angenommen, jemand bekommt nach mehr als 3 Wochen eine Rechnung vom Vermieterverein über Handwerkerkosten von ca. 35€ für den Austausch einer im normalen Betrieb angeschmorten Steckdose, an der seit dem Einzug der Stecker nicht bewegt wurde, an der Küchengeräte hängen - muss diese Person die Kosten dann übernehmen?
Man könnte auch noch annehmen, dass die Leitungen laut Elektriker ziemlich marode seien.
Im allgemeinen dürfen Kleinreparaturen bis zu 75€ ja auf den Mieter abgewälzt werden, wenn dies im Mietvertrag steht.
Aber eine solche Steckdose wäre doch kein Gebrauchsgegenstand (die Sprechanlage zur Haustür gehört ja auch nicht dazu)?
Wie würde man beispielhaft einen Widerspruch begründen?
habe die Info mit der Sprechanlage dem ARD-Ratgeber Recht entnommen ( http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2006/05/27/i… ). Und dann denke ich, kann man vom den Gebrauchseigenschaften eine Steckdose mit der Anlage vergleichen.
Gute Quellen nutzen nichts, wenn man sie nicht richtig liest oder falsch interpretiert, weil einem das für sich persönlich günstiger erscheint.
Dort steht auch nicht „die Sprechanlage“, sondern > defekte Leitungen der Sprechanlage!
Leitungen liegen i.d.R. unter Putz und unterliegen nicht dem direkten Zugriff des Mieters.
Dem direkten Zugriff unterliegen aber z.B. der Türöffner-Drücker, der Hörer der Gegensprechanlage oder auch Steckdosen/Lichtschalter.
An einer Steckdose hängen i.d.R. auch nicht Küchengerät e sondern nur genau ein Küchengerät.
Insofern müsste da wohl eine Mehrfachsteckdose dranhängen …
Und im Fall einer unzulässigen Überlastung könnte der Elektriker ggfs. sogar eine schuldhafte Beschädigung „diagnostizieren“.