qm abstellen kann. Es heißt 1 Person max. 45 qm. 2 Pers. max. 60 qm.

Kann man 2 Pers. auch in 46 qm pferchen, oder hat man einen ‚Mindestanspruch‘ an Größe.

Marion

langsam ist gut…
Hallo Marion,

Nicht nur. Es ist eine Kombination. Wenn man eine größere
günstgie Whg. findet und die max. Kaltmiete nicht
überschritten wird, darf man durchaus in einer größeren Whg.
wohnen.

„darf…wohnen“? Wo steht denn bitte es von „dürfen“? Es gibt halt Grenzen für die Dinge, die Bedürftigen finanziert werden. Irgendwo müssen diese halt greifen.

Eigenheimbesitzer dürfen ja sogar bis 120 qm behalten

und schon wieder… „dürfen behalten“?! Wem wird denn hier irgendwas weggenommen?

und die Wohnkosten werden zT soagar bis zur doppelten Höhe anerkannt,
als bei Leuten, die zur Miete wohnen. Was egentlich eine
extreme Ungleichbehandlung ist.

Eine Klage steht Dir ja frei.

Wer statt in Eigentum in LV investierte ist der Dumme. Letzterer muss :sein Vermögen aufbrauchen.

Er muss überhaupt nichts. Er erhält lediglich keine staatliche Unterstützung solange ausreichende Mittel vorhanden sind. Etwas anderes wäre der Solidargemeinschaft auch kaum zuzumuten.

http://www.siedlerbund.de/bv/on15994
http://www.bmgev.de/mieterecho/320/10-wohneigentum-a…
Was ich auch noch nicht herausfand ist, ob man auf die max.
zustehenden qm abstellen kann. Es heißt 1 Person max. 45 qm. 2
Pers. max. 60 qm.
Kann man 2 Pers. auch in 46 qm pferchen, oder hat man einen
‚Mindestanspruch‘ an Größe.

Diese Formulierung möchte ich lieber gar nicht erst kommentieren. Etwas mehr Sachlichkeit würde Dir gut stehen. Polemik wird Dir nirgends weiterhelfen.

Dennoch nen schönen Abend.

Bommel

Hallo bommel,

„darf…wohnen“? Wo steht denn bitte es von „dürfen“? Es gibt
halt Grenzen für die Dinge, die Bedürftigen finanziert werden.
Irgendwo müssen diese halt greifen.

so ganz verstehe ich nicht, was dich stört.

Da es die Grenzen gibt, DARF man eben nicht dort ewig wohnen, wo diese Grenzen überschritten werden. Es steht einem Hilfe nur in angemessenen Rahmen zu. Wird dieser BeDARF überschritten, MUSS man eben umziehen.
Wenn die Kosten angemessen sind, DARF man auch in einer Whg. bleiben, die mehr qm haben, als allgemein vorgesehen. Es DARF halt nicht mehr Kosten verursachen als als BeDARF vorgesehen ist. So what?

Eigenheimbesitzer dürfen ja sogar bis 120 qm behalten

und schon wieder… „dürfen behalten“?! Wem wird denn hier
irgendwas weggenommen?

Den Mietern indirekt eine unangemessene Wohnung. Darüber, wie das sozailpolitisch zu ‚werten‘ ist, habe ich mich doch nicht geäußert, oder beschwert. Ich stellte nur fest, dass Wohneigentum=Vermögen ein höherer gesetzl. Schutz eingeräumt wird, als Versicherungsvermögen.
Und das macht nicht immer Sinn. Ich als Ex-Frau eines Selbstständigen habe eben durch Vers. meine Rente aufgebaut, statt mit Wohnung. Dadurch bin ich gesetzl. nicht so geschützt und werde später evtl. auch zum Sozialfall, wenn meine Rente nicht ausreicht.

und die Wohnkosten werden zT soagar bis zur doppelten Höhe anerkannt,
als bei Leuten, die zur Miete wohnen. Was egentlich eine
extreme Ungleichbehandlung ist.

Eine Klage steht Dir ja frei.

Achja? Vor welchem Gericht mit welcher Begündung?

Wer statt in Eigentum in LV investierte ist der Dumme. Letzterer muss :sein Vermögen aufbrauchen.

Er muss überhaupt nichts. Er erhält lediglich keine staatliche
Unterstützung solange ausreichende Mittel vorhanden sind.
Etwas anderes wäre der Solidargemeinschaft auch kaum
zuzumuten.

