Hallo,
angenommen, jemand bekommt nach mehr als 3 Wochen eine Rechnung vom Vermieterverein über Handwerkerkosten von ca. 35€ für den Austausch einer im normalen Betrieb angeschmorten Steckdose, an der seit dem Einzug der Stecker nicht bewegt wurde, an der Küchengeräte hängen - muss diese Person die Kosten dann übernehmen?
Man könnte auch noch annehmen, dass die Leitungen laut Elektriker ziemlich marode seien.
Im allgemeinen dürfen Kleinreparaturen bis zu 75€ ja auf den Mieter abgewälzt werden, wenn dies im Mietvertrag steht.
Aber eine solche Steckdose wäre doch kein Gebrauchsgegenstand (die Sprechanlage zur Haustür gehört ja auch nicht dazu)?
Wie würde man beispielhaft einen Widerspruch begründen?
Viel Grüße
hypofrozy