Durchlaufender Posten ohne MWSt in Rechnung

Hallo zusammen.

Evtl. kann mir jmd. weiter helfen bei der korrekten Rechnungsstellung durchlaufender Posten ohne MWSt.
Für meine Dienstleistung stelle ich eine Rechnung und weise die MWSt aus. Nun habe ich „durchlaufende Posten“, deren Kosten ich 1:1 an den Kunden weiter verrechnen möchte. Diese Posten werden in der Rechnung an mich (Rechnungsempfänger bin ich) ohne MWSt ausgewiesen. Kann ich diese ohne MWSt an den Kunden weiter verrechnen?

Vielen Dank im Voraus
VG

Servus,

vermutlich handelt es sich wie üblich um Porto. Das ist kein durchlaufender Posten - durchlaufende Posten sind im Sinn der USt nur Leistungen, die der Rechnungsteller im Namen und auf Rechnung seines Endkunden beauftragt und bezogen hat. Leistungen, die als durchlaufende Posten durchgereicht werden können, sind extrem selten.

Unselbständige Nebenleistungen wie Porto, Verpackung, Versicherung beim Versand teilen das Schicksal der Hauptleistung. Wenn z.B. beim Verpacken alte Zeitungen verwendet werden, entsteht daraus kein Einzelposten mit 7% USt, auch wenn sie vorher mal als Zeitungen ermäßigt besteuert waren.

Schöne Grüße

MM

Hallo. Danke für die Antwort.
Es handelt sich nicht um Porto.
Die Kosten die weiter geleitet werden sind vom Vermessungsamt. VG

Servus,

von wem die sind, spielt für die Behandlung bei der Fakturierung keine Rolle, sondern nur das Kriterium, ob die Leistungen im Namen und auf Rechnung des Endkunden beauftragt und bezogen wurden. Das kann bei solchen hoheitlichen Geschichten wie Vermessung und Kanalanschluss schon der Fall sein, wenn z.B. ein Bauherr grundsätzlich die fakturierten Leistungen durchführen lassen müsste, aber einen Architekten mit der Organisation beauftragt und bevollmächtigt. Das wäre dann ein durchlaufender Posten, wenn der beauftragte Vermesser von der Auftragserteilung über die Durchführung bis zur Gebührenerhebung wüßte, dass er für den Bauherrn tätig ist und der Architekt nur als Mittler auftritt.

Schöne Grüße

MM

Es ist keine Nebenleistung. Den Transport der Ware zum Kunden hat doch der Händler beim Postunternehmen in Auftrag gegeben. Und der Vertrag mit dem Kunden lautet doch „Liefere mir die Ware gegen Geld“ und nicht „Transportier mal von hier nach da.“ Und Liefern ist die Verschaffung der Verfügungsmacht.

Porto, Verpackung usw. sind ganz normale betriebliche Aufwendungen wir auch die Mitarbeiterlöhne, der Strom fürs Büro oder die Kosten für den Steuerberater. Da kommt doch auch niemand auf die Idee, die in der Rechnung auszuweisen.

Also, der Händler leistet keine Transportleistung an den Kunden, sondern das Postunternehmer leistet an den Händler. Alles, was der Händler tut, ist die Lieferung der Ware zu bewerkstelligen.