Bist du umfangreich über die Gesetzeslage informiert?
Es wäre dann ok, wenn das Schonvermögen einer LV, die mit 63 ausläuft so hoch wäre, wie ein durchschnittlicher Rentenempfänger im Alter von 63 in die Retenkasse eingezahlt hat, oder zumindest jmd. der im alter des Leistungsempfängers zum Zeitpunkt des Antrages ist. Das macht Sinn.
vin jmd. der nur im Angestelltenverhältnis war und sich Rentenansprücher erworben hat verlangt man ja auch nicht, dass er sich seine Rente vorzeitig auszahlen lässt, obwohl das möglich ist.
Selbstständige können halt vorzugsweise nur auf dem Kapitalmarkt für das Alter vorsorgen. Uns (Gewerbetreibend)wurde die Zahlung in die gesetzl. Rente verweigert! Was blieb? Aktien, Fonds, Wohneigentum, KLV oder sonstiges auf dem Kapitalmarkt.

Das Schonvermögen bei LV, im Gegensatz zu dem Wert von Wohneigentum, wird aber daran bemessen, dass es (damals 200 €, jetzt 150 €??) pro Lebensjahr nicht überschteiten darf. Eine 40-jährige hat mit 8000 € aber ihre Rente nicht ausreichend privat abgesichert. Das wurde aber seit Jahren vom Gesetzgeber nahegelegt und auch steuerlich begünstigt. Nämlich entweder durch LV ODER durch Wohneigentum. Beides wurde vom Gesetzgeber subventioniert und gewünscht.

Kann man 2 Pers. auch in 46 qm pferchen, oder hat man einen
‚Mindestanspruch‘ an Größe.

Diese Formulierung möchte ich lieber gar nicht erst
kommentieren. Etwas mehr Sachlichkeit würde Dir gut stehen.
Polemik wird Dir nirgends weiterhelfen.

Vielleicht kennst du zu wenig Betroffene und hast zu wenig Einblick, was manche Ämter den Leuten zumuten. Klar gibt es Leute, die das System schamlos aunutzen. Klar zahlen die Zeche wieder die Alleinstehenden und der ‚kleine Mann‘. Dass diese auch extrem gegen die Leistungsempfänger aufgebracht sind, dafür sorgen Politik und Medien. Die soziale Ächtung und Hetze ist seit Jahren im Gange und funktioniert anscheinend :wink:

Fragt sich nur, ob sie unserer Gesellschaft wirklich dienlich ist.

Marion

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Hallo

Kann man 2 Pers. auch in 46 qm pferchen, oder hat man einen
‚Mindestanspruch‘ an Größe.

Das scheint bei Hartz4 nicht formuliert worden zu sein. Ich denke aber, dass es bereits aus früheren Zeite eine Menge Gerichtsurteile darüber gibt, was mindestens angemessen ist und was nicht. und zwar z. B. bei der Frage, ob Umzugskosten vom Sozialamt übernommen werden müssen, weil eine Wohnung unzumutbar klein ist oder zu wenige Zimmer hat u.ä. Darüber gibt es bestimmt schon einiges Material.

Diese Formulierung möchte ich lieber gar nicht erst
kommentieren. Etwas mehr Sachlichkeit würde Dir gut stehen.

Dír auch.

Viele Grüße
Simsy

1 „Gefällt mir“

Hallo

„darf…wohnen“? Wo steht denn bitte es von „dürfen“? Es gibt
halt Grenzen für die Dinge, die Bedürftigen finanziert werden.
Irgendwo müssen diese halt greifen.

so ganz verstehe ich nicht, was dich stört.

Du müsstest wohl sagen: bekommt höchstens … bezahlt.

Da das in der Regel faktisch das gleiche ist wie „dürfen“, sehe ich nicht das Problem. Ich verstehe sowieso nicht, wieso es da qm-Obergrenzen gibt. Es soll ja so bizarre Fälle gegeben haben, dass Leute in kleinere, aber gleichteure oder gar teurere Wohnungen ziehen mussten.

Das heißt, sie mussten natürlich nicht, sondern hätten die andere Wohnung nur nicht mehr bezahlen können.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Diese Formulierung möchte ich lieber gar nicht erst
kommentieren. Etwas mehr Sachlichkeit würde Dir gut stehen.

Dír auch.

an welcher Stelle?
Greetz, Bommel

MOD: Ja, jetzt isses wirklich mal gut… (Das gilt für alle Beteiligten!!)

Hallo Bommel,

„darf…wohnen“? Wo steht denn bitte es von „dürfen“? Es gibt
halt Grenzen für die Dinge, die Bedürftigen finanziert werden.
Irgendwo müssen diese halt greifen.

so ganz verstehe ich nicht, was dich stört.

…dass Dir niemand verbietet, irgendwo wohnen zu bleiben. Wie denn auch… Du hast ein gesetzlich verankertes Recht auf eine regelsatzkonforme Wohnung. Dieses Recht wahrzunehmen liegt bei Dir. Ich versteh genauso wenig, was Dich stört.

