Links sehen Sie ein Spur für Linksabbieger, da stand ein Taxifahrer. Er hat abgebogen in Rechts zu sehende Strasse, sofort angefangen sich zu wenden auf dem Fusgängerweg. Da ist aber eine durchgezogene Linie und Busspur. Darf er das?
Nein, das ist sogar grob verkehrswidrig und erfüllt gleich mehrere OWi-Tatbestände. Ein Taxifahrer hat (außer der Benutzung der Busspur und der Taxistände) keine Sonderrechte im Verkehr.
Stimmt, nur scheinen die zu denken, sie hätten welche.
Besonders in Stuttgart.
und nicht nur in Stuttgart
Ich hatte in eineinhalb Jahren in denen ich in Köln gelebt hatte 4 Unfälle mit Taxi’s …und weitere 3 beobachtet , noch fragen … ich keine .
In Köln steige ich in kein Taxi !
Ein Taxifahrer hat (außer der
Benutzung der Busspur und der Taxistände) keine Sonderrechte
im Verkehr.
Meines Wissens nach darf ein Taxifahrer zum Ein-/Aussteigen von Fahrgästen auch in 2. Reihe halten, oder irre ich da?
Wäre also ein weiteres „Sonderrecht“.