Da es die Grenzen gibt, DARF man eben nicht dort ewig wohnen,

Steht das in irgendeinem Gesetz geschrieben oder ist es eine persönliche Schlußfolgerung?

wo diese Grenzen überschritten werden. Es steht einem Hilfe
nur in angemessenen Rahmen zu. Wird dieser BeDARF
überschritten, MUSS man eben umziehen.

keinesfalls! Es steht Dir doch frei, Dich selbst um die (noch fehlende) Finanzierung zu bemühen. Oder etwa nicht?

Wenn die Kosten angemessen sind, DARF man auch in einer Whg.
bleiben, die mehr qm haben, als allgemein vorgesehen.

Wo steht das? Die Quelle bitte…

Es DARF halt nicht mehr Kosten verursachen als als BeDARF vorgesehen
ist. So what?

und nochmal: Wo steht das? es ist doch meines Erachtens nach halt einfach so, dass Du als Bedürftiger auf staatliche Grundsicherung zurückgreifen kannst, die nicht unbedingt Deinen Wunschvorstellungen entsprechen muss. gezwungen wird hierzu keiner.

Eigenheimbesitzer dürfen ja sogar bis 120 qm behalten

und schon wieder… „dürfen behalten“?! Wem wird denn hier
irgendwas weggenommen?

Den Mietern indirekt eine unangemessene Wohnung.

hä? bitte mal erläutern! Und wer nimmt diese denn weg? Zu wessen Vorteil?

Darüber, wie das sozailpolitisch zu ‚werten‘ ist, habe ich mich doch :nicht geäußert, oder beschwert. Ich stellte nur fest, dass
Wohneigentum=Vermögen ein höherer gesetzl. Schutz eingeräumt
wird, als Versicherungsvermögen.

Das habe ich verstanden, es erscheint mir sachlich richtig und den Unmut kann ich verstehen.

Und das macht nicht immer Sinn. Ich als Ex-Frau eines
Selbstständigen habe eben durch Vers. meine Rente aufgebaut,

was für eine Versicherung? Die übliche rentenversicherung eines Arbeitnehmers?

statt mit Wohnung. Dadurch bin ich gesetzl. nicht so geschützt
und werde später evtl. auch zum Sozialfall, wenn meine Rente
nicht ausreicht.

Was wäre Dein Lösungsvorschlag? Wieviel liquider Zaster sollte als Schonvermögen anerkannt werden? ich sehe hier halt auch die andere Seite der Bedarfsgemeinschaft.

und die Wohnkosten werden zT soagar bis zur doppelten Höhe anerkannt,
als bei Leuten, die zur Miete wohnen. Was egentlich eine
extreme Ungleichbehandlung ist.

Eine Klage steht Dir ja frei.

Achja? Vor welchem Gericht mit welcher Begündung? Da müßtest Du den rechtsbeistand deines Vertrauens fragen.

Wer statt in Eigentum in LV investierte ist der Dumme. Letzterer :::muss sein Vermögen aufbrauchen.

Er muss überhaupt nichts. Er erhält lediglich keine staatliche
Unterstützung solange ausreichende Mittel vorhanden sind.
Etwas anderes wäre der Solidargemeinschaft auch kaum
zuzumuten.

Bist du umfangreich über die Gesetzeslage informiert?
Es wäre dann ok, wenn das Schonvermögen einer LV, die mit 63
ausläuft so hoch wäre, wie ein durchschnittlicher
Rentenempfänger im Alter von 63 in die Retenkasse eingezahlt
hat, oder zumindest jmd. der im alter des Leistungsempfängers
zum Zeitpunkt des Antrages ist. Das macht Sinn.
vin jmd. der nur im Angestelltenverhältnis war und sich
Rentenansprücher erworben hat verlangt man ja auch nicht, dass
er sich seine Rente vorzeitig auszahlen lässt, obwohl das
möglich ist.

Das heißt, dass die zahl der Unterstützungsberechtigten steigen würde. Welche Steuer sollte man für die Finanzierung denn erhöhen?

Kann man 2 Pers. auch in 46 qm pferchen, oder hat man einen
‚Mindestanspruch‘ an Größe.

Diese Formulierung möchte ich lieber gar nicht erst
kommentieren. Etwas mehr Sachlichkeit würde Dir gut stehen.
Polemik wird Dir nirgends weiterhelfen.

Vielleicht kennst du zu wenig Betroffene und hast zu wenig
Einblick, was manche Ämter den Leuten zumuten. Klar gibt es
Leute, die das System schamlos aunutzen. Klar zahlen die Zeche
wieder die Alleinstehenden und der ‚kleine Mann‘. Dass diese
auch extrem gegen die Leistungsempfänger aufgebracht sind,
dafür sorgen Politik und Medien. Die soziale Ächtung und Hetze
ist seit Jahren im Gange und funktioniert anscheinend :wink:

was willst Du damit sagen?

Fragt sich nur, ob sie unserer Gesellschaft wirklich dienlich
ist.

Eine sachliche Auseinandersetzung ist sicher nicht verkehrt.

Greetz, Bommel

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